Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) von ihrer Krankenkasse. Mit dieser Karte können sie sich bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sowie in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen behandeln lassen. Auf der eGK sind Stammdaten der oder des Versicherten gespeichert. Darüber hinaus bietet die Karte weitere hilfreiche Funktionen, beispielsweise für einen Notfall.

Auf einen Blick

  • Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können gesetzlich Versicherte Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
  • Über die Stammdaten der Versicherten hinaus können Notfalldaten, der Medikationsplan und weitere Informationen auf der Karte gespeichert werden.
  • Mit der elektronischen Gesundheitskarte kann man in der Apotheke ein E-Rezept einlösen.
  • Durch die Near Field Communication (NFC) lässt sich die eGK kontaktlos nutzen, zum Beispiel bei der Anmeldung in der E-Rezept-App.
  • Die Rückseite dient als „Europäische Krankenversicherungskarte“ und ermöglicht medizinische Behandlungen innerhalb der EU.
  • An den Datenschutz und die Sicherheit der Gesundheitskarte werden hohe Anforderungen gestellt.
Elektronische Gesundheitskarte: Eine Patientin reicht der Sprechstundenhilfe ihre elektronische Gesundheitskarte.

Was ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Die Gesundheitskarte ist ein „Versichertenausweis“ im Scheckkartenformat. Patientinnen und Patienten weisen damit ihre Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nach. Viele medizinische Leistungen, beispielsweise bei einem Arztbesuch, werden direkt über die Karte mit der Krankenkasse abgerechnet. 
Auf der Vorderseite der Gesundheitskarte sind neben einem Foto folgende Informationen zu finden:

  • die Bezeichnung „Gesundheitskarte“
  • Name der oder des Versicherten
  • Name der Krankenversicherung
  • Kennnummer der Krankenversicherung
  • Versichertennummer
  • Logo der Krankenkasse

Auf dem Chip der Gesundheitskarte sind Stammdaten gespeichert, die für die Verwaltung erforderlich sind. 
Dazu gehören:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus (zum Beispiel „familienversichert“)
  • Beginn und Ablauf des Versicherungsschutzes

In der Regel wird die Karte vor einer Behandlung beim ersten Termin im Quartal in einer Arztpraxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung eingelesen. Dabei werden die Stammdaten mit denen der Krankenkasse online über eine gesicherte Verbindung abgeglichen.
Dieser Abgleich bringt Vorteile mit sich: Krankenkassen müssen bei Adressänderungen keine neuen Karten ausgeben, ungültige Karten werden schnell erkannt, verlorene oder gestohlene rasch gemeldet.

Auch Patientinnen und Patienten sowie Arztpraxen profitieren von stets aktuellen Daten – zum Beispiel, wenn es darum geht, medizinische Dokumente wie Rezepte und Überweisungen korrekt auszufüllen.

Eine elektronische Gesundheitskarte ist maximal fünf Jahre gültig. Danach stellen die Krankenkassen eine neue Gesundheitskarte aus.

Warum ist auf der elektronischen Gesundheitskarte ein Foto?

Versicherte ab 15 Jahren erhalten eine Karte mit einem Foto. Davon ausgenommen sind Versicherte, die ein Foto nicht ohne Weiteres erstellen können – zum Beispiel bettlägerige Menschen.

Zusammen mit der Angabe des Geschlechts soll damit verhindert werden, dass die Karte missbräuchlich genutzt wird oder dass eine Patientin oder ein Patient mit einer oder einem anderen Versicherten verwechselt wird.

Mit der eGK gut versorgt in der EU

Die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfüllt einen weiteren Zweck: Sie dient als „Europäische Krankenversicherungskarte“. Gesetzlich Versicherte können sich so unbürokratisch in allen Ländern der Europäischen Union behandeln lassen.

Wichtig zu wissen: Das auf der Rückseite genannte Gültigkeitsdatum bezieht sich nur auf die „Europäische Krankenversicherungskarte“, nicht auf die eGK.

Welche weiteren Funktionen bietet die elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist nicht nur ein Versicherungsnachweis und Speicherort für Stammdaten. Mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte kann man auch E-Rezepte einlösen. Dazu lässt man die Gesundheitskarte in der Apotheke einlesen. Das in der Arztpraxis ausgestellte E-Rezept wird dann aus einer zentralen Datenbank abgerufen und man erhält seine Medikamente. Darüber hinaus kann man die elektronische Gesundheitskarte nutzen, um sich in der E-Rezept-App anzumelden. 

Auf Wunsch lassen sich auf der elektronischen Gesundheitskarte außerdem hilfreiche Daten speichern:

Notfalldatensatz, Medikationsplan, Aufbewahrungsort von Vorsorgedokumenten

Diese zusätzlichen Angaben sind freiwillig. Das heißt, sie werden nur gespeichert, wenn Sie damit einverstanden sind.

Um sie auf Ihrer Gesundheitskarte zu hinterlegen, wenden Sie sich an Ihre Haus- oder Zahnarztpraxis.
Künftig werden die gesetzlichen Krankenkassen Lösungen bereitstellen, mit denen Versicherte diese Daten eigenständig verwalten können.

Mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) können Sie die Daten auf Ihrer eGK freigeben. Sie erhalten die PIN von Ihrer Krankenkasse.

Nur in einem medizinischen Notfall dürfen Ärzte oder medizinisches Fachpersonal die Notfalldaten ohne PIN-Eingabe der oder des Versicherten auslesen.

Wie sicher sind meine Daten?

Das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan sind freiwillige medizinische Anwendungsmöglichkeiten der Gesundheitskarte. Das heißt, sie werden nur genutzt, wenn die Versicherten damit einverstanden sind.

Elektronische Gesundheitskarte: Versicherte entscheiden, welche medizinischen Daten auf der Karte gespeichert werden.

Die Speicherung der Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) ist vorgeschrieben. Personal in medizinischen Einrichtungen und Krankenkassen kann diese einsehen. Eine PIN-Eingabe ist dafür nicht erforderlich.

Für den Zugriff auf alle weiteren, freiwillig der eGK hinzugefügten Informationen gilt ein „Zwei-Schlüssel-Prinzip“: Versicherte erlauben den Zugriff – auf Wunsch durch Eingabe ihrer PIN –, Ärztinnen und Ärzte oder Rettungskräfte benötigen einen Heilberufsausweis oder eine Institutionskarte als zweiten Schlüssel. Jeder Zugriff wird zudem auf der Gesundheitskarte gespeichert. Nur in einem medizinischen Notfall darf der Notfalldatensatz ohne Zustimmung der oder des Versicherten ausgelesen werden.

Um sensible medizinische Daten zu schützen, wurde für die Übertragung ein spezielles System aufgebaut, die Telematikinfrastruktur. In diesem System dürfen nur berechtigte Leistungserbringer wie Arztpraxen, Therapeuten oder Apotheken auf medizinische Daten zum Zweck der Versorgung zugreifen – Versicherungen, Behörden oder Unternehmen ist das nicht erlaubt. Auch E-Rezepte werden in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Die medizinischen Daten sind jederzeit verschlüsselt und durch eine Signatur vor Veränderung geschützt.

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