Organspende: Eine sehr persönliche Entscheidung

Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann erkrankten oder verletzten Menschen helfen und Leben retten. In Deutschland können sich Menschen aktiv dafür entscheiden, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Ein Organspendeausweis oder ein Eintrag im Organspende-Register dokumentiert diese Entscheidung. Doch wer kommt überhaupt als Spenderin oder Spender infrage? Und warum ist es so wichtig, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen?

Auf einen Blick

  • Wenn man nach dem Tod Organe spenden möchte, dann sollte man das schriftlich festhalten. Damit  kann man seine Angehörigen im Ernstfall vor einer schwierigen Entscheidung bewahren.
  • Voraussetzung dafür, dass einer spendenbereiten Person nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen, ist die zweifelsfreie Feststellung des Hirntods.
  • Bei einer Organentnahme für die Organspende arbeiten Chirurginnen und Chirurgen genauso sorgfältig wie bei jeder anderen Operation.
  • Das Transplantationsgesetz schafft Rechtssicherheit und beugt Missbrauch vor.
Organspende: Im Vorgergrund ist eine mobile Krankentrage zu sehen. Unscharf und im Hintergrund trägt eine Person einen Kühlbehälter für Transplantationsorgane.

Was ist eine Organspende?

Rund 8.400 Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein Spenderorgan. Für viele wäre ein gespendetes Organ lebensrettend. Der Bedarf an Spenderorganen ist wesentlich höher als das Angebot: Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) spendeten im Jahr 2023 bundesweit 965 Menschen nach ihrem Tod insgesamt gut 2.800 Organe. Am häufigsten wurden Nieren gespendet.

Neben der postmortalen Organspende – also der Spende nach dem Tod – gibt es die Lebendorganspende. Bei der postmortalen Organspende erhält eine Person, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist, ein neues Organ von einer verstorbenen Spenderin oder einem verstorbenen Spender. In einem solchen Fall können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm sowie verschiedene Gewebe wie zum Beispiel die Augenhornhaut verwendet werden. 

Bei der Lebendorganspende wird ein Organ oder ein Organteil von einem gesunden Menschen entnommen und der Patientin oder dem Patienten eingesetzt. Dafür eignen sich jedoch nur manche Organe – so ist zum Beispiel die Transplantation einer Niere oder eines Teilstücks der Leber möglich. 

Wichtig zu wissen: Die Entscheidung, ob und welche Organe und Gewebe man zu spenden bereit ist, kann man in einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im zentralen Organspende-Register dokumentieren. Dies muss keine Entscheidung für immer sein. Wer seine Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, kann das bisherige Dokument vernichten und gegebenenfalls ein neues anlegen. Den Eintrag im Organspende-Register kann man jederzeit anpassen oder löschen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Organspende?

Das Transplantationsgesetz, das seit 1997 gilt, regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden. Um Missbrauch zu verhindern, stellt das Gesetz den Handel mit Organen und Geweben unter Strafe.

Postmortale Spende – Zustimmung und Todesfeststellung

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, dass eine postmortale Spende nur mit Zustimmung der Spenderin oder des Spenders möglich ist. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass sie oder er zu Lebzeiten in die Organ- oder Gewebespende eingewilligt hat. Ab dem 16. Geburtstag ist man zu einer solchen Entscheidung befugt. Ablehnen kann man eine Organspende bereits mit 14 Jahren. Wenn keine Entscheidung einer oder eines Verstorbenen vorliegt, entscheiden die Angehörigen im mutmaßlichen Sinne der verstorbenen Person.

Unbedingte Voraussetzung für die Entnahme von Organen bei Verstorbenen ist, dass der Hirntod festgestellt wurde. Hierfür müssen zwei Fachärztinnen oder Fachärzte unabhängig voneinander den vollständigen und endgültigen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms feststellen und diesen Befund protokollieren. Somit ist sichergestellt, dass die Organe erst dann entnommen werden, wenn die Spenderin oder der Spender zweifelsfrei tot ist und man nichts mehr für sie oder ihn tun kann.

Zum Zweck der Organspende muss das Herz-Kreislauf-System bis zur Organentnahme künstlich aufrechterhalten werden. Da in den meisten Sterbefällen zuerst der Herzstillstand eintritt, kommen nur wenige verstorbene Menschen als potenzielle Organspender infrage. Etwas anders verhält es sich mit der Gewebespende: Da Gewebe in der Regel weniger durchblutet sind als Organe, kann eine Spende auch bis zu 72 Stunden nach einem Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems noch möglich sein. Voraussetzung für eine Gewebeentnahme ist ebenfalls eine Feststellung des Hirntods durch zwei unabhängige Expertinnen oder Experten.

Generell gibt es kein Höchstalter für eine Organspende: Entscheidend sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Auch gibt es nur sehr wenige Erkrankungen, die eine Organspende definitiv ausschließen. Dazu gehören zum Beispiel akute Krebserkrankungen oder Infektionskrankheiten. Bei anderen Erkrankungen beurteilen die zuständigen Ärztinnen und Ärzte die Transplantationseignung im Einzelfall.

Lebendorganspende – Schutz der Gesundheit der spendenden Person

Folgende Voraussetzungen müssen bei einer Lebendorganspende erfüllt sein: Volljährigkeit, schriftliche Einwilligung, Eignung sowie ein Gutachten.

Die Lebendorganspende kann für die gesunde Spenderin oder den gesunden Spender mit Risiken verbunden sein. Es gelten daher strenge Voraussetzungen. Als Spender oder Spenderin kommt nur ein naher Angehöriger in Betracht – beispielsweise Eltern, Kinder oder Lebenspartner – oder eine Person, die der Organempfängerin oder dem Organempfänger offenkundig persönlich verbunden ist und nahesteht. Die spendenbereite Person muss volljährig und einwilligungsfähig sein. Weiterhin muss sie nach umfangreicher Aufklärung freiwillig in die Entnahme einwilligen und nach ärztlicher Beurteilung als Spenderin oder Spender geeignet sein. Die Freiwilligkeit der Einwilligung wird durch eine Lebendspendekommission begutachtet.

Wie läuft eine postmortale Organspende ab?

Nachdem der Hirntod und die Zustimmung zur Spende zweifelsfrei festgestellt wurden, entnehmen erfahrene Chirurginnen und Chirurgen die Organe mit derselben Sorgfalt wie bei einer Operation am lebenden Menschen. Anschließend verschließen sie die Operationswunde und übergeben die Spenderin oder den Spender in würdigem Zustand für eine mögliche Aufbahrung. Die Angehörigen können in gewünschter Weise Abschied von der oder dem Verstorbenen nehmen.

Die Spenderorgane werden sorgfältig untersucht und Gewebemerkmale sowie die Blutgruppe bestimmt, um passende Empfängerinnen und Empfänger finden zu können. Diese werden von der Stiftung Eurotransplant ermittelt. Als gemeinnützige Organisation koordiniert Eurotransplant den Austausch aller Spenderorgane in einem Verbund aus acht europäischen Ländern, sodass alle Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten möglichst effizient und fair versorgt werden können. Personen in akut lebensbedrohlichen Situationen werden bei der Vermittlung vorrangig berücksichtigt.

Hat Eurotransplant eine geeignete Empfängerin oder einen geeigneten Empfänger ermittelt, informiert die Stiftung das zuständige Transplantationszentrum, welches umgehend mit der Vorbereitung der Empfängerin oder des Empfängers beginnt, um die Zeit zwischen Organentnahme und Transplantation möglichst kurz zu halten und damit die Aussichten auf Erfolg zu steigern.

Warum ist es sinnvoll, die eigene Entscheidung schriftlich festzuhalten?

Was die Bereitschaft zur Organspende angeht, gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: Verstorbenen dürfen Organe und Gewebe zum Zweck einer Transplantation nur entnommen werden, wenn sie zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Idealerweise wird die Entscheidung schriftlich dokumentiert.

