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Krankheiten Die E-Verordnung

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Die elektronische Verordnung soll langfristig Verordnungen in Papierform beispielsweise für die häusliche Krankenpflege ersetzen. Aktuell können bereits Apps auf Rezept digital verordnet werden. E-Verordnungen können vollständig digital oder als Papierausdruck eingelöst werden.

Auf einen Blick

  • Die elektronische Verordnung – kurz E-Verordnung – funktioniert ähnlich wie das E-Rezept.
  • Die E-Verordnungen sollen bestimmte Papierverordnungen schrittweise ersetzen.
  • Bereits im Einsatz sind E-Verordnungen für Apps auf Rezept, die sogenannten DiGA.
  • Geplant sind E-Verordnungen für häusliche Krankenpflege, Heilmittel und Hilfsmittel.
  • Die E-Verordnungen sind fälschungssicher und unterstützen die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Eine Frau schaut sich auf dem Smartphone ihre E-Verordnung an. Eine Frau schaut sich auf dem Smartphone ihre E-Verordnung an.

Was ist eine E-Verordnung?

Die elektronische Verordnung – kurz E-Verordnung – ist eine digitale Form ärztlicher Verordnungen. Die E-Verordnung soll bestimmte Papierverordnungen schrittweise ersetzen.

Es gibt medizinische Leistungen, auf die gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Dazu gehören beispielsweise Pflegeleistungen, verschiedene Heilmittel und Hilfsmittel. Damit diese Leistungen ganz oder teilweise von der Krankenkasse bezahlt werden, müssen sie zuvor meist ärztlich verordnet werden. Dazu gibt es spezielle Verordnungsformulare. Zukünftig sollen diese Formulare durch elektronische Verordnungen, ähnlich dem E-Rezept, ersetzt werden.

Gegenwärtig können bereits digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) elektronisch verordnet werden. Geplant ist dies zukünftig auch für die häusliche Krankenpflege, Heilmittel und Hilfsmittel.

Wichtig zu wissen: Die privaten Krankenversicherungen können ihren Versicherten die Nutzung der E-Verordnung anbieten. Die Erstattung der Kosten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des jeweiligen Tarifs.

Wie funktioniert die E-Verordnung?

Die E-Verordnung wird in der Regel von der Arztpraxis erstellt und elektronisch signiert. Anschließend wird die E-Verordnung sicher in die Telematikinfrastruktur übertragen und gespeichert. Einlösen kann man die E-Verordnung vollständig digital, beispielsweise über die App der gematik, die App der Krankenkasse oder durch Übermittlung des Papierausdrucks. Sobald die E-Verordnung eingelöst wurde, ändert sich in der Telematikinfrastruktur der Status der E-Verordnung. Es ist dann nicht möglich, die E-Verordnung nochmals zu verwenden.

Gut zu wissen: Die E-Verordnung wird verschlüsselt gespeichert und verarbeitet. Somit kann niemand unbefugt auf die Daten zugreifen.

Wie kann man eine E-Verordnung für eine DiGA einlösen?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können bei der Behandlung verschiedener Erkrankungen unterstützen. Die Apps können von Ärztinnen und Ärzten sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden. 

Wichtig zu wissen: Ärztliche und psychotherapeutische Praxen haben zurzeit die Wahl, ob sie eine App auf Rezept über das gewohnte Verordnungsformular oder elektronisch verordnen. Voraussetzung für die elektronische Verordnung sind entsprechende Funktionen im Praxisverwaltungssystem. 

Wird eine DiGA elektronisch verordnet, so kann man die Verordnung anschließend folgendermaßen einlösen:

  • über die E-Rezept-App der gematik 
  • über die E-Rezept-App der eigenen Krankenversicherung 
  • als Papierausdruck bei der Krankenversicherung
  • als Papierausdruck direkt beim Anbieter der DiGA
Die E-Verordnung für eine DIGA kann man per App oder als Papierausdruck einreichen.

Beim Einlösen über die E-Rezept-App der gematik oder der eigenen Krankenversicherung sucht man die E-Verordnung zunächst in der Übersicht der E-Rezepte in der entsprechenden App. Anschließend fordert man über die App den Freischaltcode für die DiGA an.

Wenn man keine E-Rezept-App der gematik oder der Krankenversicherung nutzt, dann sollte man sich in der Praxis den Patientenausdruck der DiGA-Verordnung auf Papier mitgeben lassen. Der Papierausdruck kann dann direkt bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Das kann beispielsweise direkt in einer Geschäftsstelle der Krankenversicherung erfolgen. Man kann den Ausdruck aber auch per Post oder E-Mail einsenden oder abfotografieren und in der Service-App der Krankenversicherung hochladen. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Krankenversicherung, wie Sie die E-Verordnung am besten einreichen können.

Nach dem Einreichen der E-Verordnung digital per App oder als Papierausdruck wird die Anfrage von der Krankenversicherung bearbeitet und ein Freischaltcode für die DiGA erstellt. Dieser Freischaltcode wird dann digital oder per Post übermittelt. Anschließend kann man die App im App Store suchen und herunterladen oder direkt im Browser öffnen. Nach Eingabe des Freischaltcodes kann man die DiGA nutzen.

Informationen zu einzelnen DiGA und den jeweiligen Anbietern finden Sie im DiGA-Verzeichnis.

Weitere Informationen

Informationen und verschiedene Artikel zu Apps auf Rezept finden Sie auch auf der Themenseite Gesundheits-Apps.

  • gematik. Apps auf Rezept: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Aufgerufen am 22.04.2026.
  • gematik. Das E-Rezept für Deutschland: DiGA. Aufgerufen am 22.04.2026.
  • gematik. Das E-Rezept für Deutschland: Fragen & Antworten. Aufgerufen am 22.04.2026.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss. Veranlasste Leistungen. Aufgerufen am 22.04.2026.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung. Elektronische Verordnung von DiGA startet freiwillig – Hinweise zum Ablauf. Aufgerufen am 22.04.2026. 
     
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Geprüft durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik).

Stand: 12.06.2026
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