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Gesundheitsversorgung Haushaltshilfe

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  • Auf einen Blick
  • Einleitung
  • Aufgaben
  • Voraussetzungen
  • Antragstellung
  • Kostenübernahme
  • Beratung
  • Quellen

Kann man den eigenen Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbständig bewältigen, bietet die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen zur Unterstützung an. Eine Haushaltshilfe übernimmt dann die täglichen anfallenden Aufgaben nach Bedarf. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben erledigen kann.

Auf einen Blick

  • Gesetzlich Versicherte haben in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, etwa bei schwerer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer Geburt.
  • Eine Haushaltshilfe kümmert sich um Aufgaben wie Einkaufen, Wäsche waschen, Putzen, Kochen und Kinderbetreuung.
  • Den Antrag für eine Haushaltshilfe stellt man direkt bei der Krankenkasse. Kassen unterstützen üblicherweise auch bei der Auswahl einer Haushaltshilfe.
  • Eine Ärztin oder ein Arzt muss in einer Verordnung bestätigen, dass eine Haushaltshilfe benötigt wird.
  • Ob die Krankenkasse eine Haushaltshilfe genehmigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt etwa, ob ein Pflegegrad vorliegt oder ob ein hilfebedürftiges Kind im Haushalt lebt.
  • Der Anspruch besteht für maximal 4 Wochen. Mit einem Kind unter 12 Jahren oder einem behinderten Kind kann die Dauer auf bis zu 26 Wochen verlängert werden.
  • Versicherte ab 18 Jahren beteiligen sich in der Regel mit einer Zuzahlung an den Kosten.
     
Eine Frau bereitet in der Küche eine Mahlzeit zu und unterhält sich dabei mit einer Seniorin. Eine Frau bereitet in der Küche eine Mahlzeit zu und unterhält sich dabei mit einer Seniorin.

Wann benötigt man eine Haushaltshilfe?

Ob nach einer Operation, nach der Geburt eines Kindes oder während einer schweren Krankheit – es gibt Lebenssituationen, in denen die Bewältigung des eigenen Haushalts vorübergehend nicht möglich ist. Für gesetzlich Krankenversicherte besteht in solchen Fällen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Diese springt ein, wenn man den Alltag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr eigenständig stemmen und keine im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann. Die Aufgaben umfassen dabei alle anfallenden Tätigkeiten im Haushalt. Wie lange die Unterstützung gewährt wird, welche Voraussetzungen gelten und wie die Kostenabrechnung erfolgt, hängt von der jeweiligen Lebenssituation und dem Bedarf ab.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kümmert sich um anfallende Tätigkeiten im Haushalt, die nicht die Pflege betreffen. Man bezeichnet diese auch als „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Folgende Tätigkeiten fallen üblicherweise in den Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe:

  • Einkaufen
  • Wohnung putzen
  • Wäsche waschen
  • Mahlzeiten zubereiten

In bestimmten Fällen unterstützt eine Haushaltshilfe auch bei der Kinderbetreuung. 

Die Haushaltshilfe kümmert sich um anfallende Tätigkeiten im Haushalt und unterstützt bei der Kinderbetreuung.

Nicht zu den Aufgabenbereichen einer Haushaltshilfe gehören wiederum pflegerische Tätigkeiten, Gartenarbeit oder Tierbetreuung. Auch umfangreiche Arbeiten im häuslichen Umfeld wie Entrümpelung oder Grundreinigung zählen nicht zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe.

Gut zu wissen: Ist man kurzfristig auf pflegerische Unterstützung angewiesen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, ist mitunter eine häusliche Krankenpflege oder eine Kurzzeitpflege sinnvoll. Bei einem längerfristigen Unterstützungsbedarf kommen Pflegegeld und die Unterstützung durch einen Pflegedienst infrage. 

In welchen Fällen hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Damit die Krankenkasse eine Haushaltshilfe genehmigt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich gilt: Eine Haushaltshilfe wird nur bewilligt, wenn im selben Haushalt keine andere Person lebt, welche die anfallende Hausarbeit übernehmen kann.

Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht zum Beispiel bei schwerer Krankheit, während oder nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, nach einer Operation, während einer stationären Kur, bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach Entbindung.

Ist man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen vorübergehend nicht zur selbständigen Haushaltsführung in der Lage, hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe:

  • bei schwerer Krankheit
  • bei akuter Verschlimmerung einer vorbestehenden Krankheit
  • nach einem Krankenhaus-Aufenthalt
  • nach einer Operation

Krankenkassen genehmigen eine Haushaltshilfe allerdings nur, wenn man nicht pflegebedürftig mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 ist. Ab einem Pflegegrad 2 erfolgt die Versorgung über die Pflegekasse. Dann kann man für hauswirtschaftliche Tätigkeiten das Pflegegeld einsetzen oder der Pflegedienst kann diese übernehmen.

Wie Sie haushaltsnahe Dienstleistungen über die Pflegekasse beziehen können, erfahren Sie bei der Verbraucherzentrale.

Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht weiterhin, wenn ein hilfebedürftiges Kind im Haushalt lebt und man vorübergehend den Haushalt nicht selbständig führen kann:

  • während einer Behandlung im Krankenhaus
  • während einer stationären Reha oder Kur
  • bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden oder nach der Entbindung

Als hilfebedürftig gelten in der Regel Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit einer Behinderung.

Weitere Informationen zu Hilfen für Eltern im Krankheitsfall finden Sie im Artikel Wenn Eltern krank sind: Möglichkeiten der Unterstützung.

Wie lange hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe? 

In der Regel wird eine Haushaltshilfe für längstens 4 Wochen pro Krankheitsfall genehmigt. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im selben Haushalt, kann der Zeitraum auf bis zu 26 Wochen verlängert werden.

Gut zu wissen: Einige Krankenkassen bieten über die gesetzliche Regelung hinaus freiwillige Leistungen (sogenannte Satzungsleistungen) an. Sie genehmigen eine Haushaltshilfe dann mitunter auch in anderen als den genannten Fällen oder für einen längeren Zeitraum. Manche Krankenkassen unterstützen Familien auch, wenn Kinder zwischen 12 und 14 Jahren im Haushalt leben. Es lohnt sich daher, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.

Wie beantragt man eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe beantragt man in der Regel schriftlich bei der Krankenkasse. Üblicherweise stellen Krankenkassen dafür eigene Antragsformulare zur Verfügung. Zudem muss man der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Auf dieser Bescheinigung vermerkt eine Ärztin oder ein Arzt die Diagnose und Beeinträchtigungen, aufgrund derer Unterstützung benötigt wird. Auch den Zeitraum, in dem der Bedarf für eine Haushaltshilfe besteht, und die konkreten Aufgabenbereiche gibt die Ärztin oder der Arzt auf der Bescheinigung an.
 

Gut zu wissen: Benötigt man nach einem Krankenhausaufenthalt eine Haushaltshilfe, kann der Sozialdienst im Rahmen des Entlassmanagements bei der Antragstellung unterstützen.

Wie findet man eine Haushaltshilfe? 

In der Regel unterstützt die Krankenkasse bei der Suche nach einer Haushaltshilfe, indem sie Kontaktdaten zu passenden Anbietern herausgibt. Die Krankenkasse kann sich auch bei Dienstleistern nach freien Kapazitäten erkundigen und auf Wunsch einen Erstkontakt herstellen.

Falls Ihre Krankenkasse keine Haushaltshilfe vermitteln kann, dürfen Sie sich selbst eine suchen. Geeignete Anlaufstellen sind Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste oder auch verschiedene öffentliche Dienstleister.

Alternativ ist es möglich, eine Person aus dem persönlichen Umfeld als Haushaltshilfe zu beauftragen. In diesen Fällen gelten jedoch besondere Vorgaben für die Kostenerstattung.
 

Gut zu wissen: Hilft man regelmäßig im Haushalt einer anderen Person aus und wird dafür entlohnt, muss man die Tätigkeit als geringfügige Beschäftigung (Minijob) anmelden.

