Röteln
ICD-Codes: B06 P35.0 Was ist der ICD-Code?
Röteln verlaufen bei Kindern in der Regel mild. Steckt sich eine Schwangere ohne Immunschutz mit Röteln an, kann das jedoch schwerwiegende Folgen für ihr ungeborenes Kind haben. Es können dann Missbildungen oder Fehlgeburten auftreten. Eine Röteln-Impfung schützt vor der Erkrankung.
Auf einen Blick
- Röteln sind eine virale Infektionskrankheit, die bei Kindern in der Regel mild verläuft.
- Typisches Anzeichen ist ein Hautausschlag mit rötlichen Flecken, der sich vom Gesicht aus über den ganzen Körper verteilt.
- Wer einmal Röteln durchgemacht hat, ist lebenslang dagegen immun.
- Stecken sich Schwangere ohne Immunschutz mit dem Rötelnvirus an, können sie das Virus auf ihr ungeborenes Kind übertragen.
- Das kann schwerwiegende Folgen haben: Fehlgeburten und Missbildungen sind möglich.
- Mit einer Impfung kann man sich vor Röteln schützen. Da während der Schwangerschaft nicht dagegen geimpft werden kann, muss die Impfung vorher erfolgen.
Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
Was sind Röteln?
Röteln sind eine ansteckende Viruserkrankung, die mit einem charakteristischen Hautausschlag einhergeht.
Typischerweise erkranken Kinder daran; die Erkrankung kann aber auch Erwachsene betreffen.
Meistens verlaufen Röteln mild. Bei fast der Hälfte der infizierten Menschen treten keine Symptome auf.
Wer einmal die Erkrankung durchgemacht hat oder vollständig geimpft ist, ist ein Leben lang gegen das Rötelnvirus immun.
Gefährlich sind Röteln, wenn sich Schwangere damit infizieren, die bisher weder Röteln hatten noch dagegen geimpft sind. Dann können sie das Virus auf ihr ungeborenes Kind übertragen, was das Risiko für schwere Folgen erhöht.
Welche Symptome treten bei Röteln auf?
Bei Röteln zeigen sich die ersten Symptome zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung mit dem Rötelnvirus.
Allgemeine Symptome
Zunächst kommt es zu allgemeinen Krankheitszeichen:
- Lymphknotenschwellungen, vor allem im Nacken und hinter den Ohren
- Kopfschmerzen
- Fieber zwischen 38 und 39 Grad
- Bindehautentzündung
- Schnupfen
Bildung eines typischen Hautausschlags
Bei 50 bis 80 Prozent der Erkrankten entwickelt sich ein typischer Hautausschlag mit feinen rötlichen Flecken.
Der Ausschlag beginnt im Gesicht und breitet sich über den gesamten Körper aus. Nach ein bis drei Tagen verschwinden die Flecken von allein.
Welcher Erreger verursacht Röteln?
Röteln werden durch eine Infektion mit dem Rötelnvirus verursacht. Dieses Virus kommt nur beim Menschen vor und wird in der Regel über Tröpfcheninfektion weitergegeben.
Dabei verteilen sich virenhaltige Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen, Niesen oder Husten entstehen, über die Luft. Diese können dann von anderen Menschen eingeatmet werden.
Ab wann und wie lange ist man für andere ansteckend?
Wer an Röteln erkrankt, ist eine Woche vor Auftreten des Hautausschlags bis etwa eine Woche danach ansteckend. Babys, die sich vor der Geburt mit Röteln infiziert haben, können das Virus ein Jahr lang über die Atemwege und den Urin ausscheiden und sind in dieser Zeit für andere ansteckend.
Sind Kinderkrankheiten gefährlich?
Im folgenden Video erfahren Sie, welche typischen Kinderkrankheiten es gibt und wie sie sich äußern.
Dieses und weitere Videos gibt es auch auf YouTube
Jetzt ansehenEs gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.
Wie häufig kommen Röteln vor?
