Telematikinfrastruktur: Das digitale Netz des Gesundheitswesens

Der Begriff „Telematikinfrastruktur“ ist vielen Menschen nicht geläufig. Doch die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nutzen bereits die Vorteile der Telematikinfrastruktur – zum Beispiel bei einem Arztbesuch, wenn ihre elektronische Gesundheitskarte eingelesen wird. In diesem Beitrag erfahren Sie, was dieses digitale Netz leistet und wie es für einen sicheren Datenaustausch sorgt.

Auf einen Blick

  • Die Telematikinfrastruktur schafft die Basis, Informationen sicher digital zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens auszutauschen.
  • Zugriff auf die Telematikinfrastruktur haben nur registrierte Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis oder Institutionen mit einer Institutionskarte, die oft auch Praxisausweis genannt wird.
  • Bestimmte Patientendaten können zudem nur abgerufen oder verändert werden, wenn die oder der Versicherte die Berechtigung dazu erteilt, zum Beispiel durch Verwendung ihrer oder seiner Gesundheitskarte.
  • Um sicherzustellen, dass Patientendaten bestmöglich geschützt sind, überprüft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik regelmäßig die verwendeten Verschlüsselungsverfahren.
Telematikinfrastruktur: Eine Porträtaufnahme einer Frau, die auf ein digitales medizinisches Interface schaut.

Was bedeutet Telematikinfrastruktur (TI)?

Das Wort Telematik verbindet die Begriffe Telekommunikation und Informatik. Es bezeichnet generell die Vernetzung verschiedener IT-Systeme und die Möglichkeit, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen. Im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur die Voraussetzung für den digitalen Datenaustausch zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens. Sie ermöglicht unterschiedlichste Anwendungen: etwa die Online-Aktualisierung der Stammdaten des Versicherten auf der Gesundheitskarte oder die Verwendung der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und vieles mehr.

Im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur die Voraussetzung für den digitalen Datenaustausch zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens.

Ziel der Telematikinfrastruktur ist es letztlich, alle Patientinnen und Patienten durch umfassende, gut zugängliche Informationen immer besser unterstützen und versorgen zu können. Da es dabei oft auch um persönliche Daten und sensible Informationen zur Gesundheit geht, sind die Punkte Datenschutz und Datensicherheit besonders wichtige Aspekte der Telematikinfrastruktur. Dass die Datensicherheit bei der Telematikinfrastruktur höchste Priorität haben muss, ist darüber hinaus auch gesetzlich festgeschrieben.

Wer nutzt die Telematikinfrastruktur?

Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Labore und Apotheken sind als autorisierte Gesundheitsinstitutionen an die Telematikinfrastruktur angebunden. Einrichtungen der Hebammen, der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und der ambulanten und stationären Pflege können sich freiwillig anschließen. Zukünftig können das auch Einrichtungen der weiteren Heilmittelerbringer, der Gesundheitshandwerker, der Krankenversicherungen, aber auch die des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Forschung, um nur einige Beispiele zu nennen. 

Wichtig zu wissen: Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netz. Nur registrierte Personen oder Institutionen erhalten Zugang.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Nutzung?

Neben der Registrierung, die nur berechtigten Gesundheitseinrichtungen möglich ist, müssen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur auch bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Praxen oder andere Gesundheitseinrichtungen benötigen beispielsweise einen sogenannten Konnektor: ein Gerät, das mit einem versiegelten Internet-Router vergleichbar ist, das aber zunächst nur die Verbindung mit der Telematikinfrastruktur herstellt. Dabei nutzt es einen zugelassenen VPN-Zugangsdienst, der alle Daten durch eine Verschlüsselung vom allgemeinen Internet abschirmt.

Zur Nutzung der Telematikinfrastruktur müssen gewisse technische Voraussetzungen erfüllt werden. Praxen oder andere Gesundheitseinrichtungen benötigen beispielsweise einen sogenannten Konnektor oder Router. Ein Internetzugang ist ebenfalls nötig.

Angehörige von Heilberufen, die im Rahmen der Anwendungen der Telematikinfrastruktur auf Daten zugreifen oder diese austauschen wollen, müssen sich mit dem Heilberufsausweis, einer sogenannten Smartcard, als berechtigt ausweisen. Diese Karte wird bei Bedarf in ein E-Health-Kartenterminal gesteckt, das über den Konnektor an die Telematikinfrastruktur angebunden ist. In diesem E-Health-Kartenterminal steckt auch die Institutionskarte, die den berechtigten Zugang einer Institution zur Telematikinfrastruktur sicherstellt. 

Um bestimmte Patientendaten abzurufen oder zu verändern, muss zudem die elektronische Gesundheitskarte der Patientin oder des Patienten vorliegen und eingelesen werden: Der Zugriff ist also auch rein praktisch nur dann möglich, wenn die Patientin oder der Patient hierfür die Karte aushändigt. 

Welche Anwendungen ermöglicht die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur ist die Grundlage für viele neue digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Darunter finden sich Anwendungen, für die sich Patientinnen oder Patienten entscheiden können – aber nicht müssen.

Schon seit Längerem genutzt wird der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte: Stammdaten sind etwa die Versichertennummer, das Geburtsdatum oder die Adresse. Das Management der Stammdaten über die Telematikinfrastruktur ist verbindlich.

Weitere Anwendungen sind zum Beispiel die elektronische Ausstellung von Rezepten (E-Rezept) oder das optionale Speichern von Notfalldaten auf der Gesundheitskarte. Auch das Anlegen eines elektronischen Medikationsplans, also einer Dokumentation der verschriebenen Medikamente und ihrer Dosierung, sowie das Führen einer elektronischen Patientenakte sind freiwillige Angebote: Sie werden nur dann angewendet, wenn Versicherte dies wünschen und erlauben.

Was sind elektronische Patientenakte und ePA-App?

Erfahren Sie im folgenden Video, welche Vorteile die elektronische Patientenakte (ePA) mit sich bringt und wie die Datenübermittlung funktioniert.

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Es gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.

Wie sorgt die Telematikinfrastruktur für Datensicherheit?

Medizinische Daten sind in der Regel sensible Daten und müssen daher besonders gut geschützt werden. Die Telematikinfrastruktur nutzt für den Datenaustausch einen sehr hohen Sicherheitsstandard der Verschlüsselung. Zudem erhalten nur Personengruppen Zugriff auf das System, die dazu berechtigt sind und sich speziell für diesen Zugriff ausweisen. Für viele Anwendungen ist zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten und das Einlesen ihrer persönlichen Gesundheitskarte notwendig.

Damit Datenschutz und Sicherheit der Telematikinfrastruktur langfristig gewährleistet sind, überprüft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die verwendeten kryptographischen Verfahren, also die Verschlüsselungsverfahren, regelmäßig. Sie werden immer aktuell an neue Entwicklungen angepasst.

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