Gesundheitsversorgung Entlassung aus dem Krankenhaus – wie geht es weiter?

Für die Zeit nach dem Krankenhaus-Aufenthalt gibt es oft viele Dinge zu organisieren. Ob man allein nach Hause zurückkehren kann, pflegerische Unterstützung benötigt oder eine Reha notwendig ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Das Entlassmanagement des Krankenhauses unterstützt bei der Organisation.

Auf einen Blick

  • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf ein Entlassmanagement. Privat Versicherten werden alle wichtigen Informationen zur weiteren Versorgung zur Verfügung gestellt.
  • Im Rahmen des Entlassmanagements erstellen Fachkräfte einen individuellen Entlassplan und unterstützen bei der Organisation der Weiterversorgung.
  • Bei Pflegebedarf nach einem Krankenhaus-Aufenthalt stehen sowohl kurzfristige als auch langfristige Versorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus können bestimmte Leistungen für bis zu 7 Tage nach der Entlassung verordnen.
  • Frühzeitiger Kontakt zu den zuständigen Ansprechpersonen für das Entlassmanagement erleichtert eine optimale Organisation.
Eine ältere Frau sitzt in einem Rollstuhl in einem hellen Krankenhausflur. Sie lächelt und gibt einer Ärztin oder einem Arzt die Hand. Im Hintergrund stehen eine Krankenpflegerin und ein älterer Mann, der den Rollstuhl schiebt und eine Tasche trägt.

Wie geht es nach der Entlassung weiter?

Nach einem Krankenhaus-Aufenthalt ist es wichtig, dass die medizinische Behandlung nahtlos fortgesetzt wird und man bestmöglich versorgt ist. Je nach persönlicher Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Manchmal kann man direkt nach Hause zurückkehren – entweder ohne weitere Unterstützung oder zum Beispiel mit der Hilfe von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst. In anderen Fällen ist eine vorübergehende Betreuung in der Kurzzeitpflege oder auch der Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Bei schwerer Erkrankung ohne Aussicht auf Heilung kann eine palliative Versorgung organisiert werden. Wenn weiterhin medizinische Behandlung erforderlich ist, kann eine Anschlussbehandlung in einem anderen Krankenhaus oder einer Reha-Klinik sinnvoll sein. 

Nicht selten kommt der Tag der Entlassung schneller als gedacht. Damit man danach ausreichend versorgt ist, ist es wichtig, verschiedene Dinge frühzeitig zu organisieren. Im Rahmen des Entlassmanagements helfen verschiedene Fachkräfte bei der Organisation. Neben dem Sozialdienst sind auch Pflegekräfte und das ärztliche Personal daran beteiligt.

Was ist das Entlassmanagement?

Das Personal in Krankenhäusern und Reha-Kliniken ist dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherten ein Entlassmanagement anzubieten. Ziel ist es, dass man nach der Entlassung möglichst gut zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort versorgt ist. Die Teilnahme am Entlassmanagement ist freiwillig.

Privat Versicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Entlassmanagement. Das Krankenhauspersonal muss aber auch ihnen alle wichtigen Informationen zur weiteren Versorgung bereitstellen. 

Am Entlassmanagement sind verschiedene Fachkräfte beteiligt, darunter ärztliches Personal, Pflegekräfte und insbesondere der Sozialdienst. Sie stehen während des Krankenhaus-Aufenthalts als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf ein Entlassmanagement im Krankenhaus. Verschiedene Fachkräfte unterstützen dabei, notwendige Maßnahmen zu organisieren.

Die Grundlage des Entlassmanagements ist der sogenannte Entlassplan. In diesem Plan wird festgelegt, welche Unterstützung nach der Entlassung notwendig ist. Das kann zum Beispiel eine Anschlussbehandlung oder die Organisation einer Pflege sein. Als Patientin oder Patient wird man über alle Maßnahmen informiert und umfassend beraten. Auf Wunsch können auch Angehörige oder Bezugspersonen in die Beratung einbezogen werden.

