Masern

Masern sind eine sehr ansteckende Viruserkrankung mit Fieber und einem typischen Hautausschlag. Vor allem bei Säuglingen und älteren Personen können schwere Komplikationen wie eine Gehirnentzündung auftreten. Eine Impfung schützt vor einer schweren Erkrankung.

Auf einen Blick

  • Masern sind eine fieberhafte Virusinfektion.
  • Ein typischer Hautausschlag weist auf Masern hin.
  • Es können gefährliche Komplikationen auftreten. Dazu gehört insbesondere eine Gehirnentzündung, die bleibende Schäden verursachen oder tödlich verlaufen kann.
  • Die Impfung bietet einen guten Schutz.
  • Seit März 2020 besteht eine Pflicht, einen ausreichenden Masernschutz nachzuweisen. Das gilt beispielsweise für Personen, die in Gesundheitseinrichtungen oder Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, oder in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

in Kind sitzt auf dem Schoß der Mutter und bekommt eine Impfung in den Oberarm.

Was sind Masern?

Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene bekommen können. Masern verursachen einen Hautausschlag, der sich vom Gesicht aus über den ganzen Körper ausbreitet.

Masern können schwere Komplikationen verursachen: Eine durch Masern ausgelöste Gehirnentzündung verläuft bei 10 bis 20 Prozent der Erkrankten tödlich.

Mit einer Impfung kann man sich in der Regel vor Masern schützen. Für Beschäftigte in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen, beispielsweise Kindergärten oder Krankenhäusern, gilt seit März 2020 die Pflicht, einen ausreichenden Masernschutz nachzuweisen. Gleiches gilt auch für Kinder und Jugendliche, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen. Der Masernschutz kann entweder durch die Impfung oder durch eine durchgemachte Infektion erreicht werden.

Welche Symptome treten bei Masern auf?

Eine Masern-Erkrankung hat einen zweiphasigen Verlauf. Der typische Hautausschlag tritt erst in der zweiten Krankheitsphase auf.

Phase 1

Die ersten Symptome zeigen sich etwa 10 Tage nach der Ansteckung mit dem Virus. Die Erkrankung beginnt mit Fieber, einer Entzündung der Augenbindehaut, Schnupfen und Husten. Auf der Mundschleimhaut innen an der Wange bilden sich weiße Flecken, die an Kalkspritzer erinnern und typisch für das Krankheitsbild sind (Koplik-Flecken).

Phase 2

Etwa 2 bis 4 Tage nach den ersten Symptomen tritt ein typischer Hautausschlag mit bräunlich-roten, ineinanderfließenden Flecken auf. Er beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich über den ganzen Körper aus. Er hält etwa 4 bis 7 Tage an. Häufig entstehen danach kleine Schuppen. Das Fieber dauert insgesamt etwa eine Woche.

Wichtig zu wissen: Schon 4 Tage, bevor der Hautausschlag auftritt, sind infizierte Personen ansteckend. Danach hält die Ansteckungsfähigkeit noch weitere 4 Tage an. Kurz bevor sich der Hautausschlag zeigt, ist die Ansteckungsgefahr am größten.

Wie steckt man sich mit Masern an?

Der Erreger der Masern ist das Masernvirus (Morbillivirus). Es kommt nur beim Menschen vor. Eine Ansteckung mit Masern erfolgt also immer von Mensch zu Mensch.

Masern sind besonders ansteckend: Fast jeder, der Kontakt zu einer erkrankten Person hatte, steckt sich an. Und fast jeder, der sich ansteckt, wird krank. Wer die Erkrankung schon einmal hatte, besitzt lebenslange Immunität. Das heißt, die Person kann kein zweites Mal erkranken. Wer geimpft wurde, ist in der Regel auch vor Masern geschützt. Nur ganz vereinzelt kommen bei geimpften Menschen leichte Masern-Erkrankungen ohne schwerwiegende Komplikationen vor.

Masern sind sehr ansteckend. Ein häufiger Übertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion.

