Barrierefrei wohnen: Hinweise zu Umbau und Hilfsmitteln
Trotz Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen – barrierefreier Wohnraum macht es möglich. Doch was heißt eigentlich barrierefrei? Wie kann man notwendigen Umbau, Hilfsmittel und Anpassungen finanzieren und organisieren?
Auf einen Blick
- Bereits kleine Hindernisse können für Menschen mit Pflegedürftigkeit oder Behinderung beziehungsweise im Alter zu großen Barrieren werden.
- Barrierefreier Wohnraum ermöglicht es, weitgehend selbstbestimmt zu leben und möglichst lange in den vertrauten vier Wänden zu wohnen.
- Zahlreiche Hilfsmittel können den Alltag vereinfachen.
- Kleinere Anpassungen können hilfreich sein und schnell umgesetzt werden. Größere Umbauten müssen gut vorbereitet werden.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse und Kredite für einen barrierefreien Umbau zu bekommen.
- Es ist ratsam, sich zu individuellen Möglichkeiten beraten zu lassen. Beratungen können auch bei Hausbesuchen stattfinden.
Warum ist barrierefreier Wohnraum wichtig?
Stufen, Badewannen, Schwellen, Teppiche, dunkle Flure – viele große und auch kleine Hindernisse können für Menschen mit Pflegedürftigkeit oder körperlichen Beeinträchtigungen den Alltag in den eigenen vier Wänden stark erschweren und zu Unfällen führen. Wohnungen oder Wohnhäuser ohne Barrieren bieten hingegen Erleichterung und Sicherheit im alltäglichen Tagesablauf zu Hause und sind besonders wichtig, um ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben führen zu können.
Die meisten Menschen wünschen sich, möglichst lange in den vertrauten vier Wänden zu wohnen. Umbauten und Anpassungen der Wohnung an ihre Bedürfnisse sowie spezielle Hilfsmittel können dies ermöglichen und dazu beitragen, die Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste zu erleichtern.
Ebenso wichtig wie geeigneter Wohnraum ist ein barrierefreies Wohnumfeld: Eine gute Anbindung an den Nahverkehr, leicht erreichbare Einkaufsmöglichkeiten sowie Gesundheitsversorgung und unterstützende Netzwerke vor Ort fördern ein selbstständiges Leben.
Was bedeutet barrierefrei wohnen?
Wohnraum gilt als barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen diesen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzen können.
Die Standards für barrierefreien Wohnraum sind für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen in einer DIN-Norm definiert.
Wohnraum gilt unter anderem als barrierefrei, wenn
- er ebenerdig, ohne Stufen und Schwellen zugänglich ist. Auch Bedienelemente wie Fenstergriffe, Schränke und Lichtschalter müssen so erreichbar sein.
- die Türen eine bestimmte Breite haben
- Bad, Flur und Küche ausreichend groß sind, um sich ungehindert bewegen zu können und zusätzlich Platz für eine pflegende Person bieten
- das Bad sicher ausgestattet ist: Wichtig sind vor allem eine ebenerdige Dusche, eine Badewanne mit einem niedrigen Einstieg sowie ein unterfahrbares Waschbecken.
- rutschhemmende Bodenbeläge verlegt sind, die nicht spiegeln oder blenden
Die technischen Voraussetzungen für Barrierefreiheit sind in der DIN-Baunorm 18040-2 festgelegt. Dort werden sowohl motorische als auch sensorische und geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt. Das sind beispielsweise Blindheit, Seh- und Hörbeeinträchtigung sowie Orientierungslosigkeit.
Die DIN-Baunorm 18040-2 für barrierefreie Wohnungen finden Sie auf der Website des Vereins Barrierefrei Leben e.V.
Neben „barrierefrei” werden häufig auch Begriffe wie barrierearm, behindertengerecht, seniorengerecht, altersgerecht und rollstuhlgerecht verwendet. Oft werden diese Bezeichnungen synonym genutzt, sie sind jedoch nicht eindeutig und nicht rechtlich definiert.
Barrierearm bedeutet meist, dass manche Bereiche der Wohnung nicht barrierefrei sind und im Alltag noch Hilfe benötigt wird. Behindertengerecht bedeutet nicht automatisch, dass die Wohnung oder das Haus auch für Menschen mit einer Sehbehinderung oder geistigen Einschränkungen geeignet ist.
Bei der Wohnungssuche ist es empfehlenswert, sich vor Ort ein eigenes Bild von den Räumlichkeiten zu machen: Es kann zum Beispiel auch bei barrierefreien Wohnungen vorkommen, dass der Hauseingang nur über einige Treppenstufen erreichbar ist oder Aufzüge zu klein bemessen sind.
Barrierefrei wohnen: Welche Hilfsmittel gibt es?
Nicht immer muss umgebaut werden. Auch viele kleinere Hilfsmittel können den Alltag zu Hause erleichtern und sicherer machen.
Zum Beispiel:
- ein zweites Geländer an der Treppe
- Bewegungsmelder für automatische Beleuchtung
- Greifhilfen
- Haltegriffe
- Fenstergriffverlängerungen, die das Öffnen und Schließen von schwer zugänglichen Fenstern erleichtern
Einige Hilfsmittel kann man von der Kranken- und Pflegekasse erstattet bekommen. Für manche gibt es günstige Alternativen, wie beispielsweise Bewegungsmelder oder Nachtlichter für die Steckdose aus dem Baumarkt.
Der Verein Barrierefrei Leben e.V. bietet eine Übersicht über Hilfsmittel für verschiedene Lebensbereiche.
Barrierefrei: Welche Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung gibt es?
Umbauten und Anpassungen innerhalb der Wohnung ermöglichen es, sich sicher und selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen und Alltagstätigkeiten möglichst problemlos ausüben zu können. Besonders für Menschen mit Demenz ist es wichtig, dass der vertraute Wohnraum sicher und übersichtlich gestaltet ist.
Um herauszufinden, welche Wohnungsanpassungen für Sie wichtig sind, gehen Sie gedanklich Ihren Tagesablauf durch. Notieren Sie, wo Sie für gewöhnlich auf Probleme und Hindernisse stoßen oder auf Hilfe von anderen angewiesen sind. Anschließend können Sie diese Liste nutzen, um entsprechende Anpassungen nach und nach vorzunehmen.
Auf dem Serviceportal „Zuhause im Alter” des Bundesfamilienministeriums kann man anhand einer Checkliste überprüfen, ob der eigene Wohnraum altersgerecht ist.
Kleinere Maßnahmen
Viele nützliche Änderungen lassen sich selbst oder mit etwas Hilfe aus dem Familien-, Freundes- oder Nachbarschaftskreis umsetzen:
- Mit einfachen Mitteln lässt sich mehr Bewegungsfläche schaffen, wenn Möbel umgestellt oder entfernt werden. Auch Einrichtungsgegenstände, Fenster und Schalter sollten leicht zugänglich sein.
- Zimmer können neu aufgeteilt und beispielsweise das Schlafzimmer in ein anderes Zimmer verlegt werden, wenn so ausreichend Bewegungsflächen zwischen Bett, Schränken und Fenster geschaffen wird. In Einfamilienhäusern mit mehreren Ebenen könnte der Lebensmittelpunkt ins Erdgeschoss verlegt werden.
- Wichtige und oft genutzte Dinge – wie Schlüssel, Telefon oder Geschirr – sind gefahrlos und einfach erreichbar, wenn sie in greifbarer Nähe untergebracht werden.
- Teppiche und Läufer sollten entfernt oder sorgfältig befestigt sowie herumliegende Kabel fachgerecht verlegt werden, um Stolperfallen zu vermeiden.
- Auch eine helle, schattenlose und reflexionsarme Ausleuchtung trägt dazu bei, Stürze zu vermeiden. Zudem erleichtert eine kontrastreiche Gestaltung der Wohnumgebung die Orientierung für sehbeeinträchtigte Menschen.
- Sofas, Sessel oder Betten können mittels spezieller Verlängerungen für die Möbelbeine erhöht werden und erleichtern so das Aufstehen und Hinsetzen.
Größere Umbauten
Je nach Bedarf können auch größere bauliche Maßnahmen notwendig werden, wenn Sie beispielsweise Stufen nicht mehr überwinden oder Bad und Küche nicht mehr selbstständig nutzen können.
Häufig werden
- Arbeitsflächen und Waschtische eingebaut, die mit dem Rollstuhl oder Rollator unterfahren werden können
- Türen verbreitert
- Türschwellen entfernt oder kleine Rampen eingebaut
- spezielle Bedienelemente und Griffe angebracht
- ebenerdige Duschen oder Badewanneneinstiege eingebaut
- Bewegungsflächen vergrößert. Dazu ist es unter Umständen auch möglich, den Wohnungszuschnitt zu ändern oder Räume wie Küche und Bad zu tauschen.
Umbauten müssen in der Regel in Auftrag gegeben werden und benötigen mehr Zeit für die Planung und Finanzierung. Besonders bei größeren baulichen Maßnahmen sollten Sie sich fachlich beraten lassen. Da es auf die individuelle Umgebung ankommt, sollte immer vor Ort geprüft werden, welche Maßnahmen für Ihre persönliche Situation sinnvoll, möglich und notwendig sind. Beratungsstellen bieten häufig kostenlose Hausbesuche an.
Welche Technik ist hilfreich für barrierefreies Wohnen?
Technische Produkte tragen zu einem selbstbestimmten und selbständigen Leben zu Hause bei. Sie können außerdem helfen, Unfällen und Verletzungen vorzubeugen.
Beispiele für Technik sind:
- automatische Herdsicherungen und Wassermelder
- Treppenlifte, Aufzüge und andere elektrische Umsetz- und Transferhilfen
- Hausnotrufsysteme (mit Sensoren)
- Sensormatten zur Sturzprävention, die Pflegende warnen, damit sie einen Sturz verhindern oder einer gestürzten Person schnell helfen können
- digitale Pflegehilfsmittel wie automatische Tablettenspender
Die Entwicklung digitaler Technik und Assistenzsysteme bieten weitere Möglichkeiten für ein selbstständiges Leben. Diese teils intelligenten und dazulernenden Systeme können die Bewohnerin oder den Bewohner in Alltagsdingen unterstützen, den Gesundheitszustand überwachen und sich dank ihres Algorithmus den Gewohnheiten der Bewohner immer besser anpassen. Daraus ergeben sich aber auch ethische und rechtliche Fragen.
Häufig werden technische Systeme für zu Hause unter dem Begriff „Altersgerechte Assistenzsysteme“ oder „AAL – Ambient Assisted Living“ zusammengefasst.
Die Website der Verbraucherzentrale bietet Informationen, wie digitale Assistenzsysteme altersgerechtes Wohnen unterstützen können.
Beispiel: Wie kann ich mein Badezimmer barrierefrei umbauen?
Größere Umbauten, wie die barrierefreie Gestaltung eines Badezimmers, müssen meist in Auftrag gegeben werden.
Für ein barrierefreies Badezimmer gilt:
- Es sollte groß genug sein, um sich mit Rollstuhl und Gehhilfe bewegen zu können, und zusätzlich Platz für eine pflegende Person bieten, die zur Hand gehen kann.
- Ebenerdig begehbare Duschen bieten für ältere und pflegebedürftige Menschen die größte Sicherheit, denn sie sind stolperfrei begehbar.
- Manchmal ist es sinnvoll, die Badewanne zu entfernen, um Platz für eine größere Dusche zu schaffen, die auch mit einem Duschstuhl befahrbar ist, oder um mehr Bewegungsflächen im Badezimmer zu haben.
- Wer die Badewanne behalten möchte, kann einen Einstieg einbauen lassen, der aber nicht barrierefrei ist.
- Der Waschtisch oder das Waschbecken sollte unterfahrbar sein.
- Der Bodenbelag sollte rutschhemmend sein.
Manchmal bietet es sich an, die Anordnung der Räume zu verändern und beispielsweise das Badezimmer in einen anderen Raum zu verlegen.
Hilfsmittel im Badezimmer
Hilfsmittel ermöglichen es, die Toilette, Dusche oder Badewanne weitgehend selbstständig zu nutzen:
- Ein Duschstuhl oder ein an der Wand angebrachter Klappsitz ermöglichen das Duschen im Sitzen.
- Haltegriffe erleichtern das Aufstehen oder die Bewegung innerhalb des Badezimmers.
- Rutschfeste Gummimatten mindern die Gefahr von Stürzen in der Dusche und Badewanne.
- Toilettensitzerhöhungen erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen.
Wie kann ich einen barrierefreien Umbau finanzieren?
Vor allem umfangreiche und größere Baumaßnahmen wie Treppenlifte, barrierefreie Badezimmer oder Türverbreiterungen können hohe Kosten mit sich bringen. Es gibt verschiedene Zuschüsse und Förderungen, um den barrierefreien Umbau zu finanzieren.
Welche davon in Frage kommen, hängt oft von der persönlichen Lebenssituation ab und zu welchem Zweck die Wohnung umgebaut werden soll. Es ist daher ratsam, sich vorab über Finanzierungsmöglichkeiten beraten zu lassen.
Kostenträger für einen barrierefreien Umbau können beispielweise sein:
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Rehabilitationsträger
- KfW-Programm „Altersgerechtes Bauen”
- Förderprogramme in Ländern und Kommunen
Pflegeversicherung
Menschen mit einem Pflegegrad (1 bis 5) können bei der Pflegekasse einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” beantragen. Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme sind möglich, wenn die Umbauten häusliche Pflege in der Wohnung oder eine selbstständige Lebensführung erleichtern oder ermöglichen.
Wohnen mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, wie beispielsweise in einer ambulanten Wohngruppe, zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 16.000 Euro. Eine Anschubfinanzierung gibt es für neu errichtete, ambulant betreute Wohngruppen. Um Wohnungen für eine solche Nutzung umzubauen, zahlt die Pflegekasse 2.500 Euro pro Person und bis zu 10.000 Euro pro Wohngruppe.
Krankenversicherung
Die Krankenkassen finanzieren bestimmte Hilfsmittel, die eine selbstständige Lebensführung erleichtern oder ermöglichen – aber nur, wenn sie ärztlich verordnet wurden.
Mit der sogenannten Hilfsmittelverordnung vom Arzt muss die Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse beantragt werden. Bewilligt die Krankenkasse die Kosten, müssen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von maximal 10 Euro leisten.
In der Regel haben die Krankenkassen Rahmenverträge mit bestimmten Herstellern abgeschlossen, sodass nur bestimmte Produkte in Frage kommen. Große Hilfsmittel wie Pflegebetten werden von den Pflegekassen meist verliehen.
Rehabilitationsträger
Als Reha-Träger werden verschiedene Institutionen bezeichnet, die Kosten für soziale, medizinische und berufliche Maßnahmen der Wiedereingliederung (Rehabilitation) übernehmen. Diese sollen Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Auch die Kosten für einen barrierefreien Umbau des Wohnraums können übernommen werden.
Zu den Reha-Trägern gehören unter anderem die gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung, aber auch die Kinder- und Jugendhilfe. Welcher Träger zuständig ist, hängt von der persönlichen Situation ab, wie es zu der Behinderung oder Krankheit kam und zu welchem Zweck die Wohnung umgebaut wird.
Die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen kommen beispielsweise infrage, wenn ein Arbeitsunfall Grund für die Behinderung ist und ein barrierefreier Zugang zur Wohnung notwendig ist, um den Arbeitsplatz zu erreichen.
Die Beratungsstellen der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) bieten kostenlos Informationen und Beratung rund um die Themen Rehabilitations- und Teilhabeleistungen.
KfW-Programm „Altersgerechtes Bauen”
Der Bund fördert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) altersgerechtes Umbauen und den Kauf von altersgerecht umgebauten Wohnungen und Häusern. Dies kann beispielsweise durch einen Kredit mit geringem Zinssatz geschehen.
Alle Informationen zum KfW-Programm finden sich auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dort finden sich auch Informationen, welche Kredite und Zuschüsse aktuell verfügbar sind.
Förderungen von Ländern und Kommunen
Einige Städte, Kommunen und Bundesländer haben eigene Förderprogramme für altersgerechten und barrierefreien Um- und Ausbau. Erkundigen Sie sich bei den Wohnungsämtern vor Ort oder den Senioren- und Behindertenbeauftragten Ihres Bundeslandes.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. listet alle Kostenträger auf, die barrierefreien Umbau bezuschussen und fördern.
Was muss rechtlich bei barrierefreiem Umbau beachtet werden?
Mieterin oder der Mieter haben in der Regel einen Anspruch auf barrierefreie Baumaßnahmen, wenn dadurch ein selbstständiges Leben mit Behinderungen oder Einschränkungen ermöglicht wird. Die Kosten für die Baumaßnahmen müssen sie meist selbst tragen.
Sie sind verpflichtet, sich mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer abzustimmen, bevor mit dem Umbau begonnen wird. Bei manchen Maßnahmen ist auch die Eigentümerin oder der Eigentümer in der Pflicht oder übernimmt den Umbau freiwillig auf eigene Kosten. Dadurch kann sich möglicherweise die Miete erhöhen.
Beim Auszug ist die Mieterin oder der Mieter zum Rückbau der barrierefreien Umbauten verpflichtet. Daher kann die Eigentümerin oder der Eigentümer vorab eine Kaution in Höhe der Kosten für den Rückbau verlangen.
Gemeinschaftseigentum
Wohnungseigentümer mit Behinderung haben einen Anspruch auf Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die einen barrierefreien Zugang zum Wohneigentum ermöglichen. Die Miteigentümer müssen dem zustimmen.
Wer berät zu barrierefreiem Umbau?
Vor dem Umbau empfiehlt es sich, eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. Wohnberaterinnen und -berater oder Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und technische Hilfsmittel informieren,
- wie Sie ihren Wohnraum für Ihre Bedürfnisse umbauen können
- welche Hilfsmittel infrage kommen
- wie sich Umbau und Hilfsmittel finanzieren lassen, welche Zuschüsse infrage kommen
Außerdem
- helfen sie bei Anträgen und der Klärung von möglichen Rechtsansprüchen
- informieren zu ethischen und rechtlichen Aspekten
- prüfen Kostenvoranschläge
- helfen bei Problemen mit Vermietern oder Kostenträgern
- empfehlen geeignete Handwerksbetriebe
In der Regel sind auch Hausbesuche möglich.
Auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. finden sich unabhängige Beratungsstellen für Wohnraumanpassungen.
Die Broschüre “Länger zuhause leben. Ein Wegweiser für das Wohnen im Alter” des Bundesfamilienministeriums informiert umfassend über barrierefreies Wohnen.
Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website Informationen und Empfehlungen zu vielen Aspekten des barrierefreien Wohnens, beispielsweise zur Wohnraumanpassung und zu einzelnen Hilfsmitteln wie Treppenliften und Hausnotruf.
- Aktion Mensch. Barrierefrei Bauen. Aufgerufen am 25.11.2021.
- Bundesamt für Justiz. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
§ 20 Bauliche Veränderungen. Aufgerufen am 25.11.2021. - Bundesamt für Justiz. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) § 4 Barrierefreiheit
WEG) § 20 Bauliche Veränderungen. Aufgerufen am 25.11.2021. - Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. Hilfreiche Technik. Aufgerufen am 25.11.2021.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. Wohnungsanpassung. Aufgerufen am 25.11.2021.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. Wohnberatung. Aufgerufen am 25.11.2021.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. Finanzierung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen. Aufgerufen am 25.11.2021.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. Finanzierung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen. 03.2018. Aufgerufen am 25.11.2021.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mietrecht. Aufgerufen am 25.11.2021
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Länger zuhause leben. Ein Wegweiser für das Wohnen im Alter. Artikelnummer: 3BR53 Stand: November 2019, 10. Auflage.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Standfest im Badezimmer. Aufgerufen am 25.11.2021
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kleine Maßnahmen schnell und einfach umsetzen. Aufgerufen am 25.11.2021.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Worauf kommt es bei der Gestaltung einer altersgerechten Wohnung an? Aufgerufen am 25.11.2021
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Altersgerecht umbauen – Mehr Lebensqualität durch weniger Barrieren. 07.2013.
Geprüft durch die Verbraucherzentrale Hessen e.V. (VZH)
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