Pflege-WGs: Leben in ambulant betreuten Wohngruppen

Pflege-WGs bieten eine Möglichkeit, auch im Alter selbstbestimmt zu leben. Deshalb werden solche ambulanten Wohngruppen besonders gefördert. Welche Formen gibt es? Wie werden Neugründungen und Umbaumaßnahmen unterstützt?

Auf einen Blick

  • Pflege-Wohngemeinschaften sollen dazu beitragen, Menschen pflegerisch gut zu versorgen, ohne dass sie auf Privatsphäre und Eigenständigkeit verzichten müssen.
  • Es gibt anbieterverantwortete und selbstverantwortete Pflege-WGs.
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner werden durch eine oder mehrere Präsenzkräfte betreut und unterstützt.
  • Die Pflegeversicherung unterstützt Pflege-WGs durch verschiedene Leistungen und Maßnahmen. Dazu gehören der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung.
Fünf Seniorinnen sitzen zum Frühstück an einem Esstisch in einer Pflege-WG.

Pflege-WGs: Selbstbestimmt leben, sich gemeinsam helfen

Eine Chance, auch im Alter möglichst lange selbstbestimmt zu leben, bieten alternative Wohnformen. Dazu gehören beispielsweise Mehrgenerationenhäuser oder das betreute Wohnen. Immer öfter leben pflegebedürftige Menschen aber auch in Wohngemeinschaften zusammen. 

In Pflege-WGs können pflegebedürftige Menschen zusammenwohnen und gemeinsam Unterstützung erhalten – ohne dabei auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Wie in anderen Wohngemeinschaften haben auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-WGs jeweils in der Regel ihr eigenes Zimmer. Oft stehen darüber hinaus Räume zur Verfügung, die für gemeinsame Aktivitäten genutzt werden. 

In Pflege-WGs können Pflegebedürftige zusammenwohnen und gemeinsam Unterstützung erhalten – ohne dabei auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.

Eine Präsenzkraft unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag. Unabhängig von der pflegerischen Versorgung ist die Präsenzkraft als Ansprechpartner für die Personen in der Pflege-WG da. Sie kann helfen, den gemeinsamen Tagesablauf zu organisieren und begleitet die Bewohnerinnen und Bewohner beispielsweise bei Einkäufen oder Behördengängen. Je nach Größe der Pflege-WG und Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner können auch mehrere Präsenzkräfte eingestellt werden.

Welche Formen von Pflege-WGs gibt es?

Bei der Wahl der Pflege-Wohngemeinschaft gilt es zu beachten, dass es unterschiedliche Formen von Pflege-WGs gibt. Unterschieden werden anbieterverantwortete und selbstverantwortete Pflege-WGs. Beide haben jeweils bestimmte Vorteile sowie Nachteile.

Anbieterverantwortete Pflege-WG

Eine anbieterverantwortete Pflege-WG wird durch einen Betreiber geleitet. Das können beispielsweise Pflege- und Betreuungsdienste, Kommunen oder auch Bürgervereine oder Einzelpersonen sein. Der Betreiber trifft hier die Entscheidungen über die verschiedenen Angelegenheiten der Pflege-WG. Dazu gehört beispielsweise die Gestaltung der gemeinschaftlich genutzten Räume oder die Entscheidung, wer in die Pflege-WG einziehen darf. Dabei muss die verantwortliche Person die ordnungsrechtlichen Vorschriften im jeweiligen Bundesland beachten, sofern diese im dortigen Landesgesetz verankert sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird in diesen Fällen von der Heimaufsicht überwacht und geprüft.

Ein Platz in einer solchen Pflege-WG bedeutet, sich um viele organisatorische Dinge nicht kümmern zu müssen. Allerdings sind dadurch auch die eigenen Entscheidungsmöglichkeiten begrenzt. 

Selbstverantwortete Pflege-WG

In einer selbstverantworteten Pflege-WG verwalten die Bewohnerinnen und Bewohner alle organisatorischen und rechtlichen Belange der Wohngemeinschaft selbst. Sie entscheiden beispielsweise darüber, wer in die WG einziehen darf und wie der Alltag in der WG aussehen soll. Bei dieser WG-Form ist die Heimaufsicht nicht zuständig und kann daher auch nicht tätig werden, wenn es Beschwerden zu einer Pflege-WG gibt. 

Diese Form der Pflege-WG bietet den Bewohnern ein höheres Maß an Entscheidungsfreiheit. Die Voraussetzung ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in der Lage sind, die eigenen Interessen selbst zu vertreten. Alternativ sollten Angehörige verfügbar sein, die im Sinne der pflegebedürftigen Person Entscheidungen treffen können. 

