Krankheiten Röteln
ICD-Codes: B06 P35.0 Was sind ICD-Codes?
Röteln verlaufen bei Kindern in der Regel mild. Wenn sich eine Schwangere ohne Immunschutz mit Röteln infiziert, kann das jedoch schwerwiegende Folgen für ihr ungeborenes Kind haben. Es können dann Fehlbildungen, Früh- oder Fehlgeburten auftreten. Röteln-Impfungen schützen vor der Erkrankung.
Auf einen Blick
- Röteln sind eine durch Viren verursachte Infektionskrankheit, die bei Kindern in der Regel mild verläuft.
- Typisches Anzeichen ist ein Hautausschlag mit rötlichen Flecken, der sich vom Gesicht aus über den ganzen Körper ausbreitet.
- Wer einmal Röteln hatte, ist lebenslang dagegen immun.
- Wenn sich eine Schwangere ohne Immunschutz mit dem Rötelnvirus infiziert, kann das Virus auf ihr ungeborenes Kind übertragen werden. Das kann schwerwiegende Folgen haben: Früh- oder Fehlgeburten und Fehlbildungen sind möglich.
- Die Impfung darf nicht während der Schwangerschaft gegeben werden, sondern sollte vorher erfolgen.
Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
Was sind Röteln?
Röteln sind eine ansteckende Erkrankung, die mit einem charakteristischen Hautausschlag einhergeht. Die Erkrankung wird durch eine Infektion mit dem Rötelnvirus ausgelöst. Röteln gelten als typische Kinderkrankheit. Aber auch Erwachsene können daran erkranken.
Meistens verlaufen Röteln mild. Bei fast der Hälfte der infizierten Menschen treten keine Symptome auf. Wer einmal an Röteln erkrankt war oder vollständig geimpft ist, ist ein Leben lang gegen das Rötelnvirus immun.
Gefährlich sind Röteln, wenn sich Schwangere damit infizieren, die bisher weder Röteln hatten noch dagegen geimpft sind. Dann kann das Virus auf ihr ungeborenes Kind übertragen werden. Das birgt Risiken für schwere Folgen.
Welche Symptome treten bei Röteln auf?
Bei Röteln zeigen sich die ersten Symptome zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung mit dem Rötelnvirus.
Frühsymptome
Zunächst kommt es zu allgemeinen Krankheitszeichen:
- Lymphknotenschwellungen, vor allem im Nacken und hinter den Ohren
- Kopfschmerzen
- leichtes Fieber, meist unter 39 Grad
- Bindehautentzündung
- Erkältungssymptome
Bildung eines typischen Hautausschlags
Danach entwickelt sich bei 50 bis 80 Prozent der Erkrankten ein typischer Hautausschlag mit feinen rötlichen Flecken.
Der Ausschlag beginnt im Gesicht und breitet sich über den gesamten Körper aus. Nach ein bis drei Tagen verschwinden die Flecken von allein. Kinder weisen häufig nur den Hautausschlag auf, während die Frühsymptome sowie Gelenkschmerzen und Gelenkentzündungen häufiger bei Erwachsenen auftreten. Bis zur Hälfte der Infektionen verläuft jedoch ohne Symptome.
Röteln während der Schwangerschaft
Wenn sich eine Schwangere mit Röteln infiziert, kann das jedoch schwerwiegende Folgen für ihr ungeborenes Kind haben. Es können dann Fehlbildungen, Früh- oder Fehlgeburten auftreten. Weiteres hierzu siehe unter „Verlauf“.
Welcher Erreger verursacht Röteln?
Röteln werden durch eine Infektion mit dem Rötelnvirus verursacht. Dieses Virus kommt nur beim Menschen vor und wird in der Regel über Tröpfcheninfektion weitergegeben.
Dabei verteilen sich virenhaltige Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen, Niesen oder Husten entstehen, über die Luft. Diese Tröpfchen können dann von anderen Menschen eingeatmet werden.
Ab wann und wie lange ist man für andere ansteckend?
Wer an Röteln erkrankt, ist eine Woche vor Auftreten des Hautausschlags bis etwa eine Woche danach ansteckend. Babys, die sich vor der Geburt mit Röteln infiziert haben, können das Virus ein Jahr lang über die Atemwege und den Urin ausscheiden und sind in dieser Zeit für andere ansteckend.
Video Sind Kinderkrankheiten gefährlich?
Im folgenden Video erfahren Sie, welche typischen Kinderkrankheiten es gibt und wie sie sich äußern.
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Wie häufig kommen Röteln vor?
Röteln sind in Deutschland meldepflichtig. Das bedeutet, dass medizinisches Fachpersonal, welches eine Rötelnerkrankung vermutet oder feststellt, dies dem Gesundheitsamt melden muss.