Röteln sind in Deutschland meldepflichtig. Im Jahr 2020 wurden 18 Röteln-Erkrankungen registriert.
Bei Ungeborenen gab es 2015 den letzten Fall.
Durch Impfungen gehen Röteln-Erkrankungen weltweit stark zurück.
Wie verlaufen Röteln und welche Folgen können sie für Ungeborene haben?
In der Regel haben Menschen mit Röteln nur milde Symptome. Etwa die Hälfte der infizierten Personen bleibt ganz symptomfrei.
Kinder mit Röteln entwickeln meist nur einen Hautausschlag über wenige Tage, der von allein ausheilt.
Bei Erwachsenen treten neben Allgemeinsymptomen oft zusätzlich Gelenkschmerzen und Gelenkentzündungen auf.
Kinder, die sich vor der Geburt mit Röteln anstecken, haben häufig ein Leben lang mit den Folgen zu tun.
Röteln bei Ungeborenen
Stecken sich Ungeborene mit Röteln an und erkranken schwer, sprechen Medizinerinnen und Mediziner von konnatalen oder kongenitalen Röteln.
Ob und in welchem Maß Folgeschäden zu befürchten sind, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt sich die werdende Mutter ansteckt:
- in der 1. bis 12. Woche der Schwangerschaft ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Kind schwere Schäden davonträgt
- in der 13. bis 16. Schwangerschaftswoche nimmt das Risiko etwas ab
- ab der 20. Schwangerschaftswoche hat eine Infektion kaum noch Folgen
Typische Folgen einer Röteln-Infektion bei Ungeborenen sind:
- Fehl- oder Frühgeburt
- Herzfehler, Linsentrübung am Auge, Innenohrschwerhörigkeit (auch Gregg’sche Trias genannt)
- ein zu kleiner Kopf
- geistige Behinderung
- Veränderungen des Blutbilds
- Entzündung von Gehirn, Herzmuskel oder Leber
Wie kann man Röteln vorbeugen?
Vor Röteln kann man sich mit einer Impfung schützen. Je nach Altersgruppe empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) unterschiedliche Impfschemata.
Impfempfehlungen für Kinder
Kinder sollten im Alter von 11 bis 14 Monaten zum ersten Mal gegen Röteln geimpft werden. Danach ist eine zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten erforderlich. Der Mindestabstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung beträgt 4 Wochen.
Nach der zweiten Impfung besteht ein lebenslanger Schutz, den man nicht auffrischen muss.
Der Röteln-Impfstoff wird zusammen mit den Impfstoffen gegen Masern und Mumps verabreicht (MMR-Impfung) oder mit einem Vierfach-Impfstoff, der zusätzlich gegen Windpocken schützt (MMRV).
Impfempfehlungen für Erwachsene
Sofern sie nicht schon als Kind geimpft wurden, sollten alle Frauen im Alter von 15 bis 45 Jahre zwei Röteln-Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen erhalten, um einer Röteln-Infektion während einer möglichen Schwangerschaft vorzubeugen. Auch Männer sollten sich mindestens einmal impfen lassen – insbesondere, wenn sie in Gemeinschaftseinrichtungen mit Kontakt zu Kindern oder Schwangeren arbeiten.
Wichtig zu wissen: Schwangere dürfen nicht gegen Röteln geimpft werden, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt. Das ist ein Impfstoff, der vermehrungsfähige Viren enthält, die möglicherweise das Ungeborene schädigen könnten. Passiert das versehentlich, weil man nichts von der Schwangerschaft weiß, ist das kein Grund zur Sorge: Alle bisher bekannten versehentlichen Impfungen blieben folgenlos für das Kind.
Antworten auf häufige Fragen zur Röteln-Impfung finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI).
Wie funktioniert eine Impfung?
Im folgenden Video erfahren Sie, wie eine Impfung funktioniert.
Dieses und weitere Videos gibt es auch auf YouTube
Jetzt ansehenEs gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.
Wie diagnostiziert man Röteln?
Röteln lassen sich am Hautausschlag allein nicht genau feststellen.