Wenn für die Zeit nach dem Krankenhaus-Aufenthalt bestimmte Leistungen beantragt werden müssen, sind grundsätzlich die Patientinnen und Patienten selbst oder ihre Bevollmächtigten dafür verantwortlich. Gerade in dieser herausfordernden Situation ist jedoch Unterstützung oft hilfreich. Die Fachkräfte im Krankenhaus kennen sich mit den nötigen Schritten aus, können bei der Antragstellung helfen und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu den jeweiligen Stellen.

Falls nötig, nimmt das Krankenhaus Kontakt mit der Krankenkasse oder Pflegekasse auf. Dafür ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich, die jederzeit widerrufen werden kann.

Gut zu wissen: Da eine Entlassung manchmal kurzfristig erfolgt, sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Krankenhauspersonal suchen, insbesondere dem Sozialdienst. So lassen sich die notwendigen Schritte rechtzeitig planen und umsetzen. Nähere Informationen zum Entlassmanagement finden Sie auf der Website des jeweiligen Krankenhauses.

Welche vorübergehende Unterstützung kann man nach der Entlassung erhalten?

Nach einem Krankenhaus-Aufenthalt ist man nicht immer sofort wieder fit für den Alltag. In manchen Fällen kann eine medizinische Rehabilitation (Reha) helfen, die Genesung gezielt zu unterstützen. Manchmal ist auch vorübergehende Hilfe im Alltag notwendig – sei es im Haushalt, bei der Körperpflege oder bei medizinischen Maßnahmen. Auch ohne einen anerkannten Pflegegrad gibt es hierfür verschiedene Unterstützungsangebote, die die Nachsorge erleichtern können.

Die Leistungen müssen von den Betroffenen selbst oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Das Krankenhauspersonal berät und unterstützt bei der Organisation.

Wichtig zu wissen: Bei einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit ohne Pflegegrad ist nicht die Pflegekasse für die Pflegeleistungen zuständig, sondern die Krankenkasse.

Medizinische Rehabilitation (Reha)

Eine medizinische Reha dient dazu, die körperliche und psychische Gesundheit nach einer Erkrankung oder Operation gezielt zu stärken. Sie kann dabei helfen, Beschwerden zu lindern, Folgeschäden zu vermeiden und die Selbstständigkeit im Alltag wiederzuerlangen.

Wenn eine Reha notwendig ist, unterstützt der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Antragstellung und Organisation. Die Reha kann stationär in einer Reha-Klinik oder ambulant in einer wohnortnahen Einrichtung durchgeführt werden.

Findet die Reha direkt im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt statt, spricht man von einer Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie soll möglichst innerhalb von 2 Wochen nach der Entlassung beginnen. Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Die Reha beginnt unmittelbar nach dem Krankenhaus-Aufenthalt. Man wird direkt in die Reha-Einrichtung verlegt. Die Entscheidung des Leistungsträgers muss dafür nicht abgewartet werden.
  2. Man wird zunächst nach Hause entlassen. Die Reha startet, sobald der Leistungsträger den Antrag bewilligt hat.


Kurzzeitpflege

Nach einem Krankenhaus-Aufenthalt kann es sein, dass man vorübergehend nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. In solchen Fällen kann die Kurzzeitpflege eine hilfreiche Lösung sein. Dabei wird man vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut – in der Regel für wenige Tage oder Wochen.

Auch wenn sich während des Krankenhaus-Aufenthalts herausstellt, dass dauerhafte Pflege notwendig sein wird, kann die Kurzzeitpflege helfen. Sie überbrückt die Zeit, bis die Versorgung zu Hause organisiert oder ein Pflegeplatz gefunden ist.

Pro Jahr sind bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege möglich. Auch hier hilft der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Antragsstellung.

