Gesundheit Digital Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte
Gesetzlich Versicherte haben in Zukunft die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Mithilfe solcher Gesundheitsdaten können unter anderem neue Erkenntnisse über Krankheiten und die Gesundheitsversorgung gewonnen werden.
Auf einen Blick
- In Zukunft wird es möglich sein, Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für die gemeinwohlorientierte Forschung zur Verfügung zu stellen.
- Mithilfe von Gesundheitsdaten sollen Krankheiten erforscht und die Gesundheitsversorgung verbessert werden.
- Wenn man nicht möchte, dass die eigenen Daten genutzt werden, muss man der Datenfreigabe aktiv widersprechen.
- Die Gesundheitsdaten aus der ePA werden in pseudonymisierter Form genutzt.
- Die Datenverwaltung erfolgt zentral durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit.
Was ist die Datenfreigabe aus der ePA?
Bei fast jeder Untersuchung fallen Gesundheitsdaten an, zum Beispiel, wenn man den Blutdruck misst oder wenn Blut abgenommen und im Labor untersucht wird. Diese und weitere Daten können in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Dort dienen die Daten in erster Linie der individuellen medizinischen Behandlung. Die ePA erleichtert den Austausch von wichtigen Daten und Informationen, vor allem wenn mehrere Praxen und Krankenhäuser an einer Behandlung beteiligt sind. In Zukunft wird es für gesetzlich Versicherte jedoch möglich sein, diese Daten freiwillig für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen.
Für die Erforschung von Krankheiten und deren Entstehung sowie für die Forschung zur Gesundheitsversorgung werden Gesundheitsdaten benötigt. Dafür sollen auch Daten aus der ePA genutzt werden. Die Forschung mit Daten aus der ePA kann neue Erkenntnisse zu Krankheiten und Behandlungen liefern und helfen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Um welche Daten geht es?
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können unter anderem folgende Gesundheitsdaten gespeichert werden:
- Daten zu Medikamenten
- Arztbriefe
- Ergebnisse von Laboruntersuchungen
- Ergebnisse von bildgebender Diagnostik
- Krankenhaus-Entlassbriefe
- Operationsberichte
- Ergebnisse von genetischen Untersuchungen, wenn die Patientin oder der Patient dem in schriftlicher oder elektronischer Form zugestimmt hat
Nutzerinnen und Nutzer können dabei selbst bestimmen, welche Gesundheitsinformationen in der ePA gespeichert werden.
Strukturierte Daten
Gesundheitsdaten können von Krankenhäusern und Praxen einfacher genutzt werden, wenn sie in einem einheitlichen, standardisierten Format in der ePA gespeichert werden. Eine einheitliche Struktur erleichtert die Verwendung der Daten, unabhängig davon, welches Computerprogramm eine Klinik nutzt. Ein Beispiel für solche strukturierten Daten sind Diagnosecodes, die von den Krankenkassen für die Abrechnung benutzt werden. Auch für die Forschung eignen sich vor allem strukturierte Daten.
Röntgenbilder oder ein individuell formulierter Entlassungsbrief gehören zu den unstrukturierten Daten. Solche unstrukturierten Daten sind für die Forschung schwieriger auszuwerten.
Wie werden Gesundheitsdaten für das Gemeinwohl genutzt?
Die Freigabe von Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht die Nutzung von großen Datenmengen zu gemeinwohlorientierten Zwecken. Gemeinwohlorientierte Nutzung heißt, dass die Nutzung der Daten am Ende möglichst vielen Menschen in der Gesellschaft zugutekommen muss.
Besonderen Nutzen haben die Gesundheitsdaten aus der ePA für die Versorgungsforschung, die Erforschung von Seltenen Erkrankungen und für die personalisierte Medizin. Auch in vielen weiteren Forschungsfeldern kann die Nutzung der Daten aus der ePA hilfreich sein.
Mehr Informationen dazu finden Sie im Artikel Gesundheitsdaten in der Forschung.
Datenfreigabe ermöglicht die Daten vieler Menschen auszuwerten
Häufig streben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler danach, für ihre Studien möglichst große Mengen an Daten zu verwenden. Denn die Daten möglichst vieler Menschen in eine Studie einzubeziehen, kann je nach Fragestellung die Wahrscheinlichkeit erhöhen, korrekte wissenschaftliche Ergebnisse zu erhalten. Daten vieler Menschen zu erheben ist jedoch oft aufwendig und teuer.