In Deutschland liegt die Zahl der übermittelten Rötelnfälle seit 2018 im niedrigen ein- bis zweistelligen Bereich. Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 11 Röteln-Erkrankungen übermittelt. Bei Ungeborenen gab es 2015 den letzten Fall. Durch Impfungen sind Röteln-Erkrankungen weltweit stark zurückgegangen.
Wie verlaufen Röteln und welche Folgen können sie für Ungeborene haben?
In der Regel haben Menschen mit Röteln nur milde Symptome. Etwa die Hälfte der infizierten Personen bleibt ganz symptomfrei.
Kinder mit Röteln entwickeln meist nur einen Hautausschlag über wenige Tage, der von allein ausheilt. Bei Erwachsenen treten neben Allgemeinsymptomen wie erhöhter Temperatur oder Kopfschmerzen oft zusätzlich Gelenkschmerzen und Gelenkentzündungen auf.
Wenn Kinder vor der Geburt an Röteln erkranken, hat das oft lebenslange Folgen.
Röteln bei Ungeborenen
Wenn eine Mutter während der Schwangerschaft Röteln bekommt, können die Viren von der Mutter über die Plazenta zum Ungeborenen gelangen und das Kind schwer schädigen. In der Fachsprache spricht man bei einer Röteln-Infektion bei ungeborenen Kindern von konnatalen oder kongenitalen Röteln.
Das Risiko einer Schädigung hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion der Mutter ab:
- in der 1. bis 12. Woche der Schwangerschaft ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Kind schwere Schäden davonträgt
- in der 13. bis 16. Schwangerschaftswoche nimmt das Risiko deutlich ab
- ab der 20. Schwangerschaftswoche hat eine Infektion meist kaum noch Folgen
Typische Folgen einer Röteln-Infektion bei Ungeborenen sind:
- Fehl- oder Frühgeburt
- Herzfehler, Linsentrübung am Auge, Innenohrtaubheit (auch Gregg’sche Trias genannt)
- ein kleiner Kopfumfang
- starke Lernschwierigkeiten, kognitive Beeinträchtigungen
- Entzündung von Gehirn, Herzmuskel oder Leber
Wie kann man Röteln vorbeugen?
Vor Röteln kann man sich durch Impfungen schützen. Je nach Altersgruppe empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) unterschiedliche Impfschemata.
Impfempfehlungen für Kinder
Kinder sollten im Alter von 11 Monaten zum ersten Mal gegen Röteln geimpft werden. Danach ist eine zweite Impfung im Alter von 15 Monaten empfohlen. Der Mindestabstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung beträgt 4 Wochen. Bei bevorstehender Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita) kann die 1. MMR-Impfung bereits ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen.
Fehlende Impfungen bei Kindern und Jugendlichen sollten so schnell wie möglich nachgeholt werden. Nach der zweiten Impfung besteht ein lebenslanger Schutz, den man nicht auffrischen muss.
Der Röteln-Impfstoff wird zusammen mit den Impfstoffen gegen Masern und Mumps verabreicht (MMR-Impfung) oder mit einem Vierfach-Impfstoff, der zusätzlich gegen Windpocken (Varizellen) schützt (MMRV).
Impfempfehlungen für Erwachsene
Sofern sie nicht schon als Kind geimpft wurden, sollten alle Frauen im gebärfähigen Alter zwei Röteln-Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen erhalten, um einer Röteln-Infektion während einer möglichen Schwangerschaft vorzubeugen. Auch bei Erwachsenen mit beruflichem Risiko werden unter bestimmten Voraussetzungen Impfungen empfohlen.
Wichtig zu wissen: Schwangere dürfen nicht gegen Röteln geimpft werden, da die Impfung mit einem Lebendimpfstoff erfolgt. Das ist ein Impfstoff, der abgeschwächte, aber vermehrungsfähige Viren enthält, die möglicherweise das Ungeborene schädigen könnten. Passiert das versehentlich, weil man nichts von der Schwangerschaft weiß, ist das kein Grund zur Sorge: Nahezu alle bisher bekannten versehentlichen Impfungen blieben ohne nachteilige Folgen für das Kind.
Ob eine Impfung gegen Röteln für Sie oder Ihr Kind empfohlen ist, können Sie mit dem Impfcheck des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) herausfinden.
Antworten auf häufige Fragen zur Röteln-Impfung finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI).
Video Wie funktioniert eine Impfung?
Im folgenden Video erfahren Sie, wie eine Impfung funktioniert.
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Wie diagnostiziert man Röteln?
