Organspende: Eine sehr persönliche Entscheidung
Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann erkrankten oder verletzten Menschen helfen und Leben retten. In Deutschland können sich Menschen aktiv dafür entscheiden, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Ein Organspendeausweis dokumentiert diese Entscheidung. Doch wer kommt überhaupt als Spenderin oder Spender infrage? Und warum ist es so wichtig, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen?
Auf einen Blick
- Wer seinen Entschluss zur Organspende nach dem Tod schriftlich festhält, kann seine Angehörigen im Ernstfall vor einer schwierigen Entscheidung bewahren.
- Voraussetzung dafür, dass einer spendenbereiten Person nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, ist die zweifelsfreie Feststellung des Hirntods.
- Bei einer Organentnahme für die Organspende arbeiten Chirurginnen und Chirurgen genauso sorgfältig wie bei jeder anderen Operation.
- Das Transplantationsgesetz schafft Rechtssicherheit und beugt Missbrauch vor.
Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Was ist eine Organspende?
Mehr als 9.000 Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein Spenderorgan – für viele wäre es lebensrettend. Der Bedarf an Spenderorganen ist wesentlich höher als das Angebot: Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) spendeten im Jahr 2021 bundesweit 933 Menschen nach ihrem Tod insgesamt gut 2.900 Organe – etwa die Hälfte davon Nieren.
Neben der postmortalen Organspende – also der Spende nach dem Tod – gibt es die Lebendorganspende. Bei der postmortalen Organspende erhält eine Person, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist, ein neues Organ von einer verstorbenen Spenderin oder einem verstorbenen Spender. In einem solchen Fall können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm sowie verschiedene Gewebe wie zum Beispiel die Augenhornhaut verwendet werden.
Bei der Lebendorganspende wird ein Organ oder ein Organteil von einem gesunden Menschen entnommen und der Patientin oder dem Patienten eingesetzt. Dafür eignen sich jedoch nicht alle Organe – so ist zum Beispiel die Transplantation einer Niere oder eines Teilstücks der Leber möglich.
Wichtig zu wissen: Die Entscheidung, ob und welche Organe und Gewebe man zu spenden bereit ist, kann man in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentieren. Dies muss keine Entscheidung für immer sein: Wer seine Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, kann das bisherige Dokument vernichten und jederzeit ein neues anlegen.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Organspende?
Das Transplantationsgesetz, das seit 1997 gilt, regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden. Um Missbrauch zu verhindern, stellt das Gesetz den Handel mit Organen und Geweben unter Strafe.
Postmortale Spende – Zustimmung und Todesfeststellung
Eine postmortale Spende ist nur mit Zustimmung der Spenderin oder des Spenders möglich. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass sie oder er zu Lebzeiten in die Organ- oder Gewebespende eingewilligt hat. Ab dem 16. Geburtstag ist man zu einer solchen Entscheidung befugt. Ablehnen kann man eine Organspende bereits mit 14 Jahren. Wenn keine Entscheidung einer oder eines Verstorbenen vorliegt, entscheiden die Angehörigen im mutmaßlichen Sinne der verstorbenen Person.
Unbedingte Voraussetzung für die Entnahme von Organen bei Verstorbenen ist, dass der Hirntod festgestellt wurde. Hierfür müssen zwei Fachärztinnen oder Fachärzte unabhängig voneinander den vollständigen und endgültigen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms feststellen und diesen Befund protokollieren. Somit ist sichergestellt, dass die Organe erst dann entnommen werden, wenn die Spenderin oder der Spender zweifelsfrei tot ist und man nichts mehr für sie oder ihn tun kann.
Zum Zweck der Organspende muss das Herz-Kreislauf-System bis zur Organentnahme künstlich aufrechterhalten werden. Da in den meisten Sterbefällen zuerst der Herzstillstand eintritt, kommen nur wenige verstorbene Menschen als potenzielle Organspender infrage. Etwas anders verhält es sich mit der Gewebespende: Da Gewebe in der Regel weniger durchblutet sind als Organe, kann eine Spende auch bis zu 72 Stunden nach einem Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems noch möglich sein. Voraussetzung für eine Gewebeentnahme ist ebenfalls eine Feststellung des Hirntods durch zwei unabhängige Expertinnen oder Experten.
Generell gibt es kein Höchstalter für eine Organspende: Entscheidend sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Auch gibt es nur sehr wenige Erkrankungen, die eine Organspende definitiv ausschließen. Dazu gehören zum Beispiel akute Krebserkrankungen oder Infektionskrankheiten. Bei anderen Erkrankungen beurteilen die zuständigen Ärztinnen und Ärzte die Transplantationseignung im Einzelfall.