Dazu kommt, dass die Gruppe der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer häufig nicht repräsentativ für die gesamte Bevölkerung ist. Das bedeutet, dass die Gruppe von Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern anders zusammengesetzt ist als die restliche Bevölkerung. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass nicht alle Menschen bereit sind, an Studien teilzunehmen. Außerdem erreichen viele der Methoden, um Teilnehmerinnern und Teilnehmer anzuwerben, nicht alle Menschen gleichermaßen. Dadurch können Studienergebnissen verzerrt werden.
Die elektronische Patientenakte (ePA) gibt es inzwischen für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Die Datenfreigabe aus der ePA bietet daher zum einen die Möglichkeit, ohne großen Aufwand die Daten sehr vieler Menschen in wissenschaftliche Studien einzuschließen. Zum anderen können auch die Daten von Menschen genutzt werden, die sonst nicht an wissenschaftlichen Studien teilnehmen würden, weil sie beispielsweise nichts davon mitbekommen oder keine Zeit haben.
Mehrfache Datennutzung
Wenn vorhandene Daten aus der ePA für die Forschung genutzt werden, dann kann in manchen Fällen auf eine zusätzliche Datenerhebung verzichtet werden. Dadurch können möglicherweise Zeit und Kosten gespart werden.
Allerdings lassen sich nicht alle wissenschaftlichen Fragestellungen mit den Daten aus der ePA beantworten. Für viele medizinische Studien wird es daher weiterhin notwendig sein, Daten gezielt zu erheben.
Wie läuft die Datenfreigabe ab?
Die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte (ePA) ist freiwillig. Die Daten aus der ePA werden automatisch zu Forschungszwecken freigegeben, wenn man dies nicht zuvor abgelehnt hat. Wenn man die eigenen Daten nicht zur Verfügung stellen möchte, muss man der Datenfreigabe also aktiv widersprechen. Das wird jederzeit in der ePA-App oder bei der Krankenkasse möglich sein.
Die Daten aus der ePA werden durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) verwaltet. Das FDZ führt die Daten bei Bedarf zusammen und ermöglicht Forschenden den Zugang.
Gut zu wissen: Für privat Versicherte wird es zunächst nicht möglich sein, ihre Gesundheitsdaten aus der ePA für die Forschung zur Verfügung zu stellen.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die freigegebenen Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) werden sehr gut geschützt. Die Datenfreigabe aus der ePA beruht auf dem Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz und steht im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist die Forschung mit Gesundheitsdaten prinzipiell nur nach Pseudonymisierung oder Anonymisierung erlaubt. Die Verfahren zum Schutz der Daten aus der ePA wurden mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
Das Forschungsdatenzentrum (FDZ) genehmigt die Nutzung der Daten immer nur für eine bestimmte Institution oder Personengruppe zu einem bestimmten Zweck. Die Nutzung der Daten für andere Zwecke oder die Weitergabe der Daten ohne Genehmigung ist nicht erlaubt. Der Versuch bestimmte einzelne Personen anhand der Daten zu identifizieren ist strafbar.
Weitere Informationen zum Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Weitere Informationen zur Pseudonymisierung finden Sie im Artikel Gesundheitsdaten in der Forschung.
- Bundesgesundheitsministerium. Daten für die Forschung und Versorgung. Aufgerufen am 24.11.2025.
- Bundesgesundheitsministerium. Wissenschaftliches Gutachten „Datenspende“. 03/2020. Aufgerufen am 24.11.2025.
- Bundesgesundheitsministerium. Fragen und Antworten zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Aufgerufen am 24.11.2025.
- Bundesgesundheitsministerium. Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Aufgerufen am 24.11.2025.
- Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Daten helfen heilen. 09/2020. Aufgerufen am 24.11.2025.
- Bundesministerium der Justiz. Bundesamt für Justiz. Bundesdatenschutzgesetz. Aufgerufen am 24.11.2025.
- Deutsche Gesellschaft für medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. Arbeitshilfe zur Pseudonymisierung/Anonymisierung. 06/2018. Aufgerufen am 24.11.2025.
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Biasarten. Aufgerufen am 24.11.2025.
- Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Elektronische Patientenakte für Privatversicherte. Aufgerufen am 24.11.2025.
- Verbraucherzentrale. Elektronische Patientenakte (ePA). Aufgerufen am 24.11.2025.
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