Gesundheit Digital Videosprechstunde

Die Videosprechstunde ermöglicht einen Austausch mit der Ärztin oder dem Arzt über das Internet. So können Zeit und Anfahrtswege gespart werden. Während der Sprechstunde kann bei Bedarf eine elektronische Krankschreibung oder ein E-Rezept ausgestellt werden.

Auf einen Blick

  • Für eine Videosprechstunde benötigen Patientinnen und Patienten ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.
  • Eine stabile Internetverbindung ist erforderlich, damit Bild und Ton in guter Qualität übertragen werden.
  • Zugangsdaten für den Termin stellt die Arztpraxis oder ein zertifizierter Videodienst vorab zur Verfügung.
  • Patientinnen und Patienten müssen zu Beginn der Sprechstunde ihren Namen eingeben und möglicherweise die elektronische Gesundheitskarte vorzeigen.
  • Für die Videosprechstunde gelten Datenschutzbestimmungen.
Ein älterer Mann sitzt vor einem Laptop auf dem er an einer Online-Videosprechstunde teilnimmt.

Was ist eine Videosprechstunde?

Patientinnen und Patienten müssen nicht für jeden Arztbesuch in die Praxis kommen: Eine Operationswunde begutachten lassen, die weitere Behandlung besprechen oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen – all dies ist in Videosprechstunden möglich. Darüber hinaus gibt es viele weitere Situationen, in denen die Videosprechstunde eine hilfreiche Alternative sein kann. Ärztinnen und Ärzte entscheiden im Einzelfall, ob der Einsatz medizinisch sinnvoll ist. Der Ablauf einer Videosprechstunde ist dabei ähnlich wie bei einem Besuch in der Praxis, nur an getrennten Orten. Das spart Zeit und Anfahrtswege.

Auch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und E-Rezepte können während einer Videosprechstunde ausgestellt werden. Die Kosten übernimmt wie bei einem „normalen“ Arztbesuch die Krankenkasse.

Wer darf Videosprechstunden anbieten?

Eine Videosprechstunde ist bei fast allen Arztgruppen möglich, auch wenn man vorher dort noch nicht in Behandlung war. Bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollten die ersten Sitzungen zunächst im persönlichen Gespräch vor Ort stattfinden. Danach kann bei bestimmten psychotherapeutischen Verfahren eine Therapie in Einzel- und Gruppensitzungen per Videosprechstunde erfolgen. Ist allerdings ein Aufsuchen der Praxis für eine Patientin oder einen Patienten etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, können auch schon die ersten Sitzungen per Video durchgeführt werden.

Videosprechstunden mit Therapeutinnen und Therapeuten für Physiotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie und Ergotherapie sowie mit Hebammen sind ebenfalls möglich.

Was brauche ich für eine Videosprechstunde?

Für die Videosprechstunde reicht ein elektronisches Gerät mit Internetzugang, zum Beispiel ein Smartphone, Tablet, Laptop oder Computer. Wichtig ist, dass Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Kopfhöreranschluss vorhanden sind. Die meisten modernen Geräte erfüllen diese Voraussetzungen.

Eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung ist erforderlich, um Bild und Ton in guter Qualität zu übertragen.

Wie stellt man eine Verbindung her?

Patientinnen und Patienten können für die Videosprechstunde einen üblichen Internetbrowser oder eine spezielle App benutzen.

Ärztinnen und Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, müssen sich bei einem zertifizierten Videodienstanbieter registrieren. Dieser ist dazu verpflichtet, bestimmte technische Vorgaben und Regelungen zum Datenschutz einzuhalten. So soll die Privatsphäre genauso wie bei einem Termin in der Praxis geschützt werden.

Für die vereinbarte Sprechstunde bekommen Patientinnen und Patienten vorab persönliche Einwahldaten zur Verfügung gestellt. Ein spezielles Online-Konto ist nicht nötig.

Wie läuft eine Videosprechstunde ab?

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin für die Videosprechstunde mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Danach bekommen Sie mitgeteilt, wie die Verbindung für die Videosprechstunde aufzubauen ist, zum Beispiel über einen Link des Videodienstanbieters.  Zusätzlich erhalten Sie persönliche Einwahldaten für die Sprechstunde.

Ablauf einer Online-Videosprechstunde: 1. Terminabsprache, 2. Einwahl in Videoplattform, 3. Sprechstunde, 4. Zukünftig: E-Rezept per App.

Etwa zehn Minuten vor dem Termin melden Sie sich über die genannte Internetadresse mit den Einwahldaten an. Dabei geben Sie Ihren korrekten Namen ein, damit Ihre Ärztin oder Ihr Arzt weiß, um wen es sich handelt.

Es folgt ein kurzer automatischer Techniktest und Sie gelangen in ein virtuelles Wartezimmer.  

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schaltet sich dann mit Ihnen für die Videosprechstunde zusammen. Waren Sie noch nie oder seit Längerem nicht in der Arztpraxis, werden Sie gebeten, Ihre elektronische Gesundheitskarte vorzuzeigen.  

Dann beginnt die eigentliche Sprechstunde, bei der die Ärztin oder der Arzt durch die Bildübertragung einen besseren Eindruck von Ihrer Situation erhält als bei einem Telefonat.

Während der Sprechstunde können Sie bei Bedarf auch E-Rezepte und eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal sieben Tage bekommen. Wer noch nie bei der Ärztin oder dem Arzt in Behandlung war, kann im Rahmen der Videosprechstunde für maximal drei Tage krankgeschrieben werden.

Nach der Videosprechstunde melden Sie sich von der Internetseite ab.

Was ist mit dem Datenschutz?

Arztpraxen, die Videosprechstunden anbieten, müssen ihre Patientinnen und Patienten vor der ersten Videosprechstunde über den Datenschutz informieren. Möglicherweise bittet man Sie, der Nutzung des Videodienstes schriftlich zuzustimmen.  

Auch über allgemeine Voraussetzungen muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie in Kenntnis setzen. Dazu gehören neben der Technik auch Rahmenbedingungen wie eine gute Beleuchtung und eine ungestörte, ruhige Umgebung: Wichtig ist, dass die Videosprechstunde genauso vertraulich ablaufen kann wie eine normale Sprechstunde. Pflegende Angehörige und Pflegekräfte können auf Ihren Wunsch daran teilnehmen.

Der von der Arztpraxis genutzte Videodienst verschlüsselt das Gespräch so, dass nur die Beteiligten es sehen und hören können. Der Videodienstanbieter muss zudem dafür sorgen, dass die Inhalte nicht eingesehen und nicht gespeichert werden können.

Die Ärztin oder der Arzt darf die Videosprechstunde nur mit Ihrer Einwilligung aufzeichnen.

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