In welchem Umfang werden die Kosten übernommen?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Kosten einer Haushaltshilfe auf. Versicherte ab 18 Jahren müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten. Diese umfasst pro Tag 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro.

Zuzahlungsbefreite Personen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Auch bei Schwangerschaft und nach Entbindung fallen keine Zuzahlungen an.

Ist man privat krankenversichert, hängt die Kostenübernahme von den individuell abgeschlossenen Tarifen ab.

Welche Regelungen gelten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe?

Unter Umständen kann es vorkommen, dass die Krankenkasse nicht direkt an eine Haushaltshilfe vermitteln kann. Sucht man sich selbst eine Haushaltshilfe, werden die Kosten durch die Krankenkasse erstattet. Die Höhe der erstatteten Beträge unterscheidet sich je nach Krankenkasse und wird in regelmäßigen Abständen angepasst. Üblicherweise wird dieser Betrag als Stundensatz angegeben.

Neben dem Stundensatz ist auch der Umfang des Einsatzes für die Kostenerstattung relevant. Als angemessen gilt in der Regel ein Einsatz von bis zu 8 Stunden täglich. Wie viel Unterstützung durch die Haushaltshilfe notwendig ist, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, wie viele Kinder im Haushalt leben, wie alt diese sind und ob man alleinerziehend ist. Im Einzelfall kann somit anders darüber entschieden werden, was als angemessener Einsatz gilt.
 

Wichtig zu wissen: Leisten Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad die Haushaltshilfe, werden dafür keine Kosten erstattet. Das umfasst Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel sowie die entsprechenden Angehörigen der Ehepartnerin oder des Ehepartners. Die Krankenkasse kann aber für die entstandenen Fahrtkosten sowie einen durch die Haushaltshilfe bedingten Verdienstausfall aufkommen. Dabei gilt, dass die Erstattung in angemessenem Verhältnis zu den Kosten stehen muss, die sonst für eine Ersatzkraft anfallen würden.

Wie werden die Kosten abgerechnet?

Bei einer professionellen Haushaltshilfe schließt die Krankenkasse in der Regel einen direkten Vertrag mit der Fachkraft ab. Die Fachkraft oder die Einrichtung rechnet die Kosten dann selbst mit der Krankenkasse ab.

Beschäftigt man selbst eine Haushaltshilfe, zahlt man üblicherweise zunächst die vollständigen Beträge an die Fachkraft oder die Einrichtung. Für die Kostenerstattung reicht man ein Abrechnungsformular mit den notwendigen Nachweisen bei der Krankenkasse ein. Als Nachweise dienen in erster Linie die Zahlungsbelege für die Haushaltshilfe.

Für die Erstattung von Fahrtkosten bei einer Haushaltshilfe durch einen nahen Angehörigen reicht man Fahrscheine oder eine Fahrtkostenabrechnung ein. Einen Verdienstausfall kann man mittels Verdienstbescheinigung oder durch eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber nachweisen. Die Formulare für die Abrechnung sowie für die Bestätigung des Arbeitgebers erhält man bei der Krankenkasse.

Die Krankenkasse erstattet die Kosten dann je nach Stundensatz und Einsatzdauer. Die Zuzahlung wird von den erstatteten Beträgen abgezogen. Damit die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet werden, muss der Antrag im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt worden sein.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Bei Fragen zum Thema Haushaltshilfe können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Bei rechtlichen Unklarheiten, individuellen Fragen oder Problemen mit der Krankenkasse kann unter anderem die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weiterhelfen.

Die Verbraucherzentralen oder andere sozialrechtliche Beratungsstellen beraten ebenfalls zu diesen Themen.

  • Bundesministerium für Gesundheit. Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe. Aufgerufen am 22.07.2026.
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung § 24h Haushaltshilfe. Stand 26.06.2026.
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung §38 Haushaltshilfe. Stand 26.06.2026.
  • GKV-Spitzenverband. Haushaltshilfe. Aufgerufen am 22.07.2026.
  • Verbraucherzentrale. Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen. Aufgerufen am 22.07.2026.

Stand: 02.10.2026

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