Betreutes Wohnen: Für wen ist das möglich?

Betreutes Wohnen ermöglicht Menschen, trotz Unterstützungsbedarf selbstbestimmt und weitgehend selbstständig in einer privaten Wohnung zu leben. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erhalten sozialpädagogische Alltagsbegleitung. Bei älteren Menschen werden bei dieser Wohnform hingegen meist nur Service-Leistungen angeboten.

Auf einen Blick

  • Betreutes Wohnen für ältere Menschen wird häufig auch Service-Wohnen genannt, denn sie erhalten keine umfassende Versorgung und Betreuung, sondern Dienstleistungen als zusätzliche Unterstützung.
  • Häufig sind dies Hausmeister- und Haushalts-Leistungen, Hausnotruf sowie feste Ansprechpartner vor Ort.
  • Die Kosten für das Service-Wohnen muss man in der Regel selbst tragen.
  • Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen beinhaltet eine sozialpädagogische Alltagsbetreuung.
  • Die Kosten übernimmt in diesem Fall der Träger der Eingliederungshilfe.
Ältere Männer beim Schachspiel im Gemeinschaftsbereich.

Für wen eignet sich betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen kommt für Menschen in Betracht, die weitgehend selbstständig sind und lieber allein in einer eigenen Wohnung leben möchten, aber in bestimmten Bereichen Unterstützung benötigen oder wünschen.

Es richtet sich an

  • ältere Menschen 
  • Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Was betreutes Wohnen für ältere Menschen beinhaltet und wie es organisiert ist, ist bislang nicht eindeutig definiert. Da der Begriff gesetzlich nicht geschützt ist, wird er für alle möglichen Wohnangebote verwendet. Wer darüber nachdenkt, sollte Angebote vergleichen und Verträge genau prüfen, denn hier kommt es auf die Details im Vertrag an. Entgegen der Bezeichnung erhält man im betreuten Wohnen keine umfassende Versorgung und Betreuung. Wer solche Unterstützung benötigt, muss zusätzlich einen Pflegedienst oder einen ehrenamtlichen Dienst beauftragen. Bei schwerer und längerfristiger Pflegebedürftigkeit muss geprüft werden, ob eine Betreuung beispielsweise im Pflegeheim notwendig ist. 

Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen ist klarer geregelt: Diese Wohnform beinhaltet Alltagsbegleitung im Rahmen von sozialpädagogischer und ggf. pflegerischer Unterstützung, die sich nach dem persönlichen Bedarf der Bewohnerin oder des Bewohners richtet und einige Stunden am Tag oder in der Woche umfasst. Die Alltagsbegleitung ist eine Teilhabe-Leistung und/oder eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung.

Da betreutes Wohnen in der Regel keine Rundumversorgung bietet, ist es in folgenden Fällen weniger geeignet:

  • wenn derzeitig oder voraussichtlich in der Zukunft ein hoher Unterstützungsbedarf besteht
  • wenn eine schwere Pflegebedürftigkeit vorliegt
  • wenn eine fortgeschrittene Demenz besteht

Was ist betreutes Wohnen für ältere Menschen?

Was unter dem Begriff „Betreutes Wohnen für Ältere“ angeboten wird, ist sehr unterschiedlich. Kennzeichnend sind die beiden Bestandteile Wohnen und Service. Denn meist werden allgemeine Dienstleistungen angeboten. Eine Betreuung im Alltag ist in der Regel nicht Teil des Angebots. Daher wird häufig auch der Begriff „Service-Wohnen“ benutzt.

Betreutes Wohnen wird angeboten: 

  • in Einrichtungen für betreutes Wohnen, beispielsweise einem Gebäudekomplex mit Wohneinheiten, die zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Anbieter sind häufig Träger der Sozialwirtschaft oder kommerzielle Unternehmen
  • in Wohnungen, die an eine Pflegeeinrichtung angegliedert sind. Steigert sich der Pflegebedarf, ist ein Umzug auf eine Pflegestation möglich

Betreute Wohnanlagen verfügen häufig über Gemeinschaftsräume, in denen sich Bewohnerinnen und Bewohner für gemeinsame Aktivitäten treffen können. 

Welche Leistungen werden angeboten?

Welche Serviceleistungen angeboten werden, kann sehr unterschiedlich sein. Die Serviceleistungen gliedern sich meist in Grundleistungen und Wahl- oder Zusatzleistungen. Grundleistungen sind häufig:

  • Hausmeister-Dienstleistungen
  • Hauswirtschafts-Leistungen, wie Reinigungs- und Einkaufsservice
  • ein Hausnotruf
  • feste Ansprechperson vor Ort, die bei Bedarf notwendige Hilfe organisiert
  • Vermittlung von Pflegeleistungen

 

Grundleistungen im betreuten Wohnen umfassen häufig einen Hausmeisterservice, einen Reinigungsservice, einen Hausnotruf, die Vermittlung von Pflegeleistungen sowie eine feste Ansprechperson vor Ort.

Wahl- oder Zusatzleistungen können je nach persönlichem Bedarf frei dazu gebucht werden, wenn Sie es möchten. Dazu gehören in der Regel:

  • Haushaltshilfen
  • Essen auf Rädern
  • ambulante Pflege
  • Fuß- und Haarpflege

Wahl- und Zusatzleistungen muss man zusätzlich bezahlen.

Was muss ich bei Verträgen beachten?

In der Regel müssen Sie einen Mietvertrag und einen Dienstleistungsvertrag  über die Grundleistungen abschließen. Diese sind aneinander gekoppelt und können nicht unabhängig voneinander geschlossen oder gekündigt werden.

Wichtig zu beachten: Prüfen Sie beide Verträge genau und achten Sie auf die Formulierungen.

Folgendes ist  für den Mietvertrag wichtig:

  • Achten Sie auf eine genaue Beschreibung zur Größe und Ausstattung der Wohnung sowie Angaben, um welche Wohnung es sich handelt (Adresse und Wohnungsnummer).
  • Seien Sie vorsichtig bei Begriffen wie „barrierearm, alters-, senioren- oder behindertengerecht“. Diese Begriffe sind wenig aussägekräftig, da sie nicht gesetzlich definiert sind. Achten Sie stattdessen darauf, dass Sie sich die Barrierefreiheit nach „DIN 18040 Teil 2“ sowie die Einhaltung der DIN 77800 für betreutes Wohnen vertraglich zusichern lassen. Diese beiden DIN-Formen legen bestimmte Standards fest.
  • Es sollte eine genaue Aufstellung der Kosten und Nebenkosten geben und ob diese pauschal oder nach Verbrauch abgerechnet werden.
  • Der Mietvertrag sollte grundsätzlich unbefristet geschlossen werden. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sollte ausgeschlossen sein. 
  • Die Miethöhe sollte sich an der ortsüblichen Miete für vergleichbare Wohnungen orientieren. Hinzu kommen oft Zuschläge für eine besondere bauliche Ausstattung und die Gemeinschaftsflächen. Diese Zuschläge sollten angemessen sein.

Der Dienstvertrag heißt manchmal auch Betreuungsvertrag oder Service-Vertrag. Auf diese Punkte sollten Sie im Dienstvertrag achten:

  • Im Dienstvertrag  sollte aufgelistet sein, welche Leistungen erbracht werden und welche davon in den Grundleistungen enthalten sind. 
  • Achten Sie besonders darauf, dass der genaue Umfang und die Häufigkeit der Leistungen im Vertrag angegeben sind. Man kann beispielsweise festlegen, dass einmal im Viertel Jahr Fenster geputzt werden. Seien Sie vorsichtig bei unbestimmten Begriffen wie „regelmäßig“ oder „angemessen“.
  • Außerdem sollte dargestellt werden, wie die Leistungen abgerechnet werden. Für die Grundleistungen wird in der Regel ein Pauschalbetrag vertraglich festgelegt. 
  • Im Dienstvertrag sollte auch aufgeführt sein, welche Wahl- oder Zusatzleistungen angeboten werden und was diese Leistungen kosten.

Gegebenenfalls müssen weitere Verträge abgeschlossen werden, beispielswiese für Wahlleistungen oder wenn ein Pflegedienst benötigt wird.

Mehr Informationen zum betreuten Wohnen für Ältere, Service-Wohnen und was bei den Vertragsabschlüssen wichtig ist, bieten die Verbraucherzentralen.

Welche Kosten entstehen und wie lassen sie sich finanzieren?  

Beim betreuten Wohnen entstehen Kosten für:

  • Miete
  • Nebenkosten
  • Grundleistungen
  • Wahl- oder Zusatzleistungen

Miete und Nebenkosten

Die Miete oder der Kaufpreis und dazu gehörige Grunderwerbssteuern sowie die Nebenkosten müssen von der Bewohnerin oder dem Bewohner selbst getragen werden. 

Bei geringem Einkommen kann Wohngeld beantragt werden. Ob ein Anrecht auf diesen Zuschuss besteht und wie hoch dieser ist, hängt ab von der Anzahl der Bewohner, dem Einkommen und der Miete oder Belastung. Den Antrag stellen Sie beim örtlichen Wohngeldamt.

Öffentlich geförderte Wohnungen sind meist günstiger als die ortsüblichen Mieten. Für solche Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen gibt es beim zuständigen Wohnungsamt.

Mehr Informationen zum Wohngeld und zum sozialen Wohnungsbau erhalten Sie beim Bundesbauministerium.

Grundleistungen und Wahl- oder Zusatzleistungen

Die angebotenen Dienstleistungen beim betreuten Wohnen für ältere Menschen können unterschiedlich teuer sein. Häufig wird für Grundleistungen eine monatliche Pauschale verlangt. Diese Pauschale müssen Sie auch zahlen, wenn Sie die Grundleistungen kaum oder gar nicht in Anspruch genommen haben. Die Kosten müssen Sie selbst tragen. 

Wichtig zu wissen: Mahlzeitendienst oder hauswirtschaftliche Hilfen sind Wahl- oder Zusatzleistungen und werden zusätzlich gebucht. 

Ältere Menschen müssen die Kosten aus der eigenen Tasche zahlen, wenn sie weitgehend selbstständig und nicht stark in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Wenn man Leistungen vom Sozialamt bekommt, dann kann man gegebenenfalls dort Unterstützung bekommen. Wenn die Kosten für das betreute Wohnen im Sinne der Sozialhilfe angemessen sind, dann kann das Sozialamt die Mietkosten und die Kosten für die Grundleistungen ganz oder teilweise übernehmen. Klären Sie das am besten vor dem Umzug.

Liegt ein Pflegegrad vor, kann für die Hauswirtschaft ein Pflege- und Betreuungsdienst oder ein vom Bundesland anerkannter Dienstleister beauftragt werden. Das kann dann zum Teil mit ambulanten Pflegeleistungen finanziert werden. Darüber hinaus kann sich die Pflegeversicherung an den Kosten für pflegerische Unterstützung, für einen Hausnotruf und für barrierefreie Umbaumaßnahmen beteiligen.

Medizinische Behandlungspflege kann vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurde.

Wie entscheide ich mich für ein geeignetes Angebot?

Entscheidend ist vor allem, welche und wie viel Unterstützung Sie möchten oder benötigen. Selbstständige ältere Menschen sind mit dem Hausmeistermodell oder der Ansprechperson oft sehr zufrieden. Haben Sie einen größeren Hilfebedarf, ist eine Einrichtung mit umfangreicheren Unterstützungsmöglichkeiten sinnvoll. 

Wichtig ist zudem eine barrierefreie Wohnung, damit Sie sich auch bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen selbst versorgen können. Eine altersgerechte Wohnumgebung kann ebenso ausschlaggebend sein. In ländlichen Gebieten kann auch ein regelmäßiger Fahrdienst oder eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wichtig sein.

Machen Sie sich eine Liste mit Anforderungen, die Ihnen wichtig sind oder später wichtig werden könnten, um daran mehrere Angebote und Preise zu vergleichen.

Eine Checkliste, um ein passendes Angebot für „Betreutes Wohnen“ zu finden, bietet die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der ­Seniorenorganisationen e.V.

Für wen eignet sich Service-Wohnen?

Betreutes Wohnen eignet sich vor allem für ältere Menschen, die noch so gesund sind, dass sie weitgehend selbstständig leben können und nur geringfügige Unterstützung benötigen oder sich die Sicherheit wünschen, dass sie im Notfall schnelle Hilfe erhalten. Betreutes Wohnen ist für Alleinlebende und Paare möglich.

Wichtig zu wissen: Der Umzug in ein betreutes Wohnen muss in der Regel langfristig geplant werden, da bei den meisten Wohnungen des betreuten Wohnens lange Wartezeiten bestehen. 

Für Menschen, die sich eine umfassende pflegerische Versorgung und Betreuung wünschen, eignet sich diese Wohnform weniger. Bei hohem und häufigem Unterstützungsbedarf sind sie zusätzlich auf einen Pflege- und Betreuungsdienst oder eine Tagespflegestelle angewiesen. Auch wenn sich im Verlauf eine schwere und langfristige Pflegebedürftigkeit ergibt, kann man im Betreuten Wohnen unter Umständen nicht ausreichend versorgt werden. Dann kann ein Umzug beispielweise in ein Pflegeheim nötig werden.

Unter den richtigen Rahmenbedingungen ist ein Betreutes Wohnen übrigens auch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus möglich. 

Mehr Informationen zum Betreuten Wohnen zu Hause bietet das Bundesfamilienministerium.

Was ist betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen?

Betreutes Wohnen ermöglicht es Menschen, die auf Grund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, selbstständig und eigenverantwortlich in einer eigenen Wohnung zu leben.

Grund für den Unterstützungsbedarf können beispielsweise körperliche oder geistige Behinderungen, psychische Erkrankungen oder Suchtmittelerkrankungen sein. Wie die Unterstützung aussieht und in welchem Umfang sie erfolgt, richtet sich nach dem individuellen Bedarf. In der Regel unterstützen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für einige Stunden in der Woche mit individueller Hilfe, Anleitung, Begleitung und Beratung in den Bereichen, in denen Hilfe gewünscht ist.

Ziel ist es, die betreute Person zu befähigen, ihr Leben selbstständig und nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Mögliche Unterstützung kann sein:

  • Beratung und Unterstützung in allen Lebensbereichen und in Krisensituationen
  • Strukturierung des Alltags
  • Aufbau und Pflege sozialer Kontakte
  • Freizeitaktivitäten
  • berufliche Ziele entwickeln, Hilfe bei der Jobsuche und Bewerbung
  • Beantragung und Organisation pflegerischer Hilfen
  • Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen

Für wen eignet sich betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, für die ein stationärer Aufenthalt nicht erforderlich ist und die durch Begleitung ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben weiterführen oder dies erlernen können.

Wichtig zu wissen: Beim betreuten Einzelwohnen gibt es Unterstützung nur für einige Stunden am Tag oder in der Woche. Wenn man viel oder ständig auf Unterstützung angewiesen sind und nicht in einer stationären Einrichtung leben möchten, dann kann man eine persönliche Assistenz beantragen.

Wie finde ich ein geeignetes Angebot?

Die Betreuung wird beispielsweise durch Träger der Sozialwirtschaft oder freien Wohlfahrtspflege oder Selbsthilfeverbände und -vereine getragen. Einige Angebote sind auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert, wie zum Beispiel: 

  • junge Menschen mit psychischen Problemen
  • Menschen mit körperlichen Behinderungen
  • suizidgefährdete Erwachsene
  • suchterkrankte Personen

Betreutes Wohnen kann in der eigenen Wohnung stattfinden. Einige Anbieter stellen Wohnungen, die angemietet werden können.

Betreutes Wohnen kann außerdem in Wohngemeinschaften oder in Gastfamilien stattfinden. Darüber hinaus gibt es therapeutisches Einzelwohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, was unter anderem psychologische Einzelberatung beinhaltet.

Weitere Informationen zum betreuten Wohnen als Teilhabe-Leistung bietet die EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.

Mehr Informationen zu betreutem Wohnen in Gastfamilien bietet der Verein für Sozialpsychiatrie e.V.

Welche Kosten entstehen und wie lassen sie sich finanzieren?

Beim betreuten Wohnen entstehen Kosten für:

  • Miete
  • Nebenkosten 
  • zusätzliche Unterstützungsangebote

Miete und Nebenkosten

Die Miete oder der Kaufpreis und dazu gehörige Grunderwerbssteuern sowie die Nebenkosten müssen von der Bewohnerin oder dem Bewohner selbst getragen werden. 

Bei geringem Einkommen kann Wohngeld beantragt werden. Ob ein Anrecht auf diesen Zuschuss besteht und wie hoch dieser ist, hängt ab von der Anzahl der Bewohner, dem Einkommen und der Miete oder Belastung. Den Antrag stellen Sie örtlichen Wohngeldamt.

Gut zu wissen: Öffentlich geförderte Wohnungen sind meist günstiger als die ortsüblichen Mieten. Für solche Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen gibt es beim zuständigen Wohnungsamt.

Mehr Informationen zum Wohngeld und zum sozialen Wohnungsbau erhalten Sie beim Bundesbauministerium.

Kosten für zusätzliche Unterstützungsangebote

Kosten für eine sozialpädagogische Betreuung werden von der Eingliederungshilfe übernommen, sofern Anspruch auf Leistungen des SGB 9 besteht. Die Anbieter helfen bei der Beantragung.

Pflegerische Unterstützung wird von der Pflegeversicherung bezuschusst, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Medizinische Behandlungspflege kann vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurde.

Der individuelle Hilfebedarf wird im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren ermittelt. 

Mehr Informationen zum Teilhabeplanverfahren bietet der Paritätische Gesamtverband.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Hessen e.V. (VZ HE)

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