Private Pflegezusatzversicherung

Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten. Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, müssen Versicherte häufig höhere Beträge aus eigener Tasche zahlen. Eine private Pflegezusatzversicherung soll dies absichern. 

Auf einen Blick

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der entstehenden Pflegekosten.
  • Die entstehende finanzielle „Pflegelücke“ lässt sich durch Rentenansprüche allein häufig nicht decken: Häufig muss Vermögen eingesetzt oder Sozialhilfe beantragt werden.
  • Um dies zu vermeiden oder abzufedern gibt es verschiedene Modelle der privaten Pflegezusatzversicherung.
  • Eine staatlich geförderte Variante steht auch Menschen mit Vorerkrankungen zur Verfügung.
  • Es empfiehlt sich, den voraussichtlichen eigenen Bedarf zu ermitteln und die Vertragskonditionen genau zu prüfen. 
Beratungssituation am Tisch mit älterem Ehepaar und Beraterin

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Eine Pflegezusatzversicherung dient dazu, eine etwaige Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern, denn die Pflichtversicherung deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten. Das gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.

Es entsteht häufig eine „Pflegelücke“, die sich durch Rentenansprüche allein meist nicht decken lässt: Der Eigenanteil bei ambulanter Pflege in den Pflegegraden 2 und 3 – der Situation, in der sich die meisten Personen mit Pflegebedarf befinden – kann sich monatlich auf 1000 Euro und mehr belaufen. Bei stationärer Pflege beträgt er meist mehrere tausend Euro pro Monat. Einen Überblick über die Kosten in Pflegeheimen bieten beispielsweise die Leistungs- und Preisvergleichslisten der Pflegekassen

Ein seriöses Suchportal ist beispielsweise der Pflegelotse der Ersatzkassen. Dort finden Sie Pflegeeinrichtungen und können sich über deren Leistungen und Qualität informieren.

Wer nicht über weitere Einkünfte oder ausreichend Vermögen verfügt, kann durch eine Pflegezusatzversicherung zum Beispiel vermeiden, dass das Eigenheim für die Deckung der Pflegekosten herhalten muss oder eine Sozialhilfebedürftigkeit entsteht. Ehegatten sind zum Unterhalt verpflichtet; erwachsene Kinder und Eltern pflegebedürftiger Kinder erst, wenn ihr Bruttoeinkommen 100.000 Euro im Jahr übersteigt.

Wichtig zu wissen: Nur unter bestimmten Voraussetzungen kommt finanzielle Hilfe durch das Sozialamt in Frage.

Es werden drei Modelle angeboten, um Versorgungslücken im Alter zu schließen:

  • Pflegetagegeldversicherung, zum Teil als geförderte Pflegetagegeldtarife (Pflege-Bahr)
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Die Kosten solcher Versicherungen hängen von den Leistungen sowie vom Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab: Je jünger und gesünder, desto niedriger sind die Beiträge.

Die Kosten einer privaten Pflegezusatzversicherung hängen häufig vom Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. 

Wie wahrscheinlich ist eine Pflegebedürftigkeit im Alter?

Grundsätzlich kann jeder Mensch im Alter pflegebedürftig werden. Ob und wann das eintritt, ist individuell jedoch sehr unterschiedlich.

Je älter ein Mensch wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden:

  • unter den 70- bis 75-Jährigen haben knapp 9 Prozent der Menschen einen Pflegegrad,
  • unter den 85- bis 90-Jährigen sind es 54 Prozent,
  • ab 90 Jahren sind es fast 82 Prozent. 

Mehr als die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen haben die Pflegegrade 2 (41 %) und 3 (29 %) und bleiben darin am längsten. Nur 5 Prozent erreichen den höchsten Pflegegrad 5. 

Hochrechnungen zufolge beträgt die durchschnittliche Pflegedauer für Menschen ab 60 Jahren, die 2019 pflegebedürftig wurden, 4,3 Jahre. Obwohl Frauen im Vergleich erst später pflegebedürftig werden, ist die Pflegedauer bei ihnen mit 4,9 Jahren länger als für Männer, die im Schnitt 3,6 Jahre lang gepflegt werden.

Was leistet eine Pflegetagegeldversicherung?

Mit einer Pflegetagegeldversicherung erhalten Versicherte im Pflegefall einen vereinbarten Tagessatz. Dieser wird in den Pflegegraden 1 bis 4 oft anteilig ausgezahlt, den vollen Tagessatz erhalten meist nur Versicherte mit dem Pflegegrad 5, einige auch mit dem Pflegegrad 4.

Nachweise über die Ausgaben sind nicht erforderlich: Versicherte können frei über das Geld verfügen und es beispielsweise für die ambulante Pflege einsetzen. Diese Flexibilität kann von Bedeutung sein, da die meisten Menschen durch Angehörige zu Hause gepflegt werden.