 Eine schriftliche Dokumentation ist möglich:

•    in einem Organspendeausweis
•    im zentralen Organspende-Register
•    in einer Patientenverfügung oder einer anderen schriftlichen Erklärung 

Kommt bei einem Verstorbenen eine Organspende infrage, wird geprüft, ob ein Organspendeausweis oder ein Eintrag im zentralen Organspende-Register vorliegt.

Liegt keine schriftliche Erklärung vor, befragen die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen und bitten sie, in ihrem oder seinem Sinne zu entscheiden. Eine solche Entscheidung in der Situation der Trauer zu treffen, kann die Familienangehörigen zusätzlich belasten oder überfordern. Mit einem ausgefüllten Ausweis, einem Eintrag im Organspende-Register oder einer Patientenverfügung kann man sie vor einer solchen Belastung bewahren und sicherstellen, dass der eigene Wille bekannt ist und beachtet wird.

Warum ist es sinnvoll, meine Entscheidung festzuhalten?

Erfahren Sie in diesem Video, wie man die Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festhalten kann und warum das wichtig ist.

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Es gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.

Wo erhält man einen Organspendeausweis und wie bewahrt man ihn auf?

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen senden ihren Versicherten regelmäßig Informationsmaterial und einen Organspendeausweis per Post zu. Der Ausweis-Vordruck im Scheckkartenformat ist aber auch in vielen Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern sowie in Einwohnermeldeämtern erhältlich.

Zudem kann man einen Organspendeausweis kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anfordern.

Es ist auch möglich, den Ausweis online auszufüllen und auszudrucken.

Der Organspendeausweis sollte schnell zu finden sein. Daher ist es sinnvoll, den Ausweis bei den Personalpapieren immer bei sich zu tragen. Wichtig ist, die Angehörigen über die eigene Entscheidung zu informieren und ihnen den Aufbewahrungsort des Ausweises mitzuteilen.

Was ist das Organspende-Register?

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre persönliche Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende digital abgeben können. Ihre Daten werden dort sicher gespeichert und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Im Todesfall hat nur entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus Zugriff darauf. Damit kann das Personal klären, ob Sie Ihre Organe oder Gewebe nach Feststellung des Todes spenden möchten. 

Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Ihre Erklärung im Organspende-Register ist zu jeder Zeit verfügbar und Sie können darauf zugreifen. Der Eintrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. 

Ihre persönliche Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende können Sie auf der Webseite des Organspende-Registers abgeben. 

Wichtig zu wissen: Um sich im Organspende-Register einzutragen, muss man sich ausweisen. Dafür benötigt man einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte. 

Wie wird das Organspende-Register eingeführt?

Das Organspende-Register wird stufenweise vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingeführt. Bei der Einführung sind folgende Schritte geplant:

  • Seit dem 18. März 2024 kann man seine persönliche Erklärung online im Organspende-Register eintragen. Dazu benötigt man ein Ausweisdokument mit eID-Funktion, wie beispielsweise einen entsprechenden Personalausweis.
  • Bis Juli 2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angeschlossen werden und die im Register hinterlegten Erklärungen abrufen können.
  • Ab Sommer 2024 soll das Register über die ePA-App beziehungsweise die Krankenkassen-Apps erreichbar sein.
  • Ab 1. Januar 2025 sollen auch Gewebeeinrichtungen eine Anbindung an das Register erhalten. 

Wichtig zu wissen: Sie können selbstverständlich weiterhin einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung nutzen, um Ihre persönliche Entscheidung zu dokumentieren.  Wenn mehrere Dokumente vorliegen, dann gilt immer das neuste.

Wie kann ich meine Entscheidung in der Einführungszeit zuverlässig dokumentieren?

Damit Ihre Entscheidung auch in der Einführungszeit des Organspende-Registers zuverlässig beachtet werden kann, sollten Sie Ihre Entscheidung zusätzlich in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentieren.

Außerdem ist es wichtig, auch immer die engsten Angehörigen über die Entscheidung zur Organ- oder Gewebespende zu informieren.

Weitere Informationen zum zentralen Organspende-Register finden Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Organspende?

Fragen zum Thema Organ- und Gewebespende beantwortet das Team des Infotelefons Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar unter der kostenfreien Rufnummer 0800 9040400.

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