Übergangspflege

Es gibt Situationen, in denen man nach einer Behandlung im Krankenhaus weiteren Unterstützungsbedarf hat, eine entsprechende pflegerische Versorgung jedoch nicht organisiert werden konnte. In solchen Fällen ist es möglich, dass man für maximal 10 Tage im Krankenhaus weiter versorgt wird. Das kann mithilfe des Sozialdienstes organisiert werden. Die Krankenkassen tragen die Kosten für eine solche Übergangspflege, wenn beispielsweise eine Kurzzeitpflege oder eine medizinische Reha nicht ohne weiteres möglich ist.

Häusliche Krankenpflege

Benötigt man nach der Entlassung vorübergehend Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, können die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus eine Verordnung für 7 Tage für die häusliche Krankenpflege ausstellen.

Die häusliche Krankenpflege kann Folgendes umfassen:

  • Behandlungspflege, wie Wundversorgung oder Medikamentengabe
  • Grundpflege, wie Hilfe beim Waschen oder Anziehen
  • hauswirtschaftliche Unterstützung

Haushaltshilfe

Wer sich nach der Entlassung nicht selbst um den Haushalt kümmern kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen. Diese unterstützt zum Beispiel beim Kochen, Putzen oder Einkaufen. Die Haushaltshilfe muss man bei der Krankenkasse beantragen. Der Sozialdienst im Krankenhaus kann bei der Antragsstellung unterstützen. Die behandelnden Ärzte können außerdem die medizinische Notwendigkeit bescheinigen. Diese Bescheinigung legt man dem Antrag bei. Eine Haushaltshilfe wird jedoch nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Zum Beispiel darf keine andere Person im Haushalt leben, die die Hausarbeit im notwendigen Umfang übernehmen kann.

Was passiert, wenn man nach der Entlassung längerfristig Unterstützung benötigt?

Manchmal wird schon während des Krankenhaus-Aufenthalts klar, dass eine Rückkehr in den Alltag ohne längerfristige Unterstützung nicht möglich sein wird. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, die Entlassung gut zu planen. Es muss rechtzeitig geprüft werden, welche Hilfen notwendig sind und ob Leistungen beantragt werden müssen.

Bei absehbar langfristigem Pflegebedarf sollten notwendige Hilfen frühzeitig organisiert und Anträge rechtzeitig gestellt werden.

Grundsätzlich müssen Betroffene oder bevollmächtigte Personen selbst die Anträge stellen. Der Sozialdienst im Krankenhaus kann jedoch dabei unterstützen und bei Bedarf Kontakte zu den jeweiligen Stellen vermitteln.

Was ist zu tun, wenn eine längerfristige Pflegebedürftigkeit besteht?

Bei einer voraussichtlich längerfristigen Pflegebedürftigkeit sollte man zeitnah einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Der Sozialdienst kann dabei unterstützen. Nachdem der Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dabei prüfen speziell geschulte Pflegefachkräfte, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad zuerkannt werden kann.

In dringenden Fällen ist ein sogenannter Eilantrag auf einen Pflegegrad möglich. Ein solcher Eilantrag kann gestellt werden, wenn die Versorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Reha nicht gesichert ist. Im Rahmen eines Eilantrags wird zunächst ein verkürztes Gutachten erstellt. Die ausführliche Begutachtung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Gut zu wissen: Normalerweise hat die Pflegekasse nach der Antragsstellung 25 Arbeitstage Zeit für die Bearbeitung. Bei einem Eilantrag gilt eine kürzere Frist von 5 Arbeitstagen.

Mitunter reicht der bestehende Pflegegrad auch nicht mehr aus. Wenn der gesteigerte Pflegebedarf voraussichtlich länger besteht, kann eine Höherstufung beantragt werden. Auch hier ist bei dringendem Bedarf ein Eilantrag möglich.

Sobald ein Antrag auf Pflegegrad gestellt wurde, hat man Anspruch auf eine Pflegeberatung. Diese kann auch im Krankenhaus stattfinden. Ansprechpartner dafür sind die zuständigen Pflegekassen oder die Pflegeberatung vor Ort. 

Verschiedene Angebote zur Pflegeberatung in Ihrer Nähe finden Sie über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP).