Wichtig zu wissen: Der Eigenanteil bei stationärer Pflege ist in den Pflegegraden 2 bis 5 immer gleich. Deshalb ist es vorteilhaft, einen Anbieter zu wählen, der bei stationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 2 den vollen Tagessatz zahlt. Wer zu Hause gepflegt werden möchte, sollte darauf achten, dass der Tarif Leistungen bei ambulanter Pflege beinhaltet.

Es handelt sich um eine Risikoversicherung. Das bedeutet, dass die gezahlten Beiträge bei Tod, Nichteintreten einer Pflegebedürftigkeit oder vorzeitiger Kündigung verfallen. Bei Vertragsabschluss sollten Sie daher bedenken, dass sich Ihre finanzielle Situation im Lebensverlauf zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder Scheidung ändern kann. Wählen Sie die Prämien deshalb nicht zu hoch, damit Sie die Versicherung nicht kündigen müssen, falls es vorübergehend zu Zahlungsschwierigkeiten kommt. Beachten Sie, dass die Beiträge nicht stabil bleiben, sondern im Laufe der Vertragslaufzeit steigen.

Besonders in jungen Jahren ist es zudem wichtig, die Inflation der kommenden Jahre zu berücksichtigen und eine dynamische Entwicklung von Prämien und Leistungen in Erwägung zu ziehen. 


Was sind geförderte Pflegetagegeldtarife (Pflege-Bahr)?

Damit auch Menschen eine Pflegezusatzversicherung abschließen können, die wegen ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen nur sehr teure oder gar keine Verträge abschließen können, gibt es staatlich geförderte Pflegegeldtarife, auch „Pflege-Bahr“ genannt. 

Die Tarife stehen allen pflichtversicherten Erwachsenen zur Verfügung, die noch nicht pflegebedürftig sind und mindestens 10 Euro monatlich für die Versicherung zahlen. Der staatliche Zuschuss beträgt 5 Euro pro Monat und ist an bestimmte Konditionen gebunden:

  • Das Versicherungsunternehmen darf den Abschluss des Vertrages nicht von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen; über die Beitragshöhe entscheiden nur das Alter und der Leistungsumfang. 
  • Das Versicherungsunternehmen muss auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Es darf aber eine Wartezeit von fünf Jahren vereinbaren, in der es keine Leistungen auszahlt.
  • Im Pflegefall müssen die Einstufungen der Versicherung den Pflegegraden 1 bis 5 aus der gesetzlichen Pflichtversicherung entsprechen (anerkannte Pflegebedürftigkeit nach SGB XI).
  • Die Leistungen aus der geförderten Pflegetagegeldversicherung dürfen nicht über die der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen.
  • Die Verträge können bis zu drei Jahre ruhen, wenn Versicherte finanziell hilfebedürftig werden. Es muss zudem die Möglichkeit bestehen, den Vertrag rückwirkend zum Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu kündigen.

Wichtig zu wissen: Geförderte Pflegetagegeldversicherungen sehen in der Regel vor, dass auch im Pflegefall weiterhin Beiträge gezahlt werden. Das mindert unter dem Strich die Leistung. Kritisiert wird zudem, dass während der Laufzeit mit deutlichen Beitragssteigerungen gerechnet werden muss und die Leistungen den zukünftigen Bedarf zumeist nicht decken.

Mehr Informationen zu geförderten Pflegetagegeldtarifen, zum Beispiel für wen sie geeignet sind und für wen sie eher nicht in Frage kommen, erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale. 

Was ist eine Pflegekostenversicherung?

Eine Pflegekostenversicherung stockt im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Leistungen der Pflegepflichtversicherung auf. 

Je nach gewähltem Tarif kommt sie anteilig oder bis zu einem Höchstbetrag für selbst zu zahlende Kosten auf. Es kann also sein, dass man trotz Zusatzversicherung noch hinzuzahlen muss. 

Wie auch bei der Pflegepflichtversicherung werden nur die Kosten für die pflegerische Versorgung und Betreuung erstattet. Dementsprechend übernehmen die meisten Versicherer keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Pflegeeinrichtungen; Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten häufig gar keine Leistungen.

Versicherte müssen einen Nachweis über die Ausgaben erbringen, können die Leistungen einer Pflegekostenversicherung also nicht so flexibel einsetzen wie die einer Pflegetagegeldversicherung.

Was ist eine Pflegerentenversicherung?

Die Pflegerentenversicherung wird als Lebensversicherung angeboten: Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, zahlt der Versicherer lebenslang die vereinbarte Pflegerente, im Idealfall aufgestockt durch eine Überschussbeteiligung.

Die Beiträge erhöhen sich bei dieser Zusatzversicherung in der Regel nicht. Aber auch der Leistungsumfang wird bei Vertragsbeginn festgeschrieben und ändert sich nur, wenn eine dynamische Anpassung vereinbart wird.

Ab dem Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 müssen Versicherte meist keine weiteren Beiträge zahlen. Die Höhe der monatlichen Pflegerente ist aber in der Regel vom Pflegegrad abhängig, sodass der volle Betrag erst ab Pflegegrad 4 oder 5 ausgezahlt wird. Menschen mit niedrigeren Pflegegraden erhalten je nach Vertragsvereinbarung unter Umständen nur eine anteilige oder gar keine Pflegerente. Dies gilt auch bei einem Aufenthalt im Pflegeheim.

