Wohnen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf
Selbstbestimmt und möglichst selbstständig leben und wohnen ist auch mit Pflege- oder Betreuungsbedarf möglich. Verschiedene Wohnmodelle, Dienstleistungen und Hilfsmittel bieten die notwendige Unterstützung. Welches Angebot in Frage kommt, hängt davon ab, wie fit man noch ist oder wie viel Unterstützung benötigt wird.
Auf einen Blick
- Menschen mit Pflegebedarf benötigen häufig Unterstützung und barrierefreien Wohnraum, um selbstständig und selbstbestimmt wohnen zu können.
- Welche Wohnform die richtige ist, hängt vom Bedarf ab und wieviel Wert man auf Selbstbestimmung, Privatsphäre und Gemeinschaft legt – und davon, welche Angebote überhaupt vorhanden sind.
- Eine eigene Wohnung bietet am meisten Privatsphäre und Selbstbestimmung, erfordert jedoch viel Selbständigkeit.
- Für Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen ist eine gewisse Selbstständigkeit erforderlich. Eine umfassende Alltagsbetreuung ist nicht Teil des Angebots.
- Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenwohnen bieten Einbindung in eine Gemeinschaft und viel Selbstbestimmung, aber auch Abstimmungsbedarf mit anderen.
- Stationäre Einrichtungen bieten eine umfassende Pflege. Dafür ist man häufig an bestimmte Abläufe und Angebote gebunden.
Welche Wohnangebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf gibt es?
Wohnen ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Um Einschränkungen und Behinderungen auszugleichen und selbstbestimmt leben zu können, benötigen ältere Menschen und Menschen mit Behinderung häufig personelle Unterstützung und vor allem barrierefreien Wohnraum.
Für sie gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- die eigene Wohnung mit Unterstützung durch Pflege- und Betreuungsdienste oder persönliche Assistenzen
- die eigene Wohnung, die barrierefrei angepasst oder umgebaut ist
- Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen
- Betreute Wohngemeinschaften
- Mehrgenerationenwohnen
- Stationäre Einrichtungen
Entscheidend dafür, welche Wohnform für Sie in Frage kommt, ist nicht die zugrunde liegende Erkrankung oder Behinderung. Wichtiger ist, wie viel Unterstützung Sie benötigen, wie Ihre Lebensumstände aussehen und wie viel Wert Sie auf Selbstständigkeit und Privatsphäre legen. Letztlich hängt die Entscheidung auch davon ab, welche Angebote vorhanden und bezahlbar sind.
Die eigene Wohnung, Mehrgenerationen-Projekte und Wohngemeinschaften haben den Vorteil, dass dort Paare und Familien wohnen können. Das Leben ist dort zudem selbstbestimmter als in Wohn- und Pflegeheimen, wo die Bewohnerinnen und Bewohner an bestimmte Abläufe gebunden sind, beispielsweise Zeitkorridore für Essenszeiten.
Interessant zu wissen: Auch das Wohnumfeld ist wichtig. Altersgerechte Wohngegenden mit einer guten Anbindung an den Nahverkehr, leicht erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten und Gesundheitsversorgung fördern ein selbstständiges Leben. In ländlichen Gebieten können mobile Dienste wie ehrenamtliche Fahrdienste, mobile Arztpraxen und Gemeindekrankenschwestern hilfreich sein.
Spezialisierte Wohnangebote
Manche Einrichtungen haben spezielle Wohnangebote, beispielsweise für ältere Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit Demenz, psychische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit oder Beatmung.
Je spezialisierter die Einrichtung sein soll, desto weniger Anbieter gibt es. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig und lassen Sie sich auf Wartelisten setzen. Plätze sind in der Regel nicht kurzfristig verfügbar.
Es gibt unterschiedliche Wohn- und Wohn-Pflege-Angebote für ältere Menschen. Der Qualitäts-Check des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V. Bundesvereinigung hilft, ein passendes Angebot zu finden.
Welche Möglichkeit gibt es für das eigene Zuhause?
Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht (mehr) allein zurechtkommen oder die Hilfe von Angehörigen nicht ausreicht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie dort wohnen bleiben können.