Privat Versicherte und deren pflegende Angehörige werden von der Compass private Pflegeberatung gGmbH im Auftrag ihrer privaten Versicherung beraten.

Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es bei längerfristiger Pflegebedürftigkeit?

Für die pflegerische Versorgung stehen verschiedene ambulante Leistungen zur Verfügung. Es können beispielsweise Pflege- oder Betreuungsdienste in die Häuslichkeit kommen. Sie bieten unter anderem Hilfe bei der Körperpflege, der Medikamentengabe, der Wundversorgung oder auch bei hauswirtschaftlichen Aufgaben und der Gestaltung des Alltags. Ziel ist es, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.

Wenn eine Pflege zu Hause nicht ausreicht oder nicht gewünscht ist, kann der Umzug in ein Pflegeheim eine geeignete Alternative sein. Dort erhält man rund um die Uhr Pflege und Betreuung. Auch eine teilstationäre Versorgung wie die Tagespflege ist möglich.

Bei einer längerfristigen Pflegebedürftigkeit gilt es, verschiedene Fragen zu klären. Dazu gehören:

  • Ist eine Betreuung oder Pflege zu Hause möglich?
  • Können Angehörige die Pflege übernehmen oder muss ein Pflege- oder Betreuungsdienst organisiert werden?
  • Lässt sich die Pflege zu Hause nicht (mehr) vollständig allein oder durch Angehörige bewerkstelligen, sodass eine teilstationäre Pflege oder ein Umzug ins Pflegeheim notwendig ist?
  • Müssen Pflegehilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegebett beantragt werden?

Sinnvoll ist, wenn die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen diese Fragen gemeinsam klären und frühzeitig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Der Sozialdienst im Krankenhaus kann bei der Suche nach einer passenden Pflege-Einrichtung unterstützen.

Pflegeheime unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage, Ausstattung sowie pflegerischen und therapeutischen Angeboten. Deshalb ist es sinnvoll, wenn zum Beispiel Angehörige bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim mithelfen. Gerade kurzfristig ist es jedoch oft schwer, einen Platz zu finden.

Wichtig zu wissen: Ist im Wunsch-Pflegeheim gerade kein Platz frei, kann man sich in der Regel auf eine Warteliste setzen lassen. Für diese Wartezeit dürfen Pflegeheime keine Gebühren verlangen. Um die Zeit bis zum Einzug zu überbrücken, kann ein vorübergehender Aufenthalt in einem anderen Pflegeheim eine Lösung sein.

Weitere Informationen über die Pflegeversorgung in Deutschland finden Sie im Artikel Versorgung pflegebedürftiger Menschen – wer macht was?

Praktische Unterstützung bietet der Pflegewegweiser NRW mit einer Checkliste für die ersten Schritte bei Pflegebedürftigkeit.

Welche Unterstützung gibt es, wenn intensive medizinische Betreuung benötigt wird?

Schwer kranke Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Pflege – zum Beispiel bei künstlicher Beatmung – können auch außerhalb des Krankenhauses intensiv betreut werden. Dafür gibt es die sogenannte außerklinische Intensivpflege. Voraussetzung ist, dass jederzeit speziell ausgebildete Pflegefachkräfte vor Ort sind, da lebensbedrohliche Situationen nicht ausgeschlossen werden können.

In der Praxis ist es jedoch häufig schwierig, einen geeigneten Pflegedienst zu finden. Auch die Verordnung ist aufwendig. Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus können eine Erstverordnung für bis zu 7 Tage nach der Entlassung ausstellen. Danach ist eine Folge-Verordnung durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt mit speziellen Befugnissen nötig.

Weitere Informationen zur außerklinischen Intensivpflege und deren Verordnung finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.

Welche Möglichkeiten gibt es bei schwerer Krankheit ohne Aussicht auf Heilung?

Wenn sich während eines Krankenhaus-Aufenthalts abzeichnet, dass eine schwere Erkrankung nicht mehr heilbar ist, rückt die Palliativversorgung in den Mittelpunkt. Sie hat das Ziel, Beschwerden wie Schmerzen, Atemnot oder Angst zu lindern und die Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten.

