Der Notfalldatensatz (NFD)

Im Notfall können Betroffene am besten medizinisch versorgt werden, wenn Rettungskräfte und Ärzte ihre wichtigsten Gesundheitsdaten kennen – beispielsweise, ob sie Vorerkrankungen oder ein Implantat haben. Dazu tragen Notfalldaten bei, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

Auf einen Blick

  • Gesetzlich Versicherte können auf Wunsch Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen.
  • In einem Notfall können die Betroffenen mithilfe dieser Daten besser versorgt werden.
  • Wichtige Daten sind zum Beispiel chronische Erkrankungen, die Einnahme von Medikamenten, Arzneimittelunverträglichkeiten oder ob Implantate vorhanden sind.
  • In einem zusätzlichen Datensatz können Kontaktdaten zu Angehörigen und behandelnden Ärzten sowie Informationen zum Aufbewahrungsort von wichtigen Dokumenten wie einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder einem Organspendeausweis hinterlegt werden.
Krankenhaus: Im Vordergrund ein Tablet mit Patientendaten, im Hintergrund eine Patientin.

Was ist der Notfalldatensatz?

Ob Vorerkrankungen oder verordnete Medikamente: Diese und weitere Informationen können in einer medizinischen Notsituation, in der schnelles Handeln erforderlich ist, entscheidend sein. Oft sind diese Daten aber nicht ohne Weiteres oder nur lückenhaft verfügbar. 

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Patientin oder ein Patient nicht ansprechbar ist und vom Rettungsdienst versorgt wird. Auch bei einem ungeplanten Besuch in der Notaufnahme, im Krankenhaus oder beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst ist es hilfreich, wenn bestimmte medizinische und persönliche Informationen sofort vorliegen.

Deshalb haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, einen Notfalldatensatz (NFD) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern zu lassen. Rettungskräfte und Ärzte können in einem medizinischen Notfall direkt auf diese Daten zugreifen, ohne wichtige Zeit zu verlieren.

Dies ist besonders sinnvoll für Menschen mit mehreren Erkrankungen, die viele Medikamente einnehmen. Es ist außerdem hilfreich für Menschen mit Krankheiten, die sich rasant zu einem Notfall entwickeln können – beispielsweise schweren Allergien.

Welche Informationen können für den Notfall gespeichert werden?

Im Notfalldatensatz der elektronischen Gesundheitskarte lassen sich folgende Informationen speichern:

  • Diagnosen, beispielsweise zu chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herzkrankheiten
  • regelmäßig eingenommene Medikamente
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • medizinische Hinweise (zum Beispiel zu Implantaten oder einer Schwangerschaft)
  • Kontaktdaten von behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen

Interessant zu wissen: Neben den Notfalldaten kann man in einem weiteren Datensatz mit persönlichen Erklärungen auf der elektronischen Gesundheitskarte angeben, wo man seinen Organspendeausweis, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht aufbewahrt.

Wie lasse ich einen Notfalldatensatz auf meiner Gesundheitskarte speichern?

Ein Notfalldatensatz wird am besten in der Arztpraxis erstellt, die einen guten Überblick über die Krankengeschichte hat – das ist meist bei der Hausärztin oder dem Hausarzt. Dafür ist die Einwilligung der oder des Versicherten erforderlich. 

Nachdem der Datensatz im Verwaltungssystem der Praxis erstellt und gespeichert wurde, wird er elektronisch signiert und auf dem Speicherchip der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt. 
Auf Wunsch kann die Patientin oder der Patient einen Papierausdruck des Notfalldatensatzes erhalten. 

Es ist wichtig, die gespeicherten Daten möglichst vollständig und aktuell zu halten, damit der Notfalldatensatz im Ernstfall wirklich nützlich ist. Deshalb sollen alle behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten den Datensatz aktualisieren, sofern sie für einen Notfall relevante Informationen zu der oder dem Versicherten beisteuern können.

Wichtig zu wissen: Wenn die Krankenkasse eine neue elektronische Gesundheitskarte schickt, befindet sich darauf kein Notfalldatensatz. Dieser kann von der Arztpraxis, die die Daten zuletzt aktualisiert hat, auf die neue Karte übertragen werden. 

Notfalldatensatz: Gespeichert wird nur mit Einwilligung

Ob auf der Gesundheitskarte ein Notfalldatensatz gespeichert wird, entscheiden Versicherte selbst. Die Daten dürfen nur mit Zustimmung der Versicherten bearbeitet und müssen auf Verlangen gelöscht werden.

Notfalldatensatz (NFD): Versicherte entscheiden, welche Daten auf der Karte gepeichert werden.

Nur im Notfall, bei einer medizinischen Behandlung und zwecks Aktualisierung darf der Datensatz ausgelesen werden. 
Auf der elektronischen Gesundheitskarte wird protokolliert, wer die Notfalldaten wann und aus welchem Grund eingesehen oder bearbeitet hat. 

Eine PIN ist für den Notfalldatensatz nicht erforderlich. Es ist aber möglich, den Notfalldatensatz mit der zur Gesundheitskarte gehörenden PIN zusätzlich zu schützen. Diese erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
 
In einem Notfall dürfen Rettungskräfte oder andere Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis auf die Daten zugreifen, wenn die Patientin oder der Patient nicht zustimmen kann. Das kann zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit sein, bei Sprachproblemen und wenn sich die Patientin oder der Patient nicht erinnern oder nur lückenhafte Angaben machen kann. Auch wenn der Datensatz durch eine PIN geschützt wurde, ist in solch einer Situation keine PIN-Eingabe erforderlich.

Stand:

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?