Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch Apps auf Rezept genannt – können die Behandlung verschiedenster Erkrankungen ergänzen: Sie vermitteln Wissen, veranschaulichen Zusammenhänge oder leiten bei Übungen an. DiGA können helfen, Symptome zu verringern und den Umgang mit der Erkrankung zu verbessern.

Auf einen Blick

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Gesundheits-Apps und Webanwendungen, die auf Rezept erhältlich sind.
  • Sie unterstützen bei der Erkennung, Überwachung und Behandlung verschiedener körperlicher und psychischer Erkrankungen.
  • DiGA müssen hohen Anforderungen entsprechen, was die Qualität der medizinischen Inhalte, den Datenschutz und die Wirksamkeit betrifft.
  • Sie kommen zum Beispiel zum Einsatz bei Depressionen, Angststörungen, schädlichem Alkoholkonsum, Krebs, starkem Übergewicht (Adipositas) oder Migräne. 
  • Um eine DiGA zu nutzen, benötigt man ein Rezept oder einen schriftlichen Nachweis über die entsprechende Diagnose.
Eine Frau sitzt auf einer Holzbank und schaut auf ein Smartphone.

Was sind DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind verschreibungsfähige mobile Apps oder Webanwendungen mit einem medizinischen Zweck. Sie helfen dabei, Erkrankungen zu erkennen und zu behandeln. DiGA können auch Menschen mit Verletzungen oder Behinderungen unterstützen.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind verschreibungsfähige mobile Apps oder Webanwendungen mit einem medizinischen Zweck.

DiGA werden auch als Gesundheits-Apps oder Apps auf Rezept bezeichnet. DiGA sind zertifizierte Medizinprodukte zur Behandlung von Erkrankungen. Andere Medizinprodukte sind beispielsweise Herzschrittmacher oder Röntgengeräte.

DiGA werden in einem Verfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingehend geprüft. Fitness- oder Präventions-Apps sowie Apps zur Gesundheitsförderung zählen nicht zu den DiGA. 

Wichtig zu wissen: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können DiGA verschreiben. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten. DiGA sind immer werbefrei. 

Alle aktuell zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen finden Sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM.

Welche Funktion haben DiGA?

Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aus dem DiGA-Verzeichnis unterstützen die Behandlung beispielsweise bei:

Es kommen laufend weitere Apps und Webanwendungen für verschiedene Erkrankungen hinzu.

Die einzelnen DiGA haben unterschiedliche Inhalte und Funktionen. Manche dienen der Erkennung oder der Überwachung von Symptomen. Andere können die Gesundheitskompetenz der Nutzerinnen und Nutzer fördern und sie in die Lage versetzen, im Sinne ihrer Gesundheit zu handeln. Die meisten DiGA unterstützen direkt bei der Behandlung von Erkrankungen und der Linderung von Symptomen.

Zweck einer DiGA kann es auch sein, Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu überwachen und zu behandeln. DiGA können auch helfen, im Alltag mit Verletzungen oder Behinderungen umzugehen oder deren Beschwerden zu lindern.

Wie helfen DiGA bei der Behandlung?

Zwischen Arztterminen liegen oft größere Abstände. Gerade bei chronischen Erkrankungen benötigt man jedoch häufig auch zwischen den Praxisbesuchen medizinische Unterstützung und möchte den Therapieverlauf im Blick behalten.

Dabei können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) helfen, indem sie zum Beispiel ein Tagebuch zur Erfassung von Schmerz-, Medikations- und Messdaten anbieten. Bei anderen Behandlungen sind regelmäßige Übungen zu Hause wichtig für den Heilungserfolg. Hier können DiGA anleiten, erinnern und auswerten.

Gesundheitsdaten können bei Bedarf in einigen DiGA auch zwischen den Arztbesuchen elektronisch an die Praxis übermittelt werden. Voraussetzung ist hierbei die ausdrückliche Zustimmung von Patientinnen und Patienten. Auf diese Weise behält die Ärztin oder der Arzt den Verlauf im Blick und bekommt vorab wichtige Informationen für das nächste persönliche Gespräch.

Mehr Informationen zur elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten an eine Arztpraxis erhalten Sie im Artikel Telemonitoring.

Viele DiGA bieten umfangreiche Informationen zur jeweiligen Erkrankung. Sie klären über Ursachen und Symptome auf oder es sind praktische Audios oder Videos integriert – etwa für Übungen bei Rückenschmerzen oder zum Umgang mit dem Verlangen nach Alkohol.

Eine ältere Frau mit Brille sitzt auf einer Couch. Die Frau hält ein Smartphone in der linken Hand, tippt mit der rechten Hand auf den Bildschirm und lächelt.

Was sind die Kriterien für die Zulassung von DiGA?

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können bei Bedarf eine geeignete digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) verschreiben. Voraussetzung ist, dass die App im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ist.

Die Hersteller der DiGA stellen den Antrag auf Zulassung beim BfArM. An DiGA werden dabei hohe Anforderungen gestellt, unter anderem bezüglich Datenschutz und Informationssicherheit.

Außerdem muss die Wirksamkeit der DiGA – auch positiver Versorgungseffekt genannt – ausreichend belegt sein. Das bedeutet, dass die DiGA entweder einen medizinischen Nutzen hat oder für Patientinnen und Patienten wichtige Struktur- und Verfahrensverbesserungen bewirkt. Solche Struktur- und Verfahrensverbesserungen können beispielsweise eine verbesserte Patienten-Sicherheit, eine Stärkung der Gesundheitskompetenz oder ein zuverlässigeres Einhalten der Behandlungsempfehlungen sein.

Wie sicher sind die Daten bei der Nutzung von DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erfassen sensible Gesundheitsdaten, wie beispielsweise persönliche Messwerte, Medikationspläne oder Informationen zur Krankengeschichte. Solche Daten müssen besonders gut geschützt werden.

Daher sind die Datensicherheit und der Schutz dieser sensiblen Gesundheitsdaten wichtige Kriterien für die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). So wird gewährleistet, dass bei der Nutzung einer App auf Rezept Datensicherheit und Datenschutz  hohen Standards entsprechen.

Bei der Nutzung einer App auf Rezept werden hohe Standards für Datensicherheit und Datenschutz eingehalten.

Wie erhält man Zugang zur DiGA?

Zugang zu einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) können Sie mit einem Rezept erhalten. Solch ein Rezept können Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausstellen, nachdem Sie sich gemeinsam für die Nutzung einer DiGA entschieden haben.

Dieses Rezept reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten dann von Ihrer Krankenkasse einen Freischaltcode für die DiGA. Nach Eingabe dieses Freischaltcodes in der App oder auf der Website des Herstellers können Sie die DiGA kostenlos nutzen.

Wichtig zu wissen: Sie können eine DiGA auch direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu benötigen Sie als Nachweis ein Dokument, auf dem Ihre Diagnose angegeben ist. Das kann zum Beispiel ein Arztbrief oder ein anderes Dokument sein, das die entsprechende, aktuelle Diagnose bescheinigt. 

Wo kann ich mich noch über DiGA informieren?

Bei weiteren Fragen zum Thema DiGA lesen Sie den Beitrag Apps auf Rezept: Beispiele für Inhalte und Nutzen.  Hier erfahren Sie anhand ausgewählter Beispiele, in welcher Art und Weise Apps auf Rezept die Therapie von Erkrankungen unterstützen.

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