Oft ist eine Betreuung zu Hause möglich, etwa durch die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV). Reicht diese Unterstützung nicht aus, kommt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) infrage. Das SAPV-Team besteht aus pflegerischem und ärztlichem Fachpersonal und betreut schwer kranke Menschen zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen – auch nachts und am Wochenende. 

Gut zu wissen: Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus können eine erste Verordnung für die SAPV für 7 Tage ausstellen. Für die weitere Versorgung ist eine ärztliche Folge-Verordnung notwendig.

Wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich oder gewünscht ist, kann ein stationäres Hospiz eine Alternative sein. Diese Einrichtungen begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

Der Sozialdienst im Krankenhaus kann bei der Organisation der palliativen Versorgung unterstützen. Die Kosten übernehmen in der Regel die Krankenkassen.

Die Datenbank „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung“ der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. bietet eine umfassende Übersicht zu Angeboten und Einrichtungen in ganz Deutschland.

Welche Leistungen können bereits im Krankenhaus verordnet werden?

Falls erforderlich, können die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus bestimmte Leistungen für die ersten Tage nach der Entlassung verordnen.

Wichtig zu wissen: Die Leistungen können vom Krankenhauspersonal für bis zu 7 Tage nach der Entlassung verordnet werden. Damit Ihre Versorgung nahtlos fortgesetzt werden kann, sollten Sie sich frühzeitig um Folgeverordnungen bei Ihrer niedergelassenen Ärztin oder Ihrem niedergelassenen Arzt kümmern.

Medikamente

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man nach der Entlassung neue Medikamente erhalten kann. Zum einen können Medikamente für bis zu 7 Tage nach der Entlassung durch die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus verordnet werden. Das Rezept dafür muss man nach der Entlassung in einer Apotheke einlösen. Zum anderen können benötigte Medikamente direkt mitgegeben werden, zum Beispiel bei einer Entlassung vor einem Wochenende oder Feiertag. Das ist jedoch nur in der Menge möglich, die für die „Überbrückung“ notwendig ist.

Es ist ratsam, frühzeitig einen Termin bei der Hausärztin oder dem Hausarzt für die weitere Ausstellung von Rezepten zu vereinbaren.

Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel

Bestimmte Verordnungen sollen die Genesung nach der Entlassung weiter unterstützen und die Beweglichkeit oder die Selbstständigkeit fördern. Eine erste Verordnung für die Zeit nach der Entlassung ist bereits im Krankenhaus möglich.

Dazu gehören: 

Soziotherapie

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus kann für Menschen mit psychischen Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Soziotherapie verordnet werden. Soziotherapie soll Betroffenen dabei helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Die Therapeutin oder der Therapeut unterstützen zum Beispiel dabei, Termine einzuhalten und Behandlungen wahrzunehmen.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Auch digitale Gesundheitsanwendungen können Teil der Weiterversorgung nach dem Krankenhaus-Aufenthalt sein. Dies sind Apps oder Online-Programme, die ärztlich verordnet werden können. Sie unterstützen bei bestimmten Erkrankungen, zum Beispiel bei chronischen Schmerzen oder psychischen Beschwerden.

Das Krankenhaus kann bestimmte Leistungen für bis zu 7 Tage nach der Entlassung verordnen. Dazu gehören unter anderem Medikamente, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Soziotherapie und digitale Gesundheitsanwendungen.

Welche Dokumente erhält man am Tag der Entlassung?

Am Tag der Entlassung erhält man wichtige Unterlagen. Dokumente wie der Arztbrief oder der Medikationsplan enthalten medizinische Informationen, die für einen selbst, die weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte oder auch die Krankenkasse wichtig sind. Manche Unterlagen erhält man direkt in Papierform, andere werden elektronisch übermittelt.

Arztbrief

Bei Entlassung erhält man in der Regel einen vorläufigen Arztbrief. Diesen sollte man zum ersten Termin bei der Hausärztin oder dem Hausarzt mitnehmen, damit die Behandlung gut abgestimmt fortgeführt werden kann.

