Die GesundheitsID als digitale Identität im Gesundheitswesen

Mit der GesundheitsID kann man sich online ausweisen und digitale Dienste im Gesundheitswesen nutzen. Die Nutzung der GesundheitsID ist freiwillig. Die GesundheitsID wird von der Krankenversicherung ausgestellt und soll in Zukunft auch als Versicherungsnachweis in Arztpraxen gelten. 

Auf einen Blick

  • Mit der GesundheitsID kann man sich im Gesundheitswesen digital ausweisen.
  • Die GesundheitsID kann man zum Beispiel nutzen, um sich in der ePA-App oder der E-Rezept-App anzumelden.
  • Seit Januar 2024 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, auf Wunsch eine GesundheitsID auszustellen. Die Nutzung der GesundheitsID ist freiwillig. 
  • Um die GesundheitsID nutzen zu können, braucht man ein mobiles Endgerät.
  • Die persönlichen Daten werden durch verschiedene Sicherheitsverfahren geschützt. 
Eine junge Frau hält ein Smartphone und Pillendosen in der Hand.

Was ist die GesundheitsID?

Die GesundheitsID ist eine digitale Identität. Man kann sich mit ihr unverwechselbar gegenüber digitalen Gesundheitsdiensten ausweisen. Das funktioniert ähnlich wie mit einem Personalausweis und den dort hinterlegten persönlichen Merkmalen, wie einem Passfoto oder Fingerabdruck.

Die GesundheitsID ist eine digitale Identität, mit der man sich unverwechselbar gegenüber digitalen Gesundheitsdiensten ausweisen kann.

In der digitalen Welt gehören beispielsweise Passwörter oder Chipkarten zu den Merkmalen, die die Identität eines Menschen nachweisen. Mit der GesundheitsID kann man sich zum Beispiel ausweisen, um auf seine elektronische Patientenakte zuzugreifen. 

Wofür braucht man eine GesundheitsID?

Die GesundheitsID kann die elektronische Gesundheitskarte an manchen Stellen ersetzen. Die Identifikation mittels GesundheitsID stellt eine Möglichkeit dar, sich in der ePA-App oder der E-Rezept-App anzumelden. 

Durch die ePA-App kann man auf die elektronische Patientenakte zugreifen und diese verwalten. Die elektronische Patientenakte dient dazu, alle persönlichen Gesundheitsdaten an einem Ort zu speichern. Dort können zum Beispiel Informationen über Vorerkrankungen und zur Einnahme von Medikamenten gespeichert werden. Auch Untersuchungsergebnisse oder ein digitaler Impfpass können in der ePA gespeichert werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten können die gebündelten Gesundheitsdaten im Rahmen einer Behandlung nutzen. Wem man die Nutzung der Daten erlaubt, kann man selbst entscheiden.

Gut zu wissen: Ist man privatversichert, hat man in der Regel keine Gesundheitskarte. Für Privatversicherte ist daher die GesundheitsID die Voraussetzung für die Nutzung einer ePA-App und E-Rezept-App. 

In Zukunft soll man weitere Angebote mit der GesundheitsID nutzen können. Beispielsweise soll man sich mit der GesundheitsID bei Patientenportalen von Krankenhäusern anmelden können, um persönliche Gesundheitsinformationen einzusehen.

Die Nutzung sogenannter digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGa) soll zukünftig ebenfalls mit der GesundheitsID möglich sein. Digitale Gesundheitsanwendungen sind verschreibungsfähige mobile Apps oder Webanwendungen mit einem medizinischen Zweck. Dort kann man sich dann mit der GesundheitsID identifizieren.

Ab 2026 soll die GesundheitsID außerdem als Versicherungsnachweis in den Arztpraxen gelten. Die elektronische Gesundheitskarte muss man dann in der Praxis nicht mehr vorzeigen.

Wichtig zu wissen: Die Nutzung der GesundheitsID ist freiwillig. Ob man die GesundheitsID nutzen möchte oder nicht, bleibt einem selbst überlassen.  

Wie beantrage ich eine GesundheitsID?

Die GesundheitsID beantragt man bei seiner Krankenversicherung. Die Beantragung kann über die App der Krankenversicherung oder über die ePA-App erfolgen. 