Wichtig zu wissen: Bei der Definition der Pflegegrade sollten die Unternehmen sich nach der Pflegepflichtversicherung richten und nicht nur ihre eigenen Kriterien für die Einstufung heranziehen. 

Mit den Beiträgen wird Kapital gebildet, das bei entsprechender Vertragsgestaltung im Todesfall auch Hinterbliebenen zur Verfügung steht. Der Vertrag kann gekündigt oder bei finanziellen Engpässen pausiert werden, ohne dass die gezahlten Beiträge vollständig verloren gehen. 

Die Versicherungsprämien sind im Allgemeinen deutlich höher als bei anderen Pflegezusatzversicherungen. 

Für wen lohnt sich eine private Zusatzversicherung?

Eine private Pflegezusatzversicherung ist eine dauerhafte finanzielle Verpflichtung von ungewissem Nutzen: Tritt keine Pflegebedürftigkeit ein, so schütten Pflegetagegeldversicherungen und Pflegekostenversicherungen keine Leistungen aus. 

Um abzuschätzen, ob der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, sollte man sich zunächst einen Überblick über die voraussichtlichen Einkünfte und Ausgaben im Alter verschaffen: 

  • Wie hoch wird Ihre Altersrente voraussichtlich sein?
  • Gibt es weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung?
  • Wohnen Sie in einer eigenen Immobilie? Ist diese altersgerecht oder kann sie barrierefrei umgebaut werden, um möglichst lange selbständig bleiben zu können?
  • Gibt es Geldanlagen oder eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung?
  • Ist es möglich, monatlich Geld für eine frei verfügbare Altersvorsorge anzusparen?
  • Können Sie sich möglicherweise auch noch im Rentenalter und wenn Sie bereits pflegebedürftig sind die Beiträge für eine private Zusatzversicherung leisten? Bedenken Sie dabei, dass die Beiträge mit der Zeit deutlich steigen können.
  • Sind wichtigere Versicherungen bereits abgeschlossen? Dazu zählen zum Beispiel eine private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Werden die Einkünfte und Erspartes voraussichtlich ausreichen, um die Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit selbst zu schließen, so halten unabhängige Fachleute dies für die bessere Lösung. 

Es ist nicht so einfach, schon in jungen Jahren einzuschätzen, wie die eigene Karriere und das Leben verlaufen werden, wie die Vermögensverhältnisse im Alter aussehen und wie sich die Beiträge der Zusatzversicherung entwickeln. Daher halten die Verbraucherzentralen einen Abschluss für Menschen unter 50 Jahren in der Regel für weniger empfehlenswert. 

Zu verschieden Möglichkeiten der Altersvorsorge, bei denen ersparte Beträge nicht an eine Pflegebedürftigkeit gebunden sind, und zu Vertragsfragen beraten die Verbraucherzentralen.

Welche Kriterien sind bei Vertragsabschluss von Bedeutung?

Wenn Sie eine mögliche Pflegebedürftigkeit zusätzlich absichern wollen, lohnt es sich, mehrere Anbieter und deren Bedingungen miteinander zu vergleichen: Beiträge und Leistungsumfänge können sich stark voneinander unterscheiden. 

Vor dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung lohnt es sich, mehrere Anbieter und deren Bedingungen miteinander zu vergleichen.

Besonderes Augenmerk auf folgende Kriterien schützt vor späteren Überraschungen:

  • Gibt es eine Wartezeit, bis Leistungen ausgezahlt werden?
  • Zahlt die Versicherung auch bei Pflege durch Angehörige zu Hause?
  • Ab welchem Pflegegrad wird gezahlt? Wie hoch sind die Leistungen in den unteren Pflegegraden?
  • Ab welchem Pflegegrad besteht eine Beitragsbefreiung?
  • Werden Leistungen und Beiträge dynamisch angepasst?
  • Gibt es ein Kündigungsrecht oder die Möglichkeit, Beiträge für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen?
  • Gelten für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit dieselben Kriterien wie in der Pflegepflichtversicherung?
  • Wie und binnen welcher Frist muss der Leistungsantrag bei der Versicherung gestellt werden, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt? 

Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollten, beschreibt eine Broschüre des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V.

Wo bekomme ich eine unabhängige Beratung?

Tarife und Vertragsbedingungen der Versicherungsunternehmen können sehr unterschiedlich und schwer zu durchschauen sein. 

Ein guter Anlaufpunkt für eine anbieterunabhängige Beratung sind zum Beispiel die Verbraucherzentrale oder unabhängige Versicherungsberater. 

Bei der Stiftung Zentrum Qualität in der Pflege finden Sie eine Datenbank mit Beratungsstellen in Ihrer Nähe. 

Eine telefonische Erstberatung sowie persönliche und schriftliche Beratung bietet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale.

Gegen ein Honorar berät der Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB) unabhängig.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Hessen e.V. (VZ HE)

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