Der endgültige Arztbrief wird im Nachgang per Post versendet. Dieser wird automatisch an die einweisende Ärztin oder den einweisenden Arzt weitergeleitet, sofern nichts anderes angegeben wurde. Man hat jedoch das Recht, selbst zu bestimmen, an wen der Brief verschickt werden soll. Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus haben auch die Möglichkeit, den Brief elektronisch direkt an die weiterbehandelnde Praxis zu übermitteln (eArztbrief).

Der Arztbrief enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Krankengeschichte
  • Erkrankungen (Diagnosen)
  • durchgeführte Behandlungen
  • Behandlungsverlauf und Befunde
  • verordnete Medikamente
  • Empfehlungen für die weitere Behandlung

Gut zu wissen: Manchmal sind im Arztbrief bestimmte Hinweise oder Verhaltensempfehlungen angegeben, beispielsweise zur körperlichen Schonung. Es ist wichtig, dass Sie solche Hinweise beachten. Mitunter sind im Arztbrief auch Termine für Nachuntersuchungen oder weitere Behandlungen vermerkt.

Darüber hinaus sind im Arztbrief die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen im Krankenhaus aufgeführt, falls nach der Entlassung noch Fragen auftreten.

Um Diagnosen einheitlich zu benennen, werden diese durch Codes aus Zahlen und Buchstaben verschlüsselt. Mit der ICD-Code-Suche von gesund.bund.de erhalten Sie leicht verständliche Erklärungen für Ihre Diagnosen.

Medikationsplan

Während des Krankenhaus-Aufenthalts werden die bisherigen Medikamente häufig geändert oder es kommen neue Medikamente hinzu. Ein aktueller Medikationsplan wird gemeinsam mit dem Arztbrief am Tag der Entlassung ausgehändigt.

Der Medikationsplan beinhaltet:

  • eine Übersicht über alle aktuellen Medikamente
  • Dosierung und Zeitpunkt der Einnahme
  • geplante Dauer der Einnahme
  • gegebenenfalls Hinweise auf mögliche Wechselwirkungen

Der Medikationsplan kann auch elektronisch (eMP) direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert und abgerufen werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung)

Ist man nach der Entlassung noch nicht wieder arbeitsfähig, können die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus eine Krankschreibung für bis zu 7 Tage ausstellen. Sie wird in der Regel elektronisch an die Krankenkasse übermittelt (eAU). Sollte man danach weiterhin arbeitsunfähig sein, muss die niedergelassene Ärztin oder der niedergelassene Arzt eine Folgebescheinigung ausstellen.

Liegebescheinigung

Eine Liegebescheinigung ist der Nachweis, dass man während des Krankenhaus-Aufenthalts arbeitsunfähig war. Sie ist auch wichtig für die Krankenkasse, wenn man Krankengeld bezieht oder beantragen möchte. In der Regel wird sie mittlerweile, wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, elektronisch übermittelt.

Transportschein

Nicht immer stehen Angehörige oder Bekannte zur Verfügung, um eine Person am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus abzuholen. Das allein ist aber kein Grund, damit die Krankenkasse die Fahrkosten für ein Taxi oder einen Transport im Krankenwagen übernimmt. Damit die Fahrt bezahlt wird, muss sie aus medizinischen Gründen notwendig sein. Das beurteilt die Ärztin oder der Arzt im Krankenhaus und stellt dann gegebenenfalls einen Transportschein aus. Für solche Fahrten muss man in der Regel eine Zuzahlung leisten.

Was sollte ich alles vor der Entlassung aus dem Krankenhaus klären?