Barrierefreier Wohnraum
Manchmal ist es bereits hilfreich, den Wohnraum so umzugestalten oder umzubauen, dass man sich selbstständig darin bewegen und versorgen kann. Maßnahmen, um Barrierefreiheit herzustellen können mit Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, Teilhabeleistungen sowie Förderprogrammen finanziert werden.
Hinweise zu Umbau, Hilfsmitteln und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie im Artikel Barrierefrei wohnen.
Hilfsmittel, digitale Assistenzsysteme
(Digitale) Hilfsmittel und Assistenzsysteme können Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen den Alltag erleichtern. Beispiele sind Dusch- und Toilettenstühle, Griffe und Greifhilfen sowie digitale Medikamentenspender, der Hausnotruf und Rauchmelder mit Herdabschaltung. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen.
Mehr Informationen zu digitalen Produkten erhalten Sie im Artikel Digitalisierung in der Pflege.
Pflege- und Betreuungsdienst, Persönliche Assistenzen
Pflege- und Betreuungsdienste unterstützen bei allen Tätigkeiten, bei denen Sie auf Unterstützung angewiesen sind, beispielsweise bei der Körperpflege und Hilfe beim An- und Ausziehen, Zubereitung der Mahlzeiten, Einkauf, Zimmer- und Wohnungspflege und Freizeitgestaltung. Behandlungspflege, beispielsweise Medikamente geben und Verbände wechseln, dürfen nur Personen mit einer pflegefachlichen Ausbildung vornehmen.
Menschen mit Pflegegrad können Pflegesachleistungen, Pflegegeld und den Entlastungsbetrag nutzen, um Pflege- und Betreuungsdienste zu finanzieren.
Persönliche Assistenzen unterstützen Menschen mit Behinderungen – wenn notwendig auch rund um die Uhr. Sie werden über Teilhabeleistungen finanziert.
Mehr Informationen zu der persönlichen Assistenz und welche Vorrausetzungen erfüllt sein müssen, bietet die Aktion Mensch e.V.
Ehrenamtliche Unterstützung
Darüber hinaus können ehrenamtlich und nachbarschaftliche Helferinnen und Helfer bei kleinen Tätigkeiten unterstützen, etwa den Einkauf übernehmen, bei Arztbesuchen begleiten oder Gesellschaft zu leisten.
Der stundenweise Einsatz von Nachbarn kann über das Pflegegeld und unter bestimmten Voraussetzungen den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Was ist betreutes Wohnen (Service-Wohnen)?
Betreutes Wohnen oder auch Wohnen mit Service bedeutet, dass man selbständig in einer eigenen Wohnung wohnt und bei Bedarf Hilfe erhalten kann. Es eignet sich für Menschen, die nicht in der eigenen Wohnung wohnen bleiben können oder möchten, aber Wert auf ein weitgehend selbstständiges Leben und viel Privatsphäre legen.
Zusätzlich Unterstützungsleistungen können sein:
- Verpflegung und Einkaufsservice
- Hausnotruf
- Hausmeisterdienste
- Reinigungsdienste
- Wäscheservice
- Vermittlung von Pflegeleistungen
Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen bieten aber keine Rundumversorgung. Daher ist es für Menschen mit fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit oder Demenz nicht geeignet.
Die Kosten für betreutes Wohnen oder Wohnen mit Service müssen privat getragen werden. Liegt ein Pflegegrad vor, kann mit Pflegesachleistungen ein Pflegedienst oder mit Pflegegeld die unterstützende Hilfe zumindest teilweise finanziert werden.
Es ist wichtig, Angebote genau zu prüfen. Der Begriff “Betreutes Wohnen” ist gesetzlich nicht geschützt. Dahinter verstecken sich unterschiedliche Konzepte mit unterschiedlichen Preisen: Es können Wohnungen sein, die an ein Pflegeheim angegliedert sind, eine barrierefreie oder seniorengerechte Wohnung mit einem Hausmeisterservice oder hotelähnliche Angebote mit Concierge-Service, Sauna und Wellness Bereich. Manchmal ist von Service-Wohnen die Rede.
Zu bedenken ist auch, dass eine gewisse Selbstständigkeit vorhanden sein muss und bei höherem Pflege- und Unterstützungsbedarf gegebenenfalls ein Umzug ins Pflegeheim zwingend erforderlich ist.
Eine Auswahlhilfe bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).
Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen und chronische Erkrankungen
Betreutes Wohnen ist die Bezeichnung für ein Wohnkonzept für Personen, die Unterstützung auf Grund von psychischer Erkrankung, Behinderung oder chronischer Erkrankung benötigen. Hier handelt es sich um eine sozialpädagogische Alltagsbegleitung, die mit Leistungen der Eingliederungshilfe finanziert werden kann.
Was sind betreute Wohngemeinschaften?
Wohngemeinschaften gibt es auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf: Sie beziehen ein Zimmer in einer Wohnung und teilen sich Badezimmer, Küche und andere Gemeinschaftseinrichtungen. Unterstützung erhalten sie von Pflegediensten, Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern und Angehörigen.
Betreute Wohngemeinschaften richten sich an Menschen, die so viel wie möglich selbstbestimmt entscheiden möchten und sich viel sozialen Kontakt und Austausch mit anderen wünschen.
Was sind Pflege-WGs?
In Pflege-WGs wohnen Menschen mit und ohne Pflegebedarf zusammen. Die Wohngemeinschaft bietet pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, länger selbstbestimmt zu leben und selbstständig über ihren Alltag zu bestimmten. Unterstützung erhalten sie durch einen Pflege- und Betreuungsdienst, Angehörige sowie eine Präsenzkraft, die sich um die Organisation, Verwaltung, Betreuung und Förderung des Gemeinschaftslebens kümmert. Menschen mit Pflegegrad erhalten dafür einen Wohngruppenzuschlag der Pflegeversicherung, zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.
Mehr Informationen erhalten Sie im Artikel Pflege-WGs: Leben in ambulant betreuten Wohngruppen.
Demenz-WGs sind Pflege-WGs in denen mehrere Menschen mit Demenz-Erkrankungen zusammen wohnen und leben. Auch mit einer schweren Demenz ist ein Leben in Pflege- WGs möglich.
Mehr Informationen zu Demenz- WGs bietet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Darüber hinaus gibt es weitere betreute Wohngemeinschaften, die sich auf bestimmte Erkrankungen spezialisiert haben, beispielsweise auf psychische Erkrankungen oder Suchtmittelabhängigkeit.
Was sind Intensiv- und Beatmungs-WGs?
Betreute Wohngemeinschaften mit einem intensivpflegerischen Schwerpunkt richten sich in erster Linie an Menschen mit Beatmung oder Intensivpflegebedarf, die aktiv und gesundheitlich stabil sind. Die Unterstützung erfolgt durch Intensivpflegekräfte. Die Pflege- und Krankenversicherung beteiligen sich an den Kosten.
Weitere Informationen bietet die Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.
Was sind Inklusive WGs?
Hier wohnen und leben Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen. Die Bewohnerinnen und Bewohner ohne Behinderung zahlen oft keine oder weniger Miete und verpflichten sich dafür, die Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderung zu unterstützen. Die Wohnprojekte werden außerdem von pädagogischen und pflegerischen Fachkräften begleitet. In einigen Städten gibt es auch inklusive Mehrgenerationen-Wohngemeinschaften. Finanzielle Hilfe gibt es bei Pflegeversicherung, der Eingliederungshilfe und unter Umständen durch die Grundsicherung – wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehr Informationen zu inklusiven Wohngemeinschaften und eine WG-Börse bietet der Verein WOHN:SINN - Bündnis für inklusives Wohnen e.V.
Eine Checkliste für betreute Wohngemeinschaften bietet das Bundesfamilienministerium.
Was ist Mehrgenerationenwohnen?
Im Mehrgenerationenhäusern wohnen junge und ältere Menschen zusammen, in inklusiven Mehrgenerationenhäusern junge und ältere Menschen mit und ohne Behinderung.
Mehrgenerationenwohnen ähnelt dem Leben in Wohngemeinschaften, nur dass man mehr Privatsphäre hat: Statt einem eigenen Zimmer bewohnen die Menschen eine eigene Wohnung und teilen sich Gemeinschaftsräume, zum Beispiel Gemeinschafts-Küchen, Freizeiträume oder einen gemeinsamen Garten.
Für das Zusammenleben gibt es meist Hausregeln, in denen beispielsweise festgelegt ist, dass Bewohnerinnen und Bewohner sich gegenseitig helfen: Während jüngere Menschen den Einkauf übernehmen, können ältere Bewohnerinnen und Bewohner einspringen, wenn kurzfristig eine Kinderbetreuung benötigt wird.