Tröpfcheninfektion

Masern verbreiten sich unter anderem über Tröpfcheninfektion. Das geschieht vor allem beim Sprechen, Niesen oder Husten. Gelangen die Tröpfchen von infizierten Personen auf die Schleimhäute von gesunden Menschen, stecken diese sich an.

Aerosol-Infektion

Über in der Luft schwebende Minitröpfchen (Aerosole) kann in geschlossenen Räumen ebenfalls eine Ansteckung erfolgen. Das ist sogar noch dann möglich, wenn die erkrankte Person bereits einige Stunden zuvor den Raum bereits wieder verlassen hat.

Schmierinfektion

Durch die Berührung von Händen, Gegenständen oder Oberflächen, die mit infektiösen Sekreten aus Nase und Rachen von Erkrankten verunreinigt sind, ist eine Übertragung ebenfalls möglich.

Wie häufig kommen Masern vor?

Masern sind weltweit verbreitet, insbesondere in Ländern, in denen wenig dagegen geimpft wird. Dort erkrankt nahezu jeder Mensch im Lauf seines Lebens an der Virusinfektion. Deshalb stellen Masern weltweit auch eine häufige Todesursache für Kinder dar; vor allem in Ländern, wo die Impfquoten niedrig sind und die Menschen nicht genügend Nahrung haben.

In Deutschland sterben pro Jahr zwischen 3 und 7 Menschen an den Masern oder ihren Folgen. Masern-Erkrankungen sind hierzulande zwar stark zurückgegangen, seitdem die meisten Kinder eine Impfung erhalten. Dennoch gibt es immer wieder regionale Ausbrüche, hauptsächlich in unzureichend geimpften Gruppen.

Masern gelten als Kinderkrankheit. Seit einigen Jahren ist jedoch zu beobachten, dass mehr als die Hälfte der Erkrankten über 15 Jahre alt ist. Das lässt sich auf einen unzureichenden Impfschutz in dieser Altersgruppe zurückführen. Daneben erkranken auch häufig Kinder unter einem Jahr, da sie noch nicht geimpft werden können.

Ziel ist es, die Masern durch konsequentes Impfen komplett auszurotten. In einigen Staaten mit hohen Impfquoten ist das bereits gelungen.

Welche Komplikationen treten bei Masern auf?

Häufig kommt es während oder nach einer Masern-Erkrankung zu bakteriellen Infektionen. Daneben können Gehirnentzündungen als lebensbedrohliche Komplikationen vorkommen.

Zusätzliche Infektionen mit Bakterien

Das Masernvirus löst eine Immunschwäche aus, die mindestens sechs Wochen andauert. Deshalb können sich Patientinnen und Patienten in dieser Zeit leicht zusätzlich mit Bakterien anstecken.  

Typische Folgekrankheiten nach einer Maserninfektion sind:

Masern-Enzephalitis

Die akute Gehirnentzündung (Masern-Enzephalitis) tritt bei einem von 1.000 Masernerkrankten auf. 10 bis 20 Prozent der Erkrankten sterben an der Gehirnentzündung. Bei 20 bis 30 Prozent der Erkrankten verursacht die Gehirnentzündung dauerhafte schwerwiegende Folgen wie eine geistige Behinderung oder Lähmungen.  

Seltene Spätkomplikation

Sehr selten kommt es 6 bis 8 Jahre nach einer Masern-Erkrankung zu einer langsam fortschreitenden Gehirnentzündung (SSPE, subakute sklerosierende Panenzephalitis). Sie verläuft immer tödlich. Die SSPE beginnt mit psychischen und intellektuellen Veränderungen und endet mit dem Verlust aller Gehirnfunktionen. Bei Kleinkindern ist das Risiko für eine SSPE deutlich erhöht.

Sind Kinderkrankheiten gefährlich?

Im folgenden Video erfahren Sie, welche typischen Kinderkrankheiten es gibt und wie sie sich äußern.

Dieses und weitere Videos gibt es auch auf YouTube

Jetzt ansehen

Es gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.

Wie kann man Masern vorbeugen?