Mit einer guten Planung kann die Entlassung aus dem Krankenhaus reibungslos erfolgen und die bestmögliche Weiterbehandlung sichergestellt werden. Damit der Übergang gut gelingt, sollten Sie einige Fragen vorab klären:

  • Ist eine Anschlussheilbehandlung oder medizinische Rehabilitation (Reha) geplant?
    Falls ja, sollte rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Bei der Antragsstellung und Organisation unterstützt das Krankenhauspersonal.
  • Wie komme ich nach Hause beziehungsweise in eine Einrichtung oder zur Weiterbehandlung?
    Muss ein Krankentransport organisiert werden oder kann die Heimreise eigenständig angetreten werden? Sie können die Pflegerinnen und Pfleger auf Station auch bitten, Ihnen ein Taxi zu rufen.
  • Benötige ich Hilfsmittel? 
    Dazu gehören zum Beispiel Gehhilfen, ein Rollstuhl oder Kompressionsstrümpfe. Falls notwendig, kann das Krankenhauspersonal ein Rezept für bis zu 7 Tage ausstellen.
  • Benötige ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung)?
    Falls ja, können die Ärztinnen und Ärzte Sie bis zu 7 Tage nach der Entlassung krankschreiben.
  • Habe ich die notwendigen Medikamente für die nächsten Tage oder ein Rezept dafür erhalten?
    Die rechtzeitige Versorgung mit Medikamenten ist wichtig, um die Behandlung nahtlos fortzusetzen.
  • Sind weitere Kontrolltermine oder Nachuntersuchungen erforderlich?
    Falls ja, sollte geklärt sein, wann und wo diese stattfinden.
  • Habe ich einen Termin in der hausärztlichen oder fachärztlichen Praxis nach der Entlassung vereinbart?
  • Benötige ich Hilfe im Alltag nach der Entlassung?
    Falls Unterstützung beim Haushalt, Einkäufen oder Arztbesuchen benötigt wird, sollte dies vor der Entlassung geplant werden.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, informieren Sie Ihre Pflegekasse über den Krankenhaus-Aufenthalt. Ab dem 29. Tag im Krankenhaus ruht der Anspruch auf Pflegegeld bis zur Rückkehr nach Hause.

Benötige ich zusätzliche Unterstützung im Alltag oder Pflege?

Falls Sie eine dauerhafte Unterstützung im Alltag benötigen, sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Habe ich bereits einen Pflegegrad? Wenn nicht, wurde dieser beantragt?
    Ein Pflegegrad ist Voraussetzung dafür, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
  • Habe ich die Kosten für die Pflege geklärt?
    Die Finanzierung sollte vorab mit der Pflegekasse oder anderen Stellen besprochen werden, etwa dem Sozialamt oder den Berufsgenossenschaften.
  • Ist ein ambulanter Pflegedienst organisiert oder ein Platz in meiner gewünschten Pflegeeinrichtung gesichert?
    Falls eine ambulante oder stationäre Pflege notwendig ist, sollte die Unterbringung rechtzeitig organisiert werden. Das Entlassmanagement ist dabei behilflich.
  • Wurde der Pflegedienst oder das Pflegeheim über den Zeitpunkt meiner Entlassung informiert?
  • Müssen weitere Hilfsangebote organisiert werden?
    Solche Hilfsangebote können zum Beispiel „Essen auf Rädern“ oder eine Tagespflege sein.

Was muss ich am Entlassungstag beachten?

Am Tag der Entlassung sollten Ihnen alle wichtigen Unterlagen und Informationen vorliegen:

  • Wurden mir alle notwendigen Dokumente ausgehändigt?
    Dazu gehören der Arztbrief und der Medikationsplan sowie gegebenenfalls Verordnungen und Rezepte.
  • Habe ich die Hinweise zur Einnahme auf dem Medikationsplan verstanden?
    Falls Unklarheiten bestehen, sollte nachgefragt werden.
  • Hat ein Entlassungsgespräch stattgefunden?
    Falls nicht, sollte dies noch eingefordert werden. Dabei können letzte Fragen zur weiteren Behandlung geklärt werden.
  • Habe ich mir Ansprechpersonen für Rückfragen notiert?
    Falls nach der Entlassung Fragen auftreten, ist es wichtig zu wissen, an wen man sich wenden kann.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (VZ NRW)

Stand:
Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?