Videosprechstunde
Die Videosprechstunde ermöglicht einen Arztbesuch über das Internet. Patientinnen und Patienten benötigen dafür keine besondere technische Ausstattung. Während der Sprechstunde kann bei Bedarf eine Krankschreibung oder ein Rezept ausgestellt werden.
Auf einen Blick
- Für eine Videosprechstunde benötigen Patientinnen und Patienten ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.
- Eine stabile Internetverbindung ist erforderlich, damit Bild und Ton in guter Qualität übertragen werden.
- Zugangsdaten für den Termin stellt die Arztpraxis oder ein zertifizierter Videodienst vorab zur Verfügung.
- Patientinnen und Patienten müssen zu Beginn der Sprechstunde ihren richtigen Namen eingeben und möglicherweise die elektronische Gesundheitskarte vorzeigen.
- Für die Videosprechstunde gelten Datenschutzbestimmungen.
Was ist eine Videosprechstunde?
Patientinnen und Patienten müssen nicht für jeden Arztbesuch in die Praxis kommen: Eine Operationswunde begutachten lassen, die weitere Behandlung besprechen oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen – all dies ist in Videosprechstunden möglich. Dabei ist der Ablauf ähnlich wie bei einem Besuch in der Praxis, nur an getrennten Orten. Das spart Zeit und Anfahrtswege.
Auch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und E-Rezepte können während einer Videosprechstunde ausgestellt werden. Die Kosten übernimmt wie bei einem „normalen“ Arztbesuch die Krankenkasse.
Wer darf Videosprechstunden anbieten?
Eine Videosprechstunde ist bei fast allen Arztgruppen möglich, auch wenn man vorher dort noch nicht in Behandlung war. Lediglich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen zunächst im persönlichen Gespräch die Diagnose stellen und beraten. Danach kann bei bestimmten psychotherapeutischen Verfahren eine Therapie in Einzel- und Gruppensitzungen per Videosprechstunde erfolgen.
Videosprechstunden mit Therapeutinnen und Therapeuten für Physiotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie und Ergotherapie sowie mit Hebammen sind ebenfalls möglich.
Was brauche ich für eine Videosprechstunde?
Für eine Videosprechstunde benötigt man keine spezielle Ausstattung: PC, Laptop, Tablet oder Smartphone – die meisten aktuellen Modelle sollten dafür geeignet sein, wenn sie über eine Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher oder Kopfhöreranschluss verfügen.
Eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung ist erforderlich, um Bild und Ton in guter Qualität zu übertragen.
Wie stellt man eine Verbindung her?
Patientinnen und Patienten können für die Videosprechstunde einen üblichen Internetbrowser benutzen.
Ärztinnen und Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, müssen sich bei einem zertifizierten Videodienstanbieter registrieren. Dieser ist dazu verpflichtet, bestimmte technische Vorgaben und Regelungen zum Datenschutz einzuhalten.
Für die vereinbarte Sprechstunde bekommen Patientinnen und Patienten vorab persönliche Einwahldaten zur Verfügung gestellt. Ein spezielles Online-Konto ist nicht nötig.
Wie läuft eine Videosprechstunde ab?
Zunächst vereinbaren Sie einen Termin für die Videosprechstunde mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Danach bekommen Sie mitgeteilt, wie die Verbindung für die Videosprechstunde aufzubauen ist, zum Beispiel über einen Link des Videodienstanbieters. Zusätzlich erhalten Sie einen persönlichen Einwahlcode für die Sprechstunde.
Etwa zehn Minuten vor dem Termin melden Sie sich über die genannte Internetadresse mit dem Einwahlcode an. Dabei geben Sie Ihren korrekten Namen ein, damit Ihre Ärztin oder Ihr Arzt weiß, um wen es sich handelt.
Es folgt ein kurzer automatischer Techniktest und Sie gelangen in ein virtuelles Wartezimmer.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schaltet sich dann mit Ihnen für die Videosprechstunde zusammen. Waren Sie noch nie oder seit Längerem nicht in der Arztpraxis, werden Sie gebeten, Ihre elektronische Gesundheitskarte vorzuzeigen.
Dann beginnt die eigentliche Sprechstunde, bei der die Ärztin oder der Arzt durch die Bildübertragung einen besseren Eindruck von Ihrer Situation erhält als bei einem Telefonat.
Während der Sprechstunde können Sie bei Bedarf auch E-Rezepte und eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal sieben Tage bekommen (unbekannte Patientinnen und Patienten für maximal drei Tage).
Nach der Videosprechstunde melden Sie sich von der Internetseite ab.
Was ist mit dem Datenschutz?
Arztpraxen, die Videosprechstunden anbieten, müssen ihre Patientinnen und Patienten vor der ersten Videosprechstunde über den Datenschutz informieren. Möglicherweise bittet man Sie, der Nutzung des Videodienstes schriftlich zuzustimmen.
Auch über allgemeine Voraussetzungen muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie in Kenntnis setzen. Dazu gehören neben der Technik auch Rahmenbedingungen wie eine gute Beleuchtung und eine ungestörte, ruhige Umgebung: Wichtig ist, dass die Videosprechstunde genauso vertraulich ablaufen kann wie eine normale Sprechstunde. Pflegende Angehörige und Pflegekräfte können auf Ihren Wunsch daran teilnehmen.
Der von der Arztpraxis gewählte Videodienstanbieter gewährleistet, dass die Inhalte der Videosprechstunde nach dem Stand der Technik und Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen werden. Der Anbieter muss zudem dafür sorgen, dass die Inhalte nicht eingesehen und nicht gespeichert werden können.
Die Ärztin oder der Arzt darf die Videosprechstunde nur mit Ihrer Einwilligung aufzeichnen.
- gematik GmbH. E-Rezept - Neue Perspektiven. Aufgerufen am 25.01.2023.
- GKV-Spitzenverband. Videosprechstunde, -betreuung/ telemedizinische Leistung per Video. Aufgerufen am 25.01.2023.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR. Praxisinfo: Online in die Praxis mit der Videosprechstunde. Aufgerufen am 25.01.2023.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR. Patienteninformation: So funktioniert die Videosprechstunde. Aufgerufen am 25.01.2023.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR. Anlage 31b - Vereinbarung Videosprechstunde. Aufgerufen am 25.01.2023.
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