Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch Apps auf Rezept genannt – können die Behandlung verschiedenster Erkrankungen ergänzen: Sie vermitteln Wissen, veranschaulichen Zusammenhänge oder leiten bei Übungen an. DiGA können helfen, Symptome zu verringern und den Umgang mit der Erkrankung zu verbessern.

Auf einen Blick

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Gesundheits-Apps und Webanwendungen, die auf Rezept erhältlich sind.
  • Sie unterstützen bei der Erkennung, Überwachung und Behandlung verschiedener körperlicher und psychischer Erkrankungen.
  • DiGA müssen hohen Anforderungen entsprechen, unter anderem was die Qualität der medizinischen Inhalte, den Datenschutz und die Wirksamkeit betrifft.
  • Sie kommen zum Beispiel zum Einsatz bei Depression, Angststörungen, schädlichem Alkoholkonsum, Krebs, starkem Übergewicht (Adipositas) oder Migräne.
  • Um eine DiGA zu nutzen, benötigt man ein Rezept vom Arzt oder einen schriftlichen Nachweis über die entsprechende Diagnose.
  • Es gibt für Patientinnen und Patienten verschiedene Möglichkeiten, Hilfe bei der Nutzung von DiGA zu erhalten.
Eine Frau sitzt auf einer Holzbank und schaut auf ein Smartphone.

Was sind DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind verschreibungsfähige mobile Apps oder Webanwendungen mit einem medizinischen Zweck. Sie helfen dabei, Erkrankungen zu erkennen und zu behandeln. DiGA können auch Menschen mit Verletzungen oder Behinderungen unterstützen.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind verschreibungsfähige mobile Apps oder Webanwendungen mit einem medizinischen Zweck.

DiGA werden auch als Gesundheits-Apps oder Apps auf Rezept bezeichnet. Im Gegensatz zu Gesundheits-Apps, die man ohne Rezept bekommt, gelten DiGA jedoch als Medizinprodukte zur Behandlung von Erkrankungen. Andere Medizinprodukte sind beispielsweise Herzschrittmacher oder Röntgengeräte.

DiGA werden in einem Verfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingehend geprüft. Fitness- oder Präventions-Apps sowie Apps zur Gesundheitsförderung, die ohne Rezept verfügbar sind, zählen nicht zu den DiGA. 

Wichtig zu wissen: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können DiGA verschreiben. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten. Zudem sind DiGA werbefrei. 

Alle aktuell zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen finden Sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM.

Welche Funktion haben DiGA?

Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aus dem DiGA-Verzeichnis unterstützen die Behandlung beispielsweise bei:

Es kommen laufend weitere Apps und Webanwendungen für verschiedene Erkrankungen hinzu.

Die DiGA haben individuell sehr unterschiedliche Inhalte und Funktionen. Manche dienen der Erkennung oder der Überwachung von Symptomen, die eine Untersuchung notwendig machen. Andere können die Gesundheitskompetenz der Nutzerinnen und Nutzer fördern und sie in die Lage versetzen, im Sinne ihrer Gesundheit zu handeln. Die meisten DiGA unterstützen direkt bei der Behandlung von Erkrankungen und der Linderung von Symptomen.

Auch die Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen kann Zweck der DiGA sein.

Wie helfen DiGA bei der Behandlung?

Zwischen Arztterminen liegen oft größere Abstände. Gerade bei chronischen Erkrankungen benötigt man jedoch häufig auch zwischen den Praxisbesuchen medizinische Unterstützung und möchte den Therapieverlauf im Blick behalten.

Dabei können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) helfen, indem sie zum Beispiel ein Tagebuch zur Erfassung von Schmerz-, Medikations- und Messdaten anbieten. Bei anderen Behandlungen sind regelmäßige Übungen zu Hause wichtig für den Heilungserfolg. Hier können DiGA anleiten, erinnern und auswerten.

Gesundheitsdaten können bei Bedarf in einigen DiGA auch zwischen den Arztbesuchen elektronisch an die Praxis übermittelt werden. Voraussetzung ist hierbei die ausdrückliche Zustimmung von Patientinnen und Patienten. Auf diese Weise behält die Ärztin oder der Arzt den Verlauf im Blick und bekommt vorab wichtige Informationen für das nächste persönliche Gespräch.

Viele DiGA bieten umfangreiche Informationen zur jeweiligen Erkrankung. Sie klären über Ursachen und Symptome auf oder es sind praktische Audios oder Videos integriert – etwa für Übungen bei Rückenschmerzen oder zum Umgang mit dem Verlangen nach Alkohol.

Eine ältere Frau mit Brille sitzt auf einer Couch. Die Frau hält ein Smartphone in der linken Hand, tippt mit der rechten Hand auf den Bildschirm und lächelt.

Was sind die Kriterien für die Zulassung von DiGA?

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) erlaubt es Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, bei Bedarf eine geeignete digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zu verschreiben. Voraussetzung ist, dass die App im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ist.

Die Hersteller der DiGA stellen den Antrag auf Zulassung beim BfArM. An DiGA werden dabei hohe Anforderungen gestellt, unter anderem bezüglich Datenschutz und Informationssicherheit. Auch die Qualität der medizinischen Inhalte, die Nutzerfreundlichkeit und Robustheit der Anwendung sowie die Patientensicherheit werden geprüft. Zudem wird das Risiko, das bei der Nutzung besteht, gegen den Nutzen abgewogen. Der Nutzen muss dabei deutlich überwiegen.

Schließlich muss die Wirksamkeit der DiGA – auch positiver Versorgungseffekt genannt – ausreichend belegt sein. Das bedeutet, dass die DiGA den meisten Patientinnen und Patienten dabei hilft, Symptome zu verringern oder die Gesundheit auf andere Weise positiv zu beeinflussen. So kann beispielsweise ein Rückgang von Schmerzen ein positiver Versorgungseffekt sein, aber auch ein größeres Wissen zur Erkrankung, das zu einem besseren Umgang damit führt.

Für einige eingereichte Apps oder Webanwendungen konnte die Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht ausreichend wissenschaftlich untersucht und belegt werden. Dann haben Hersteller im Rahmen des sogenannten Fast-Track-Verfahrens die Möglichkeit einer vorläufigen Zulassung. In diesem Fall müssen sie im Laufe des ersten Jahres weitere wissenschaftliche Nachweise für den positiven Effekt erbringen.

Wie sicher sind die Daten bei der Nutzung von DiGA?

Auch die Datensicherheit und der Schutz von Nutzerdaten sind wichtige Kriterien für die Aufnahme von Apps und Webanwendungen in das Verzeichnis verschreibungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Bei der Nutzung einer App auf Rezept ist gewährleistet, dass Datensicherheit und Datenschutz hohen Standards entsprechen.

Wie erhält man Zugang zur DiGA?

Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt für die Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) entschieden haben, erstellt sie oder er für Sie ein Rezept mit dem Namen der DiGA und der Pharmazentralnummer (PZN). Dieses reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Nachdem der Hersteller und die Krankenkasse einen anonymen Abgleich der Daten vorgenommen haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Freischaltcode für die DiGA. Nach Eingabe dieses Freischaltcodes in der App oder auf der Website des Herstellers können Sie die DiGA kostenlos nutzen.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie über ein Dokument verfügen, auf dem Ihre Diagnose angegeben ist, können Sie alternativ diesen Nachweis der Krankenkasse vorlegen, mit dem Wunsch, eine entsprechende DiGA zu nutzen. Das kann zum Beispiel ein Arztbrief oder ein anderes Dokument sein, das die entsprechende, aktuelle Diagnose bescheinigt. Es kann sein, dass die Krankenkasse zusätzlich einen Nachweis verlangt, dass keine Kontraindikation vorliegt, also kein gesundheitlicher Grund, der gegen die Nutzung der DiGA spricht. Ist dies nicht der Fall, wird sie Ihrem Wunsch entsprechen und die DiGA genehmigen.

Wo bekommen Sie Hilfe bei Fragen zur Nutzung einer DiGA?

Falls Sie eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nutzen und dazu eine Frage haben, können Sie zunächst versuchen, im FAQ-Bereich der Anwendung – dem Bereich der häufig gestellten Fragen – eine Antwort zu finden. Falls dies nicht gelingt, wenden Sie sich über das Kontaktformular, die E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer an den Hersteller. Die Kontaktdaten finden Sie auf einer Kontaktseite oder im Impressum der Anwendung. Alternativ können Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt dazu befragen.

Wenn Sie allgemein Hilfe bei der Nutzung von Apps und Webanwendungen benötigen, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Krankenversicherungen bieten spezielle Kurse oder Schulungen an, mit denen Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung bei der Bedienung des Smartphones oder des Computers bekommen. Auf diese Weise soll die Nutzung der DiGA möglichst vielen Menschen ermöglicht werden.

Wo kann ich mich noch über DiGA informieren?

Bei weiteren Fragen zum Thema DiGA lesen Sie den Beitrag Nutzen und Inhalte digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Hier erfahren Sie anhand ausgewählter Beispiele, in welcher Art und Weise Apps auf Rezept die Therapie von Erkrankungen unterstützen.

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