Lebendorganspende – Schutz der Gesundheit der spendenden Person
Die Lebendorganspende kann für die gesunde Spenderin oder den gesunden Spender mit Risiken verbunden sein. Es gelten daher strenge Voraussetzungen. Als Spender oder Spenderin kommt nur ein naher Angehöriger in Betracht – beispielsweise Eltern, Kinder oder Lebenspartner – oder eine Person, die der Organempfängerin oder dem Organempfänger offenkundig persönlich verbunden ist und nahesteht. Die spendenbereite Person muss volljährig und einwilligungsfähig sein. Weiterhin muss sie nach umfangreicher Aufklärung freiwillig in die Entnahme einwilligen und nach ärztlicher Beurteilung als Spenderin oder Spender geeignet sein. Die Freiwilligkeit der Einwilligung wird durch die Ethikkommissionen der Länder begutachtet.
Wie läuft eine postmortale Organspende ab?
Nachdem der Hirntod und die Zustimmung zur Spende zweifelsfrei festgestellt wurden, entnehmen erfahrene Chirurginnen und Chirurgen die Organe mit derselben Sorgfalt wie bei einer Operation am lebenden Menschen. Anschließend verschließen sie die Operationswunde und übergeben die Spenderin oder den Spender in würdigem Zustand für eine mögliche Aufbahrung. Die Angehörigen können in gewünschter Weise Abschied von der oder dem Verstorbenen nehmen.
Die Spenderorgane werden sorgfältig untersucht und Gewebemerkmale sowie die Blutgruppe bestimmt, um passende Empfängerinnen und Empfänger finden zu können. Diese werden von der Stiftung Eurotransplant ermittelt. Als gemeinnützige Organisation koordiniert Eurotransplant den Austausch aller Spenderorgane in einem Verbund aus acht europäischen Ländern, sodass alle Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten möglichst effizient und fair versorgt werden können. Personen in akut lebensbedrohlichen Situationen werden bei der Vermittlung vorrangig berücksichtigt.
Hat Eurotransplant eine geeignete Empfängerin oder einen geeigneten Empfänger ermittelt, informiert die Stiftung das zuständige Transplantationszentrum, welches umgehend mit der Vorbereitung der Empfängerin oder des Empfängers beginnt, um die Zeit zwischen Organentnahme und Transplantation möglichst kurz zu halten und damit die Aussichten auf Erfolg zu steigern.
Warum ist es sinnvoll, die eigene Entscheidung schriftlich festzuhalten?
Was die Bereitschaft zur Organspende angeht, gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: Verstorbenen dürfen Organe und Gewebe zum Zweck einer Transplantation nur entnommen werden, wenn sie zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Idealerweise wird die Entscheidung in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder einer anderen schriftlichen Erklärung dokumentiert. Zukünftig wird es zu diesem Zweck auch ein zentrales Organ- und Gewebespenderegister geben.
Liegt keine schriftliche Erklärung vor, befragen die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen und bitten sie, in ihrem oder seinem Sinne zu entscheiden. Eine solche Entscheidung in der Situation der Trauer zu treffen, kann die Familienangehörigen zusätzlich belasten oder überfordern. Mit einem ausgefüllten Ausweis oder einer Patientenverfügung kann man sie vor einer solchen Belastung bewahren und sicherstellen, dass der eigene Wille bekannt ist und beachtet wird.
Wo erhält man einen Organspendeausweis und wie bewahrt man ihn auf?
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen senden ihren Versicherten regelmäßig Informationsmaterial und einen Organspendeausweis per Post zu. Der Ausweis-Vordruck im Scheckkartenformat ist aber auch in vielen Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern sowie in Einwohnermeldeämtern erhältlich.
Zudem kann man einen Organspendeausweis kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anfordern.
Es ist auch möglich, den Ausweis online auszufüllen und auszudrucken.
Der Organspendeausweis sollte schnell zu finden sein. Daher ist es sinnvoll, den Ausweis bei den Personalpapieren immer bei sich zu tragen. Wichtig ist, die Angehörigen über die eigene Entscheidung zu informieren und ihnen den Aufbewahrungsort des Ausweises mitzuteilen.
Was ist das Organspende-Register?
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis, in dem Sie zukünftig Ihre persönliche Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende digital abgeben können. Ihre Daten werden dort sicher gespeichert und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Ihre Erklärung im Organspende-Register wird zu jeder Zeit verfügbar sein und Sie werden darauf auch jederzeit zugreifen können. Im Todesfall wird nur entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus Zugriff darauf haben, um zu klären, ob Sie Ihre Organe oder Gewebe nach Feststellung des Todes spenden möchten. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Das Organspende-Register befindet sich zur Zeit im Aufbau und wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit – geführt werden.
Das BfArM informiert auf seiner Homepage rechtzeitig, sobald Informationen über den Zeitpunkt der Freischaltung des Organspende-Registers vorliegen. Bis es soweit ist, können Sie selbstverständlich einen Organspendeausweis nutzen, um Ihre persönliche Entscheidung zu dokumentieren.
Wo erhalte ich weitere Informationen zur Organspende?
Fragen zum Thema Organ- und Gewebespende beantwortet das Team des Infotelefons Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar unter der kostenfreien Rufnummer 0800 9040400.
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Fragen und Antworten zum Thema Organspende. Aufgerufen am 28.12.2021.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). organspende-info.de. Aufgerufen am 29.12.2021.
- Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Jahresbericht 2019. April 2020.
- Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Jahresbericht 2020. April 2021.
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