Der elektronische Medikationsplan (eMP)

Mit dem elektronischen Medikationsplan werden alle Informationen zu verordneten Arzneimitteln gebündelt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Damit haben Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und Apotheker immer alle Medikamente im Blick.

Auf einen Blick

  • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan, der Informationen zu verordneten Arzneien, Dosierungen und zur Einnahme enthält.
  • Er kann auf Wunsch als elektronischer Medikationsplan (eMP) auf der Gesundheitskarte gespeichert werden.
  • Der eMP bietet zusätzliche Funktionen: Neben den aktuell verordneten Medikamente können auch selbst gekaufte Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen werden.
  • Im eMP bleiben die in der Vergangenheit eingenommenen Medikamente gespeichert.
  • Der eMP erleichtert die Zusammenarbeit von Ärzten, Zahnärzten, Therapeuten und Apothekern und hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden.
Eine ältere Frau hält eine Tablettenbox in den Händen.

Was ist ein Medikationsplan?

Wenn Patientinnen und Patienten mehrere Medikamente regelmäßig einnehmen, kann es schwerfallen, den Überblick zu behalten. Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme bietet der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP), der 2016 eingeführt wurde. Er enthält genaue Angaben zu Arzneimitteln und Wirkstoffen sowie deren Einnahme.

Ärztinnen und Ärzte müssen für gesetzliche Versicherte einen Medikationsplan erstellen,

  • wenn mindestens 3 Medikamente verordnet wurden, die systemisch – also auf den gesamten Körper – wirken
  • und voraussichtlich mindestens 28 Tage lang eingenommen werden
Anspruch auf einen Medikationsplan gibt es bei einer Einnahmedauer von mehr als 28 Tagen mit mindestens 3 verschiedenen Medikamenten.

Vor allem, wenn verschiedene Ärztinnen und Ärzte Medikamente verschreiben, ist es wichtig, dass alle wissen, was bereits in welcher Dosierung verschrieben wurde: Nur so lassen sich mögliche Wechselwirkungen vermeiden.

Ein Papierdokument trägt man aber nicht immer bei sich und es kann verloren gehen. Es ist deshalb möglich, die Medikamenteneinnahme auf Wunsch in einem elektronischen Medikationsplan (eMP) zusammenzustellen und auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern zu lassen. Damit sind die Informationen zu allen Verordnungen verlässlich in der Arztpraxis, beim Therapeuten, im Krankenhaus oder in der Apotheke abrufbar. Auch der gewohnte Medikationsplan kann damit ausgedruckt werden.

Wie unterscheiden sich der bundeseinheitliche und der elektronische Medikationsplan?

Der elektronische Medikationsplan enthält folgende Informationen, die für die Behandlung von Bedeutung sind:

  • Stammdaten wie Name und Geburtsdatum
  • die Medikation (verschreibungspflichtige und rezeptfreie Arzneimittel und enthaltene Wirkstoffe)
  • Informationen zur Anwendung (Dosis, Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Einnahme)
  • Informationen, die für Verordnungen relevant sind, zum Beispiel zu Allergien, Unverträglichkeiten, dem Körpergewicht, der Nierenfunktion oder einer bestehenden Schwangerschaft
  • ein Kommentarfeld, in dem Ärzte, Therapeuten und Apotheker Hinweise zur Medikation geben und sich fachlich austauschen können
  • Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die selbst gekauft wurden
  • Gespeicherte Medikationen verbleiben im Datensatz, auch wenn sie nicht länger verordnet werden. So lässt sich auch später noch nachvollziehen, welche Arzneimittel wann eingenommen wurden.
Ein elektronischer Medikationsplan (eMP) umfasst unter anderem: Stammdaten, verordnete Medikamente, Medikationsrelevante Daten, Medikation und Wirkstoffe, Informationen zur Anwendung, frühere Arzneimittel.

Damit geht der elektronische Medikationsplan über die Informationen, die der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier bietet, hinaus: Dieser enthält die vier zuletzt genannten Punkte nicht.

Wichtig zu wissen: Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, ausgewählten Angaben im elektronischen Medikationsplan zu widersprechen. Am besten lassen sich jedoch unerwünschte Arzneimittelwirkungen vermeiden, wenn relevante Informationen und Medikamente vollständig aufgeführt sind.

Welche Vorteile hat ein elektronischer Medikationsplan?

Der elektronische Medikationsplan trägt dazu bei, die Einnahme von Arzneimitteln sicherer zu machen: Denn mit ihm haben die Behandelnden sowie Apothekerinnen und Apotheker alle Medikamente im Blick und können einschätzen, ob es beispielsweise zu Wechselwirkungen oder allergischen Reaktionen kommen könnte.
Nützlich ist der E-Medikationsplan unter anderem, wenn:

  • rezeptfreie Arzneimittel selbst gekauft werden
  • neue Medikamente verschrieben werden sollen
  • ein Wiederholungsrezept benötigt wird
  • bei der Arzneimitteltherapie Allergien oder Unverträglichkeiten zu beachten sind
  • Nebenwirkungen auftreten
  • Handelsnamen von Arzneimitteln sich ändern

Wie nutzt man den elektronischen Medikationsplan?

Der elektronische Medikationsplan ist eine Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte: Neben Notfalldaten kann darauf auch der persönliche Medikationsplan gespeichert werden. Die Nutzung des elektronischen Medikationsplans ist freiwillig.

Der elektronische Medikationsplan kann in einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke angelegt werden, sofern Sie als Patientin oder Patient einwilligen. Notwendig sind dafür Ihre Gesundheitskarte und eine PIN, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.

Der elektronische Medikationsplan wird dann im Praxis- oder Apothekenverwaltungssystem erstellt und auf die Gesundheitskarte übertragen. Auf Wunsch erhalten Sie davon einen Papierausdruck. Eine Kopie der Daten verbleibt im Verwaltungssystem.

Es ist sinnvoll, bei jedem weiteren Arzt- oder Apothekenbesuch darauf hinzuweisen, dass man einen elektronischen Medikationsplan hat, damit dieser aktualisiert werden kann, wenn sich die Verordnungen ändern.

Nur Angehörige bestimmter Berufe dürfen Ihren E-Medikationsplan lesen: Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker sowie deren Mitarbeitende. Diese müssen dafür jedes Mal Ihr Einverständnis einholen.

Interessant zu wissen: Der Nutzung des elektronischen Medikationsplans stimmen Sie durch die Eingabe der Gesundheitskarten-PIN zu. Diese kann deaktiviert werden; dann reicht künftig eine mündliche Zustimmung aus.

Wechsel der elektronischen Gesundheitskarte

Erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine neue Gesundheitskarte, so ist dort kein Medikationsplan gespeichert, denn die dafür erforderlichen Daten liegen der Krankenkasse nicht vor.

Es gibt zwei Wege, um den bisherigen Medikationsplan zu übernehmen:

  • Ist die alte Karte noch vorhanden, können die Daten in einer Arztpraxis oder Apotheke auf die neue übertragen werden.
  • Wenn die Gesundheitskarte verloren gegangen ist, müssen die Daten aus dem Praxis- oder Apothekenverwaltungssystem auf die neue Karte übertragen werden  –  idealerweise an dem Ort, wo die letzte Aktualisierung stattgefunden hat, damit der letzte Stand erfasst wird.

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