Röteln lassen sich am Hautausschlag allein nicht genau feststellen. Der Hautausschlag kann zum Beispiel mit anderen Erkrankungen wie Masern, Ringelröteln oder Scharlach verwechselt werden.
Für eine sichere Diagnose ist ein direkter oder indirekter Virusnachweis nötig. Dafür sendet die Ärztin oder der Arzt einen Abstrich aus dem Rachen, eine Urinprobe oder Blut zur Diagnostik in ein Labor.
Im Rachenabstrich und Urin lässt sich mit einem PCR-Test das Erbgut des Rötelnvirus direkt nachweisen. In der Blutprobe können Antikörper gegen das Virus bestimmt und so eine zurückliegende Röteln-Infektion indirekt nachgewiesen werden.
Auch beim ungeborenen Kind ist ein Virusnachweis möglich, jedoch mit Risiken verbunden. Deshalb machen Ärztinnen und Ärzte das nur, wenn es unbedingt notwendig ist.
Manchmal sind Frauen, die schwanger werden möchten, nicht sicher, ob sie bereits gegen Röteln geimpft wurden oder die Erkrankung hatten. Ungeimpften Frauen im gebärfähigen Alter wird dann eine Röteln-Impfung empfohlen. Frauen in diesem Alter, die bereits einmal gegen Röteln geimpft wurden, sollen eine weitere Impfung gegen Röteln erhalten. Die Impfung erfolgt mit einem Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln. Wenn bei einer Schwangeren kein Impfbuch vorhanden ist, kann eine Blutprobe auf Antikörper gegen das Rötelnvirus getestet werden. Solche Antikörper-Tests sind jedoch nicht immer aussagekräftig.
Wie behandelt man Röteln?
Eine spezifische Behandlung gegen das Rötelnvirus gibt es nicht. Treten Beschwerden wie Fieber und Schmerzen auf, lassen sich diese mit Medikamenten lindern. Um zu vermeiden, dass sich das Virus ausbreitet, ist es wichtig, Schutzmaßnahmen zu beachten:
Maßnahmen bei akut Erkrankten
Das Wichtigste bei einer Röteln-Erkrankung ist, zu vermeiden, dass sich Schwangere infizieren. Erkrankte sollten daher eine Woche lang nach Beginn des Hautausschlags zu Hause bleiben und Kontakte mit ungeimpften Personen vermeiden.
Maßnahmen bei nicht schwangeren Kontaktpersonen
Alle Personen, die mit einer akut erkrankten Person zusammenwohnen, arbeiten oder im Kindergarten, in der Schule oder in der Freizeit zusammen sind, haben ein erhöhtes Ansteckungsrisiko.
Nicht schwangere Kontaktpersonen ohne ausreichenden Impfschutz sollten fehlende Impfungen so schnell wie möglich nachholen, da sie in den ersten 72 Stunden nach Kontakt die Infektion gegebenenfalls verhindern oder abschwächen kann. Solche Riegelungs-Impfungen können einen Röteln-Ausbruch eindämmen. Für zuvor ausreichend geimpfte Kontaktpersonen sind keine besonderen Maßnahmen notwendig.
Maßnahmen bei schwangeren Kontaktpersonen
Schwangere, die Kontakt zu einer Person mit Röteln hatten, sollten zu ihrer Ärztin oder ihrem Arzt gehen, um ihren Immunschutz überprüfen zu lassen.
Unter Umständen ist es möglich, vorbeugend Antikörper gegen Röteln zu geben. Eine solche postexpositionelle Prophylaxe kann bei einer möglichen Infektion die Viruslast verringern und die Symptome abschwächen. Eine Erkrankung des ungeborenen Kindes kann sie aber nicht sicher verhindern. Deshalb wird die Gabe von Antikörpern nicht generell empfohlen, kann aber in bestimmten Situationen erwogen werden.
Gut zu wissen: Schwangere ohne ausreichenden Immunschutz sollten den Kontakt zu Personen mit Röteln unbedingt vermeiden. Eine vorbeugende Gabe von Antikörpern vor einem möglichen Kontakt (präexpositionelle Prophylaxe) wird wegen unzureichender Wirksamkeit bei Schwangeren nicht empfohlen.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). infektionsschutz.de. Röteln. Aufgerufen am 19.01.2026.
- Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2024. Berlin 2025.
- Robert Koch-Institut (RKI). RKI-Ratgeber. Röteln. Aufgerufen am 19.01.2026.
- Robert Koch-Institut (RKI). Schutzimpfung gegen Röteln. Häufig gestellte Fragen und Antworten. Aufgerufen am 19.01.2026.
- Weltgesundheitsorganisation (WHO). Rubella. Aufgerufen am 19.01.2026.
Geprüft durch die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e.V.
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