Vor Masern kann man sich mit einer Impfung schützen. Üblicherweise erfolgt die Impfung mit einem kombinierten Lebendimpfstoff (MMR), der auch vor Mumps und Röteln schützt. Es gibt auch einen Impfstoff, der zusätzlich vor Windpocken (Varizellen) schützt (MMRV). 

Die zweifache Masernimpfung bietet einen sehr guten Schutz vor Masern.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt folgendes Vorgehen für die Impfung:

Impfung für Kinder

Kinder sollten im Alter von 11 bis 14 Monaten zum ersten Mal gegen Masern geimpft werden, danach ist eine zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten erforderlich. Der Mindestabstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung beträgt 4 Wochen. Nach der zweiten Impfung besteht ein lebenslanger Schutz, den man nicht auffrischen muss.

Bei Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung ist eine Impfung auch mit 9 Monaten möglich. Die zweite MMR-Impfung ist dann zu Beginn des 2. Lebensjahres empfohlen.

Wichtig zu wissen: Nach Masernschutzgesetz müssen Kinder ab 1 Jahr mindestens eine Impfung gegen Masern erhalten haben, wenn sie in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden. Ab dem 2. Geburtstag ist der Nachweis von 2 Impfungen nötig. Alternativ kann jeweils ein Nachweis vorgelegt werden, dass das Kind bereits an Masern erkrankt ist oder aus medizinischen Gründen nicht gegen Masern geimpft werden darf.

Impfung für Erwachsene

Eine einmalige Impfung gegen Masern wird in folgenden Fällen für Erwachsene empfohlen, die nach 1970 geboren wurden:

  • wenn sie nicht gegen Masern geimpft wurden
  • wenn sie nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden
  • wenn ihr Impfstatus unklar ist

Wenn man nach 1970 geboren wurde und in bestimmten Tätigkeitsbereichen arbeitet, sind zwei Impfungen gegen Masern empfohlen. Das gilt für Beschäftigte in folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • Gesundheits-, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen
  • Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber

Wie funktioniert eine Impfung?

Im folgenden Video erfahren Sie, wie eine Impfung funktioniert.

Dieses und weitere Videos gibt es auch auf YouTube

Jetzt ansehen

Es gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.

Reaktionen auf die Impfung

Nach einer Impfung kann es zu einer Reaktion rund um die Einstichstelle kommen, die mit Rötung, Schwellung und Schmerzen einhergehen kann. Allgemeine Beschwerden wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sind ebenfalls möglich, klingen aber nach wenigen Tagen wieder ab. Bei etwa 5 Prozent der Geimpften tritt ein masernähnlicher Hautausschlag auf. Diese „Impfmasern“ verlaufen mild, klingen nach wenigen Tagen wieder ab und sind nicht ansteckend.  

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen einer Masern-Mumps-Röteln-Impfung und vermuteten Impffolgen, wie beispielsweise Autismus oder Morbus Crohn.

Antworten auf häufige Fragen zum Thema Masernimpfung finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts.

Was besagt das Masernschutzgesetz?

Mit dem Masernschutzgesetz soll der Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen verbessert werden. Zu Gemeinschaftseinrichtungen zählen beispielsweise Kindergärten oder Schulen. Laut Infektionsschutzgesetz sind hierbei auch die Räumlichkeiten einer Tagespflegeperson gemeint.

Das Masernschutzgesetz schreibt vor, dass bestimmte Personengruppen einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz erbringen müssen. Dabei müssen entweder 2 Impfungen gegen Masern oder über eine durchgemachte Masernerkrankung nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen darf man aus medizinischen Gründen keine MMR-Impfung erhalten. In diesen Fällen muss man einen Nachweis darüber vorlegen.

Wichtig zu wissen: Als Nachweis für eine Masernerkrankung gilt ausschließlich der Nachweis einer bestimmten Menge an Antikörpern gegen Masern in einer Blutuntersuchung. Diese Antikörper bilden sich üblicherweise nach einer Masernerkrankung. Angaben zur Krankengeschichte zählen nicht als Nachweis. Wenn eine frühere Masernerkrankung vermutet wird, dann sollte eine Blutuntersuchung auf Antikörper durchgeführt werden.

