Telekonsil – Beratung von Arzt zu Arzt aus der Ferne

Bei einem Telekonsil beraten sich Ärztinnen und Ärzte mithilfe digitaler Medien. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn bei einer Diagnose oder Therapiewahl Fragen aufkommen, die ein anderes medizinisches Fachgebiet betreffen. 

Auf einen Blick

  • Bei einem Telekonsil beraten sich Ärztinnen und Ärzte mithilfe digitaler Medien.
  • Mediziner aller Fachgruppen, Zahnärzte und Psychotherapeuten können Telekonsile nutzen.
  • Anlass ist eine medizinische Fragestellung außerhalb des Fachgebiets oder das Einholen einer Zweitmeinung.
  • Telekonsile ersparen Patientinnen und Patienten das Warten auf einen Facharzttermin und den damit verbundenen Aufwand.
  • Der rasche fachliche Austausch ermöglicht eine hohe Qualität und Sicherheit bei Diagnose und Therapie.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Ärztinnen und Arzt in einer Videokonferenz

Was ist ein Telekonsil?

Wenn sich Ärztinnen und Ärzte über digitale Medien mit Kolleginnen oder Kollegen austauschen, bezeichnet man dies als Telekonsil oder Telekonsultation. 

Dies kann erforderlich sein, wenn

  • bei schwierigen medizinischen Fragestellungen eine Zweitmeinung gewünscht ist
  • bei Untersuchungen, Diagnosen oder der Wahl einer geeigneten Therapie Fragen aufkommen, die ein anderes medizinisches Fachgebiet betreffen

Steht in diesen Situationen eine Fachärztin oder ein Facharzt vor Ort nicht zur Verfügung, können sich Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auf telemedizinischem Weg abstimmen. 

Ein Telekonsil wird mit einem digitalen Überweisungsschein beauftragt. Es kann je nach gewähltem Kommunikationsmittel zeitgleich oder zeitversetzt stattfinden. Manchmal ist es erforderlich, dass die Patientin oder der Patient anwesend ist, um per Videokonsil untersucht werden zu können.

Bei Telekonsilen werden persönliche Daten und Informationen der Patientinnen und Patienten übermittelt. Daher müssen diese zustimmen. Zudem gibt es hohe Anforderungen an den Datenschutz: Es dürfen nur bestimmte Kommunikationsdienste genutzt werden, die bei der Übertragung von Videos, Untersuchungsergebnissen und Patientenbildern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleisten. 

Ärztinnen und Ärzte beraten sich bei einem Telekonsil mithilfe digitaler Medien.

Welche Vorteile haben Telekonsile?

Zur Abklärung bei bestimmten Symptomen oder Erkrankungen werden Patientinnen und Patienten häufig für weitere Untersuchungen an andere Fachärzte überwiesen. Dies ist oft zeitaufwändig und mühsam, besonders in ländlichen Regionen, in denen nur wenige Ärztinnen und Ärzte verfügbar sind.

Wenn sich Ärztinnen und Ärzte fachlichen Rat einholen, sichern sie Befunde, die Diagnose und die Wahl der Therapie ab. Bei einigen Erkrankungen sind verschiedene Bereiche oder Organe des Körpers betroffen. Daher kann es sinnvoll sein, Expertenwissen aus einem anderen Fachbereich anzufordern. 

Steht kein entsprechender Facharzt vor Ort zur Verfügung, ermöglichen Telekonsile einen raschen Austausch des benötigten Fachwissens. Die hinzugezogenen Ärztinnen und Ärzte können aus der Ferne auch Untersuchungen anleiten und Ergebnisse auswerten.

Telekonsile vereinfachen und beschleunigen diese Prozesse. Davon profitieren sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten: 

  • Die Suche nach einer Fachärztin oder einem Facharzt und die Wartezeit auf einen Termin entfallen.
  • Es ist keine Anreise zur Facharztpraxis oder Klinik erforderlich, die Kosten verursacht.
  • Doppelte Untersuchungen bleiben aus.
  • Die Ergebnisse der Facharztbeurteilung liegen schneller vor.
  • Telekonsile können die Zeit bis zum Beginn einer Therapie verkürzen. Dadurch erhöhen sich für Patientinnen und Patienten die Chancen auf eine baldige Genesung.
  • Bei schweren Erkrankungen und in Notfällen kann Telemedizin dazu beitragen, Leben zu retten.

Welche rechtlichen Grundlagen sind maßgebend?

Seit Oktober 2020 dürfen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgruppen, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Telekonsile in Anspruch nehmen. Dafür müssen sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. 

Dazu zählen:

  • Telekonsile dürfen nur mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten durchgeführt werden.
  • Mindestens eine der Ärztinnen oder einer der Ärzte muss in persönlichem Kontakt zur Patientin oder zum Patienten stehen.
  • Die beauftragten Ärztinnen und Ärzte (Konsiliarärztin/Konsiliararzt) müssen über die erforderlichen Geräte, insbesondere für die Bildwiedergabe im Rahmen der Diagnostik, verfügen.
  • Für Telekonsile gelten strenge Datenschutzauflagen.

Die Durchführung von Telekonsilen ist in verschiedenen Gesetzen, Verträgen und Vereinbarungen geregelt. Dazu gehören: 

  • das Digitale-Versorgung-Gesetz DVG
  • die Vereinbarung Telekonsil zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V., der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
  • der Bundesmantelvertrag - Ärzte
Telekonsile dürfen nur mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten durchgeführt werden.

Besondere Formen des Telekonsils

Telekonsile werden auch bei Visiten auf Intensivstationen, Rettungseinsätzen und für die Notfallbehandlung von Menschen mit Schlaganfall genutzt. 
Rettungskräfte können beispielsweise Unterstützung bei der Diagnose und Akut-Versorgung erhalten: Eine Tele-Notärztin oder ein Tele-Notarzt leitet aus der Ferne die Untersuchungen an, wertet digital übermittelte Befunde aus und ordnet die Behandlungen an. Aufgrund der raschen Versorgung vor Ort steigen besonders für Menschen mit Schlaganfall die Heilungs- und Überlebensaussichten. 

Durch Telekonsile mit überregionalen Tele-Stroke-Units können auch kleinere Krankenhäuser eine Schlaganfall-Versorgung auf hohem Niveau leisten. Falls erforderlich, können die zurate gezogenen Ärztinnen und Ärzte auch telemedizinische Untersuchungen durchführen, beispielsweise mit einer fernsteuerten Kamera. 

Stand:

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?