Online-Videosprechstunde

Die Online-Videosprechstunde ermöglicht den Arztbesuch über das Internet. Patientinnen und Patienten können sich so zum Beispiel die Anfahrtswege sparen. Und auch Ärzte haben dadurch neue Möglichkeiten, ihre Patienten besser zu betreuen – etwa durch virtuelle Hausbesuche.

Auf einen Blick

  • Die Online-Videosprechstunde kann mit nahezu jedem Computer mit Kamera und Mikrofon genutzt werden, ebenso mit jedem Tablet oder Smartphone.
  • Für die Online-Videosprechstunde ist eine ausreichend schnelle Internetverbindung erforderlich, damit Bild und Ton in guter Qualität übertragen werden können.
  • Die genauen Regelungen für Online-Videosprechstunden gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor.
  • So muss für die Sprechstunde übers Internet zum Beispiel ein zertifizierter Videodienst genutzt werden.
  • Auch sind die geltenden Regelungen zum Datenschutz einzuhalten.
  • Die Ärztin oder der Arzt darf die Online-Sprechstunde nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten aufzeichnen. 
Ein älterer Mann sitzt vor einem Laptop auf dem er an einer Online-Videosprechstunde teilnimmt.

Was ist die Online-Sprechstunde?

Bei der Online-Sprechstunde lassen sich zwei Grundtypen unterscheiden: Zum einen können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit eigener Praxis Videosprechstunden anbieten. Die genauen Regelungen dafür gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor. So muss für die Sprechstunde übers Internet zum Beispiel ein zertifizierter Videodienst genutzt werden.

Zum anderen gibt es Online-Angebote, die wie eine Arztpraxis im Internet funktionieren. Die Ärztinnen und Ärzte, die hier ansprechbar sind, können in der Regel nur online kontaktiert werden. Ein Vor-Ort-Besuch in einer Praxis ist nicht möglich. Sollte dieser aber notwendig sein, wird er dann vom Online-Arzt empfohlen. Der Ablauf einer Online-Videosprechstunde ist in beiden Fällen ähnlich.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Online-Videosprechstunde?

Wer seine Ärztin oder seinen Arzt online konsultieren möchte, benötigt dafür keine spezielle Ausstattung. Ob PC, Laptop, Tablet oder Smartphone – die meisten aktuell verfügbaren Geräte sollten dafür geeignet sein, wenn sie mit einer Kamera, einem Mikrofon, Lautsprecher oder Kopfhöreranschluss ausgestattet sind.

Eine ausreichend schnelle Internetverbindung ist jedoch erforderlich, damit Bild und Ton in guter Qualität übertragen werden können. Je nach Gerät können Patientinnen und Patienten einen üblichen Internetbrowser oder eine App benutzen.

Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, müssen zunächst sicherstellen, dass die Konsultation per Videosprechstunde medizinisch vertretbar ist. Darüber hinaus müssen sie dafür sorgen, dass der genutzte technische Dienstleister den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen entspricht. Auch sind die geltenden Regelungen zum Datenschutz einzuhalten.

Was ist vor der Online-Sprechstunde zu beachten?

Niedergelassene Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, müssen ihre Patientinnen und Patienten vor der ersten Online-Videosprechstunde über den Datenschutz informieren.

Die Ärztin oder der Arzt darf die Online-Sprechstunde nur mit Einwilligung aufzeichnen. Auch über allgemeine Voraussetzungen muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in Kenntnis setzen. Dazu gehören neben der Technik auch Rahmenbedingungen wie gute Beleuchtung und eine ungestörte, ruhige Umgebung.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Sie auch darum bitten, der Nutzung des Videodienstes schriftlich zuzustimmen. 

Wie läuft eine Online-Sprechstunde ab?

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird ein Termin für die Online-Videosprechstunde vereinbart. Danach wird der Patientin oder dem Patienten eine Möglichkeit mitgeteilt, um die Verbindung für die Online-Sprechstunde aufzubauen. Dies kann zum Beispiel die Internetadresse des Videodienstanbieters sein. Die Ärztin oder der Arzt stellen zudem einen persönlichen Einwahlcode für die Sprechstunde bereit.

Ablauf einer Online-Videosprechstunde: 1. Terminabsprache, 2. Einwahl in Videoplattform, 3. Sprechstunde, 4. Zukünftig: E-Rezept per App.

Die Patientin oder der Patient kann sich hier über die genannte Internetadresse mit dem Code einwählen, auch ohne über ein eigenes Online-Konto zu verfügen. Nach der Einwahl ist der Name einzugeben, damit die Ärztin oder der Arzt weiß, um welche Patientin oder welchen Patienten es sich handelt.

Eine Frau schaut auf den Bildschirm eines Laptops, der vor ihr auf einem Tisch steht. Mit einer Hand hält die Frau einen Becher Tee, mit der anderen Hand ein Taschentuch unter ihre Nase. Die Frau ist offenbar erkältet.

Sobald die Ärztin oder der Arzt bereit ist und sich der Identität der Patientin oder des Patienten vergewissert hat, kann die Online-Sprechstunde beginnen. Dabei sehen sich die Beteiligten über den Bildschirm und können miteinander sprechen. Die Ärztin oder der Arzt kann sich so ein besseres Bild machen als nur bei einem Telefonat.

Künftig werden Ärzte nach einer Online-Sprechstunde auch E-Rezepte für gesetzlich Versicherte ausstellen und digital übermitteln können. Damit können die verordneten Medikamente bei einer Apotheke abgeholt oder bei einer Online-Apotheke bestellt werden.

Nach der Online-Sprechstunde sollte sich die Patientin oder der Patient von der Internetseite wieder abmelden.

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