Der genaue Ablauf der Anmeldung in der App und der Beantragung der GesundheitsID kann sich von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterscheiden. 

Im Rahmen der Beantragung muss man die eigene Identität nachweisen. Dazu werden unterschiedliche Verfahren angeboten. Die Krankenversicherungen können entscheiden, welches Verfahren sie zulassen.

Der Identitätsnachweis kann zum Beispiel erfolgen mit:

Anleitungen zu den Nachweisverfahren erhält man in der jeweiligen App. Die Beantragung der GesundheitsID ist mit dem Nachweis der eigenen Identität abgeschlossen. 

Wie sind meine Daten geschützt?

Die GesundheitsID und die mit ihr verknüpften Gesundheitsdaten sind durch bestimmte Maßnahmen besonders geschützt. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Schutz der Gesundheitsdaten ist besonders wichtig, da es sich dabei um sehr persönliche, sensible Daten handelt, auf die Unbefugte nicht zugreifen sollen.

Um einen hohen Schutz zu gewährleisten, wird die sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung eingesetzt. Durch den zweiten Faktor weist man seine Identität zusätzlich und auf eine andere Art nach als mit einem Passwort oder einer PIN. 

Im Fall der GesundheitsID bedeutet das:

  • der erste Faktor ist die sechsstellige GesundheitsID-PIN, die im Rahmen der Registrierung vergeben wurde. 
  • der zweite Faktor ist das eigene Smartphone oder Tablet. 

Die Gesundheits-ID muss zudem in regelmäßigen Abständen bestätigt werden. Das kann zum Beispiel mit dem Online-Personalausweis oder der elektronischen Gesundheitskarte und jeweiliger PIN passieren. 

Durch die 2-Faktor-Authentifizierung soll verhindert werden, dass Unbefugte Zugriff auf die GesundheitsID und damit auf die elektronische Patientenakte bekommen können.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Im deutschen Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur die Basis für den Austausch von digitalen Daten zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Einrichtungen.

Die GesundheitsID und die mit ihr verknüpften Daten werden nicht lokal auf dem Smartphone, sondern in einem Rechenzentrum (Cloud) gespeichert. Die für die GesundheitsID und alle in der ePA hinterlegten Daten genutzten Rechenzentren befinden sich in Deutschland. Sie unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Die Gesundheitsdaten sind zum Schutz verschlüsselt in der Cloud gespeichert. 

Der Transport und die Verarbeitung der Daten erfolgen ebenfalls verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur. So können die Daten zu keinem Zeitpunkt von Unbefugten eingesehen werden. 

Die Gesundheitsdaten werden zum Schutz verschlüsselt transportiert, gespeichert und verarbeitet. So können die Daten zu keinem Zeitpunkt von Unbefugten eingesehen werden.

Kann ich meine GesundheitsID und die Gesundheitsdaten löschen lassen?

Die GesundheitsID kann in der zugehörigen App gelöscht werden. Löscht man die GesundheitsID, verliert man den Zugriff auf alle mit der ID verknüpften Anwendungen, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte. Die in den Anwendungen gespeicherten Gesundheitsdaten bleiben allerdings erhalten. Man kann auf die Anwendungen wieder zugreifen, wenn man sich erneut eine GesundheitsID erstellt.
 
Die Gesundheitsdaten in der jeweiligen Anwendung kann man ebenfalls löschen. Das muss aber vor der Löschung der GesundheitsID erfolgen, da man sonst keinen Zugriff mehr auf die Anwendung hat. Die Daten können auch durch die Krankenkasse gelöscht werden, wenn man das wünscht.

Wo finde ich weitere Informationen zur GesundheitsID?

Wer weiterführende Informationen zu GesundheitsID erhalten möchte, kann sich an seine Krankenversicherung wenden. 

Auch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik) bietet Informationen rund um die GesundheitsID an.

Im Bereich Fragen und Antworten auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) findet man Informationen zur GesundheitsID und weiteren digitalen Angeboten im Gesundheitswesen. 

Informationen zur GesundheitsID für Privatversicherte findet man auf der Infoseite des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.

Geprüft durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik).

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