Wird eine Bewohnerin oder ein Bewohner pflegebedürftig, ist genau wie in anderen Fällen zu überlegen, was zu tun ist: Können Angehörige die Pflege übernehmen, ist ein Pflegedienst erforderlich oder sogar ein Umzug ins Pflegeheim?
Mehr Informationen zum Mehrgenerationenwohnen bietet das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus.
Als Mehrgenerationenhäuser werden häufig auch offene Treffpunkte bezeichnet, wo Menschen jeden Alters, mit unterschiedlicher Herkunft oder kulturellem Hintergrund zusammenkommen können. Wohnmöglichkeiten sind dort nicht vorhanden.
Welche stationären Einrichtungen gibt es?
Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderung richteten sich in erster Linie an Menschen mit besonders hohem und/oder häufigem Unterstützungsbedarf. Es handelt sich um stationäre Einrichtungen. Dass bedeutet, dass die Bewohnerinnen und Bewohner dort rund um die Uhr wohnen und versorgt werden: Das Pflegepersonal ist ständig vor Ort.
Auch in Wohnheimen und Pflegeeinrichtungen wird Rücksicht auf Privatsphäre genommen und die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit gefördert. Besuchs- und Schließzeiten gibt es nicht. Jedoch sind die Bewohnerinnen und Bewohner häufig stärker an bestimmte Abläufe und Angebote in der Einrichtung gebunden. In Wohnheimen und Pflegeheimen wohnen sie meist in Ein- oder Zweibettzimmern und teilen sich Gemeinschaftsräume.
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gibt es heilpädagogische und integrative Wohnmöglichkeiten und stationäre Einrichtungen, wie Internate.
Weitere Information zu Wohnheimen für Menschen mit Behinderung bietet die Aktion Mensch e.V.
Mehr Informationen zu Kosten und Finanzierung eines Aufenthaltes in einer Pflegeeinrichtung und Wohnheimen erhalten Sie im Artikel Vollstationäre Pflege im Heim.
Was sind Hospize?
Hospize sind spezialisierte Pflegeeinrichtungen für schwerstkranke und sterbende Menschen. Diese Einrichtungen sind besonders auf eine palliative, also eine lindernde Versorgung ausgerichtet, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung und Spenden getragen.
Mehr Informationen zu Leistungen und den notwendigen Voraussetzungen erhalten Sie in den Artikeln zur Palliativversorgung und Palliativversorgung von Kindern.
Wo kann ich mich zu Wohnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf beraten lassen?
Informationen zu Wohnmöglichkeiten in Alter bietet das Serviceportal Zuhause im Alter des Bundesfamilienministeriums.
Informationen zu Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung bietet das Portal Familienratgeber der Aktion Mensch e.V.
Persönliche Beratung bieten die
- Pflegeberatungsstellen
- Beratungsstellen der EUTB - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
- Wohnberatungsstellen
- Selbsthilfevereine
- Örtliche Seniorenbüros
- Aktion Mensch e.V. Selbstbestimmt Wohnen. Aufgerufen am 02.05.2023.
- Aktion Mensch e.V. Wohnen mit Behinderung im Alter. Aufgerufen am 02.05.2023.
- Aktion Mensch e.V. Betreutes Wohnen und Wohn-Assistenz. Aufgerufen am 02.05.2023.
- Aktion Mensch e.V. Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Aufgerufen am 02.05.2023.
- BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. Betreutes Wohnen. Informationen und Checkliste. 4. Auflage, Dezember 2022.
- Bundesministerium für Gesundheit. Alternative Wohnformen. Aufgerufen am 03.05.2023.
- Bundesministerium für Gesundheit. Pflege im Heim. Aufgerufen am 03.05.2023.
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz. Informationsblatt 13. Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz. Februar 2020.
- Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. Informationen zu Versorgungsformen. Aufgerufen am 03.05.2023.
- Verbraucherzentralen. Betreutes Wohnen - eine Alternative fürs Wohnen im Alter. Aufgerufen am 03.05.2023.
- WOHN:SINN - Bündnis für inklusives Wohnen e.V. Für Verbände und Beratungsstellen. Aufgerufen am 03.05.2023.
Geprüft durch die Verbraucherzentrale Hessen e.V. (VZ HE)
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