Außerklinische Intensivpflege
Eine neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege legt fest, dass bei Versicherten, die invasiv beatmet werden oder eine Trachealkanüle benötigen, vor jeder Verordnung jeweils individuell eine Potenzialerhebung erfolgt. Verordnung und Potenzialerhebung dürfen nur speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchführen.
Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung für Potenzialerhebung oder Verordnung finden Sie über die Suchfunktion.
Suche Ärzte für Potenzialerhebung und Verordnung
Neben Vertragsarztpraxen können auch spezialisierte Krankenhäuser und weitere Ärztinnen und Ärzte die Potenzialerhebung durchführen.
Übersicht der Anbieter (PDF)
Grundsätzlich sind Fachärztinnen und Fachärzte für Pneumonologie, Anästhesie, Neurologie sowie Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin berechtigt, außerklinische Intensivpflege zu verordnen. Diese finden Sie unter folgendem Link:
Suche Ärzte aus der Verordnergruppe
Bitte erfragen Sie direkt in der Praxis, ob Leistungen der außerklinischen Intensivpflege verordnet werden.