Einen ausreichenden Masernschutz müssen nach dem Masernschutzgesetz Personen nachweisen, die nach 1970 geboren sind und in bestimmten Tätigkeitsbereichen arbeiten. Das gilt für Beschäftigte in folgenden Tätigkeitsbereichen: 

  • Gesundheits-, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen
  • Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber

Die Nachweispflicht gilt jeweils auch für Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige in diesen Bereichen.

Auch Asylsuchende und Geflüchtete müssen 4 Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen ausreichenden Masernschutz vorweisen können.

Für Kinder gelten nach Masernschutzgesetz folgende Regeln:

  • Bei der Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung muss für Kinder ab dem 1. Geburtstag eine Masern-Impfung nachgewiesen werden.
  • Ab dem 2. Geburtstag muss man 2 Masern-Impfungen vorweisen.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie auf der Informationsseite der BZgA.

Wie werden Masern festgestellt?

Die Symptome von Masern sind nicht immer eindeutig. Sie unterscheiden sich kaum von anderen Viruserkrankungen mit Hautausschlag wie zum Beispiel Röteln oder Scharlach. Für eine sichere Diagnose können Ärztinnen und Ärzte einen Rachenabstrich oder Urin zur Untersuchung in ein Labor schicken. Ein indirekter Nachweis des Masernvirus über Antikörper im Blut ist ebenfalls möglich. Dafür lassen Ärztinnen und Ärzte eine Blutprobe im Labor untersuchen.

Wie werden Masern behandelt?

Wurde eine Maserninfektion nachgewiesen, richtet sich die Behandlung danach, wer betroffen ist.

Behandlung von akut Erkrankten

Es gibt keine spezifische Therapie gegen das Masernvirus. Im akuten Stadium sollten Erkrankte Bettruhe einhalten. Gegen Fieber und Erkältungssymptome können fiebersenkende und entzündungshemmende Schmerzmittel helfen. Treten zusätzliche Infektionen mit Bakterien auf, verschreiben Ärztinnen und Ärzte Antibiotika.

Wichtig zu wissen: Personen, die akut an Masern erkrankt sind, dürfen bis mindestens 5 Tage nach Auftreten des Hautausschlags keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen oder dort tätig sein. Über den genauen Zeitraum entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Behandlung von Kontaktpersonen

Alle Kontaktpersonen ab einem Alter von 9 Monaten ohne Impfschutz oder mit unbekanntem Impfstatus sollten sich möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt mit einer erkrankten Person einmalig gegen Masern impfen lassen. Dadurch kann man einen Ausbruch der Erkrankung oder zumindest einen schweren Verlauf verhindern. Nach individueller Abwägung ist nach einem Kontakt auch eine Impfung von Säuglingen im Alter von 6 bis 8 Monaten möglich.

Für vollständig geimpfte Kontaktpersonen sind keine besonderen Maßnahmen notwendig. Das gilt ebenso für Menschen, die bereits einmal an Masern erkrankt waren und genesen sind.

Besuche oder Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung

Kontaktpersonen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen nur betreten, wenn sie bereits vor der möglichen Ansteckung einen ausreichenden Impfschutz hatten. Alternativ können sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt impfen lassen. Ansonsten müssen sie der Gemeinschaftseinrichtung für 3 Wochen fernbleiben.

Passive Immunisierung von Risikopatienten und -patientinnen

Patientinnen und Patienten mit einem geschwächten Immunsystem, Schwangere sowie Säuglinge unter 6 Monaten haben ein erhöhtes Risiko für eine Masern-Erkrankung mit Komplikationen und können nicht geimpft werden. Diese Personen können innerhalb von 6 Tagen nach Kontakt Antikörper gegen das Virus erhalten, die sie für 6 Monate vor einer Erkrankung schützen.

Wo kann man sich noch über Masern informieren?

Ausführliche Informationen zu Masern und dem Masernschutzgesetz erhalten Sie unter masernschutz.de, einem Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Geprüft durch die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e.V.

Stand:
Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?