Für eine sichere Diagnose ist ein Virusnachweis nötig. Dafür sendet die Ärztin oder der Arzt einen Abstrich aus dem Rachen, eine Urinprobe oder Blut zur Diagnostik in ein Labor.
Im Rachenabstrich und Urin lässt sich mit einem PCR-Test das Erbgut des Rötelnvirus direkt nachweisen. In der Blutprobe können Antikörper gegen das Virus bestimmt und so eine zurückliegende Röteln-Infektion nachgewiesen werden.
Auch beim ungeborenen Kind ist ein Virusnachweis möglich. Es ist jedoch schwierig, Untersuchungsmaterial zu entnehmen, ohne das Kind zu gefährden. Deshalb machen Ärztinnen und Ärzte das nur, wenn es unbedingt notwendig ist.
Manchmal sind Frauen, die schwanger werden möchten, nicht sicher, ob sie bereits gegen Röteln geimpft wurden oder die Erkrankung durchgemacht haben. Dann können sie eine Blutprobe abgeben und prüfen lassen, ob genügend Antikörper für einen ausreichenden Immunschutz vorhanden sind.
Wie behandelt man Röteln?
Eine spezielle Behandlung, die das Rötelnvirus bekämpft, gibt es nicht.
Treten Beschwerden wie Fieber und Schmerzen auf, lassen sich diese mit Medikamenten lindern.
Um zu vermeiden, dass sich das Virus ausbreitet, ist es wichtig, Schutzmaßnahmen zu beachten:
Maßnahmen bei akut Erkrankten
Das Wichtigste bei einer Röteln-Erkrankung ist, zu vermeiden, dass sich Schwangere damit anstecken. Erkrankte sollten daher eine Woche lang nach dem Hautausschlag zu Hause bleiben und Kontakte mit ungeimpften Personen vermeiden.
Maßnahmen bei nicht schwangeren Kontaktpersonen
Alle Personen, die mit einer akut erkrankten Person zusammenwohnen, arbeiten oder in Kindergarten, Schule oder in der Freizeit zusammen sind, haben ein erhöhtes Ansteckungsrisiko.
Kontaktpersonen ohne ausreichenden Impfschutz sollten fehlende Impfungen umgehend nachholen. Das bezeichnet man als Riegelungsimpfung, da sie in den ersten 72 Stunden nach Kontakt die Infektion verhindern oder abschwächen kann. Für ausreichend geimpfte Kontaktpersonen sind keine besonderen Maßnahmen notwendig.
Maßnahmen bei schwangeren Kontaktpersonen
Schwangere, die Kontakt zu einer Person mit Röteln hatten, sollten zu ihrer Ärztin oder ihrem Arzt gehen, um ihren Immunschutz überprüfen zu lassen.
Unter Umständen ist es möglich, vorbeugend Antikörper gegen Röteln zu geben. Eine solche postexpositionelle Prophylaxe kann bei einer möglichen Infektion die Viruslast verringern und die Symptome abschwächen. Eine Erkrankung des ungeborenen Kindes kann sie aber nicht sicher verhindern.
Schwangere ohne ausreichenden Immunschutz sollten Gemeinschaftseinrichtungen so lange fernbleiben, bis kein Ansteckungsrisiko mehr besteht. Eine Prophylaxe mit Antikörpern wird bei ihnen nicht empfohlen.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). infektionsschutz.de. Röteln. Aufgerufen am 16.02.2023.
- Robert Koch-Institut (RKI). Epidemiologisches Bulletin. 15/2021. Stand 15. April 2021.
- Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2020. Stand 1. März 2021.
- Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber. Röteln. Aufgerufen am 16.02.2023.
- Robert Koch-Institut (RKI). Schutzimpfung gegen Röteln. Häufig gestellte Fragen und Antworten. Aufgerufen am 16.02.2023.
- Weltgesundheitsorganisation (WHO). Rubella. Aufgerufen am 29.03.2020.
Geprüft durch die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e.V.
Stand: