Palliativversorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen

Menschen, die sehr schwer erkrankt sind oder nur noch wenig Zeit zu leben haben, benötigen besondere Zuwendung und Begleitung. Für sie und ihre Angehörigen gibt es deshalb spezielle Unterstützungs- und Versorgungsangebote wie zum Beispiel die ambulante Palliativversorgung oder Hospize.

Auf einen Blick

  • Schwerstkranke und sterbende Menschen haben Anspruch auf besondere Angebote und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Im Mittelpunkt steht die palliative, lindernde und psychosoziale Versorgung.
  • Die Palliativversorgung kann zu Hause, im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz stattfinden.
  • Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll Betroffenen ermöglichen, bis zum Lebensende im vertrauten Umfeld zu Hause zu bleiben.
  • Ein Hospizplatz ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei.
Eine Frau fasst einem Mann im Bett an die Stirn.

Wie können Schwerstkranke und Sterbende gut versorgt werden?

Sterbende und schwerstkranke Menschen sollten in ihrer letzten Lebensphase in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden. Sie haben daher Anspruch auf besondere Angebote und Leistungen, insbesondere auf eine palliative Versorgung.

„Palliativ“ bedeutet: Die Maßnahmen sollen die Beschwerden der Patientinnen und Patienten und die Folgen von Erkrankungen in der ihnen verbleibenden Zeit lindern. Ziel der Palliativversorgung ist nicht eine möglichst lange Lebenszeit um jeden Preis. Vielmehr geht es um eine möglichst hohe Lebensqualität. Im Vordergrund stehen die Wünsche, Ziele und das Befinden der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. 

Zu einer Palliativversorgung gehört sowohl die medizinische und pflegerische als auch die psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase. Menschen mit unterschiedlichen Berufen kümmern sich im Team um die Patientinnen und Patienten. 

Welche Berufe zusammenarbeiten, um sterbende und schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten, zeigt das Portal “Das ist palliativ” der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.

Wo findet Palliativversorgung statt?

Eine Palliativversorgung ist zu Hause, im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder im Hospiz möglich. Die Palliativversorgung gehört zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Welche Leistungen die privaten Krankenversicherungen übernehmen, müssen Versicherte bei ihrem Versicherungsunternehmen erfragen.

Für die palliative Versorgung von Kindern und Jugendlichen gibt es spezielle Angebote. Junge Patientinnen und Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung sowie ihre Familien werden im Rahmen der pädiatrischen Palliativversorgung betreut.

Informationen dazu finden Sie im Artikel Palliativpflege bei Kindern und Jugendlichen.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine palliative Behandlung?

Je nachdem wie weit fortgeschritten die Erkrankung ist, haben Menschen mit unheilbaren Erkrankungen Anspruch auf unterschiedliche Formen der palliativen Versorgung, finanziert durch die Krankenkassen.

Wann besteht Anspruch auf eine ambulante palliative Behandlung?

Bei einigen Menschen können zwischen Diagnose und Tod unter Umständen Monate und Jahre vergehen. Sie haben Anspruch auf eine palliative Grundversorgung und Beratung. Dies übernimmt in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt. 

Wenn die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist, eine Heilung der Erkrankungen nicht mehr möglich oder von Patientenseite nicht mehr erwünscht ist, haben die Patientinnen und Patienten Anspruch eine ambulante palliative Behandlung. 

Es gibt zwei Stufen der Palliativversorgung:

  • die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
  • die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Die AAPV ist eine besonders qualifizierte und koordinierte Form der ambulanten Palliativversorgung. Sie kommt in Frage, wenn der Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten (noch) keine SAPV erfordert. Für die AAPV müssen Ärztinnen und Ärzte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Auf eine SAPV besteht Anspruch wenn

  • die Patientin oder der Patient eine besonders aufwendige Versorgung von Fachleuten mit spezifischen Palliativkenntnissen und -erfahrungen benötigt
  • andere ambulante Versorgungsformen sowie ambulante Hospizleistungen nicht ausreichen oder nur mit hohem Organisationsaufwand möglich sind
  • vielfältige und schwere Beschwerden vorliegen 

Die SAPV muss verordnet werden. Sie kann nur von Ärzten mit einer palliativmedizinischen Zusatz-Weiterbildung durchgeführt werden. 

Wann besteht Anspruch auf eine stationäre palliative Versorgung?

Eine stationäre Versorgung im Krankenhaus oder Hospiz wird erst von der Krankenkasse übernommen, wenn die Palliativversorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Um in eine Palliativstation im Krankenhaus aufgenommen zu werden, benötigt man eine ärztliche Krankenhauseinweisung. Für einen Aufenthalt im Hospiz braucht man eine ärztliche Bescheinigung, mit der die Notwendigkeit bestätigt wird. 

Die Krankenkassen übernehmen 95% der zuschussfähigen Kosten. Die übrigen Kosten werden durch Spenden finanziert.

Welche Möglichkeiten der ambulanten Palliativversorgung zu Hause gibt es?

Viele Menschen möchten ihre letzten Tage zu Hause verbringen. Damit das möglich ist, bieten ambulante Pflegedienste, Hausärztinnen und Hausärzte und spezialisierte interdisziplinäre Teams Unterstützung bei der Versorgung in der letzten Lebensphase an.  

Je nach Gesundheitszustand haben gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten Anspruch auf:

  • eine palliative Grundversorgung und Beratung
  • die „Allgemeine Ambulante Palliativversorgung“ (AAPV)
  • die „Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung“ (SAPV)

Außerdem kann die Hilfe von ehrenamtlichen ambulanten Hospizdiensten genutzt werden.

Schwerstkranke und sterbende Menschen haben Anspruch auf eine ambulante Palliativversorgung zu Hause.

Was gehört zur palliativen Grundversorgung?

Wenn sich herausstellt, dass eine Patientin oder ein Patient eine unheilbare Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung hat, ist die Hausarztpraxis eine gute Anlaufstelle, um alle weiteren Schritte zu besprechen. 

Die Hausärztin oder der Hausarzt übernimmt nicht nur die Erstversorgung, sondern koordiniert und verordnet auch die weiteren Maßnahmen. Dazu gehören neben der Versorgung mit Medikamenten auch häusliche Krankenpflege, medizinische Rehabilitation oder Heil- und Hilfsmittel

Gemeinsam wird besprochen, welche Aspekte bei der Behandlungsplanung für die Patientin oder den Patienten wichtig sind. Außerdem kann die Ärztin oder der Arzt die Patientin oder den Patienten zu wichtigen Vorsorgedokumenten beraten.

Wichtig zu wissen: Berufstätige können sich bis zu drei Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen, um unheilbar erkrankte nahe Angehörige in der letzten Lebensphase zu begleiten. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung über die entsprechende Erkrankung notwendig.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase bietet das Bundesfamilienministerium.

Was bedeutet „Allgemeine ambulante Palliativversorgung” (AAPV)?

Die AAPV ist eine besonders qualifizierte und koordinierte Form der ambulanten Palliativversorgung. Sie kommt für Menschen infrage, deren Lebenszeit aufgrund einer weiter fortgeschrittenen Erkrankung begrenzt ist. 

Sie wird meist von Ärztinnen und Ärzten übernommen, die im Bereich Palliativmedizin besonders qualifiziert sind. Diese ermitteln zunächst den individuellen palliativen Versorgungsbedarf und erstellen einen (Schmerz-)Therapie- sowie Notfallplan. Außerdem stimmen sie die weitere medizinische und pflegerische Versorgung mit Therapeuten, Pflegediensten oder Hospizen ab. 

Bei Bedarf machen die Ärztinnen und Ärzte auch Hausbesuche und sind außerhalb der Sprechstunden telefonisch erreichbar.

Was bedeutet „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung” (SAPV)?

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand weiter und wird eine besonders aufwendige Versorgung von Fachleuten benötigt, kann die SAPV in Anspruch genommen werden. 

Dabei wird die Patientin oder der Patient von einem Team aus Fachleuten verschiedener Berufe betreut: Um die Schmerztherapie und die Behandlung weiterer Symptome kümmern sich ausgebildete Palliativ-Pflegekräfte und spezialisierte Ärztinnen oder Ärzte. Außerdem gehören je nach Bedarf Fachleute aus den Bereichen Psychologie, Physiotherapie und Sozialarbeit zum Team. 

Wie helfen ambulante Hospizdienste?

Ambulante Hospizdienste werden hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen. Sie kommen regelmäßig zu den Patientinnen und Patienten nach Hause, stehen für Gespräche zur Verfügung und beraten Angehörige. Sie unterstützen die schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen dabei, mit der Situation umzugehen. Ambulante Hospizdienste übernehmen jedoch keine medizinisch-pflegerische oder palliative Versorgung. 

Wie werden Pflegebedürftige im Heim palliativ versorgt?

Die palliative Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern gehört zu den Aufgaben von Pflegeheimen. Die Heime sind deshalb zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen Kooperationsverträge mit Hausärztinnen und -ärzten sowie mit Fachärztinnen und -ärzten schließen. 

Kooperationen mit Hospiz- und Palliativangeboten müssen transparent gemacht werden. Falls erforderlich, können auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Anspruch nehmen.

Durch die Zusammenarbeit von Therapeuten und Fachkräften aus den Bereichen Medizin, Pflege und Hospiz soll eine koordinierte und ganzheitliche Betreuung sichergestellt werden.

Wie ist die palliative Versorgung im Krankenhaus geregelt?

Ist eine angemessene ambulante palliative Versorgung nicht möglich, können Patientinnen und Patienten im Krankenhaus versorgt werden. Das kann beispielsweise bei starken Beschwerden der Fall sein, die zu Hause nicht behandelt werden können. 

Einige Krankenhäuser haben dafür spezielle Palliativstationen eingerichtet. Hier kümmern sich Fachkräfte darum, sowohl die körperlichen Beschwerden als auch die seelische Belastung so gut wie möglich zu lindern. Auch Angehörige werden hier betreut.

Wichtig zu wissen: Um in einer Palliativstation aufgenommen zu werden, benötigt man eine ärztliche Krankenhauseinweisung.

Ziel ist es, die Symptome so weit zu lindern, dass die Patientinnen und Patienten wieder nach Hause, in eine Pflegeeinrichtung oder in ein Hospiz entlassen werden können. 

Verfügt das Krankenhaus nicht über eine Palliativstation, werden die Patientinnen und Patienten auf der jeweiligen Fachstation palliativmedizinisch betreut. In manchen Krankenhäusern steht ihnen dabei ein Palliativdienst zur Seite. Er unterstützt das Team der Station bei der palliativen Betreuung.

Wann kommt die Betreuung im Hospiz in Frage?

Hospize sind stationäre Einrichtungen, in denen schwerstkranke Menschen, deren Tod absehbar ist, ganzheitlich bis zum Lebensende begleitet werden. Sie richten sich an Patientinnen und Patienten, die keine engmaschige medizinische Betreuung, aber eine spezialisierte Pflege benötigen. 

In einem Hospiz arbeiten hauptamtliche und geschulte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen. Hausärztinnen und Hausärzte übernehmen in der Regel die ärztliche Betreuung.

Im Fokus stehen die Pflege und die psychosoziale Unterstützung der Schwerstkranken und ihrer Angehörigen. Das bedeutet, dass Hospizbegleiterinnen und -begleiter sowohl helfen, Gefühle und Ängste zu verarbeiten, als auch praktische Angelegenheiten zu regeln. Sie stehen auch den Angehörigen zur Seite und übernehmen für diese zeitweise die Betreuung der Sterbenden.

Wichtig zu wissen: Für Kinder und Jugendliche gibt es spezielle Hospize. Anders als Hospize für Erwachsene sind sie nicht speziell für die letzte Lebensphase konzipiert. Hier werden Kinder und Jugendliche und deren Familien über einen längeren Zeitraum von der Diagnose an begleitet. 

Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme im Hospiz?

Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass 

  • die Lebenserwartung einige Tage, Wochen oder wenige Monate beträgt
  • die Patientin oder der Patient nicht mehr im gewohnten Lebensumfeld versorgt werden kann
  • die Behandlung in einem Krankenhaus nicht erforderlich oder nicht mehr zielführend ist. 

Damit die Krankenkasse für die Kosten aufkommt, muss eine Ärztin oder ein Arzt bescheinigen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und eine Unterbringung in einem Hospiz aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Diese Notwendigkeitsbescheinigung muss zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. 

Wird der Antrag genehmigt, übernehmen die Krankenkassen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Dabei werden Leistungen anderer Kostenträger, wie der Pflegeversicherung, angerechnet. Für den Rest kommt das Hospiz mit Spendengeldern auf. Privatversicherte sollten mit ihrer Versicherung abklären, ob diese die Kosten für das Hospiz übernimmt. 

Für gesetzlich Versicherte ist ein Platz im Hospiz in der Regel kostenfrei.

Wo finden Schwerstkranke oder ihre Angehörigen Informationen und Beratung?

Beratung und Unterstützung zum Thema Palliativversorgung bieten Hausärzte, die Krankenkassen sowie lokale gemeinnützige Vereine. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten bei Bedarf eine Übersicht der Ansprechpartner der regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote auszuhändigen.

Die Datenbank „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung“ der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. hält Adressen zu über 3.000 bundesweiten Angeboten und Einrichtungen bereit.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. bietet Broschüren für Menschen mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung und ihre Angehörigen, unter anderem eine Hilfestellung für Gespräche mit der Ärztin oder dem Arzt im Krankenhaus und zu psychosozialen Unterstützungsmaßnahmen für Eltern und erwachsene Kinder

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können sich bei Pflegeberatungsstellen zum Thema Palliativversorgung beraten lassen, beispielsweise bei einem Pflegestützpunkt. 

Die Kontaktdaten der Pflegestützpunkte finden Sie in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege.

 

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