Welche Verträge müssen abgeschlossen werden?

Während man für einen Platz im Pflegeheim in der Regel nur einen Vertrag abschließt, sind vor dem Einzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft gleich mehrere Verträge notwendig.
Bei den einzelnen Verträgen sind zusätzlich auch die Unterschiede zwischen anbieterverantworteten und selbstverantworteten Pflege-WGs zu beachten.

Verträge für Pflege-Wohngemeinschaften: Mietvertrag, Vertrag mit Präsenzkraft, Vertrag mit Pflege- oder Betreuungsdienst, Gemeinschaftsvereinbarung.

Mietvertrag

Bewohner schließen bei einer anbieterverantworteten Pflege-WG in der Regel einen Mietvertrag mit dem Anbieter ab. Dieser Vertrag regelt, wie der Wohnraum genutzt wird und welche Kosten hierdurch entstehen. Auch bei der selbstverantworteten Pflege-WG schließen die Bewohner einen Mietvertrag ab. Dieser wird jedoch meist direkt mit dem Vermieter der Wohnung geschlossen.

Vertrag mit Präsenzkraft

Die Bewohnerinnen und Bewohner beauftragen gemeinschaftlich eine oder mehrere Präsenzkräfte. Die Präsenzkraft unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner in Ihrem Alltag. Welche Aufgaben diese genau übernehmen soll, wird ebenfalls vertraglich festgelegt. 

Vertrag mit Pflegedienst

Damit ein ambulanter Pflegedienst in die Pflege-WG kommt, schließen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner jeweils einen individuellen Pflegevertrag ab. Wer Unterstützung in medizinischen Dingen wie etwa der Medikamenteneinnahme oder dem Verbandswechsel benötigt, muss mit dem Pflegedienst zusätzlich einen Behandlungsvertrag vereinbaren. Die Bewohnenden sollten den Pflegedienst frei wählen können.

Vertrag mit Betreuungsdienst

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, die Unterstützung im Alltag über einen Betreuungsdienst und nicht (nur) über den Pflegedienst zu organisieren. 
Während der Pflegedienst sowohl pflegerische als auch medizinische Aufgaben übernehmen kann, bietet der Betreuungsdienst Unterstützung bei Alltagsaufgaben und eine psychosoziale Betreuung an. Der Betreuungsdienst kann von den Bewohnerinnen und Bewohnern sowohl gemeinschaftlich als auch individuell beauftragt werden.

Gemeinschaftsvereinbarung

Um das Miteinander in einer Pflege-WG zu regeln, ist eine gemeinsame Vereinbarung sinnvoll. Darin kann beispielsweise festgelegt werden, welche Dinge des täglichen Bedarfs aus einer gemeinsamen Haushaltskasse bezahlt werden sollen. Das betrifft beispielsweise die Finanzierung von Lebens- oder Pflegemitteln. 

Was kostet ein Platz in einer Pflege-WG?

Wer in einer Pflege-WG wohnt, hat verschiedene Kosten zu tragen. Dazu gehören die Kosten für die Miete und die Nebenkosten, wie Strom, Wasser und Heizung. Weitere Kosten fallen für die Verpflegung und für eventuell notwendige Pflege- und Betreuungsleistungen an. Auch zusätzliche Angebote, wie Freizeitaktivitäten und Ausflüge, müssen finanziert werden.  

Für viele Menschen stellt sich die Frage, inwieweit sich die Kosten zwischen einem Platz im Pflegeheim und einem in einer Pflege-WG unterscheiden. 
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Tendenz ist aber, dass mittlerweile in der Regel kein wesentlicher finanzieller Unterschied zwischen beiden Betreuungsformen besteht. Teilweise übersteigen inzwischen die Kosten für einen Pflege-WG-Platz sogar die für einen Heimplatz.

Welche besonderen Leistungen der Pflegeversicherung gibt es für Pflege-WGs?

Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Personen ganz allgemein durch bestimmte Leistungen . Dazu zählen beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbeitrag

Für pflegebedürftige Menschen, die in Pflege-Wohngemeinschaften leben möchten, gibt es von der Pflegeversicherung zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten. 

Doch auch wenn ein Teil der Kosten durch die verschiedenen Leistungsangebote der Pflegekasse übernommen werden, so muss ein Großteil der Kosten für einen Platz in der Pflege-WG aus eigener Tasche bezahlt werden. 
Für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es aber auch noch andere Unterstützungsmöglichkeiten – mehr dazu finden Sie am Ende dieses Abschnitts.

Zu den besonderen Leistungsangeboten für die Pflege-WG gehören: 

Wohngruppenzuschlag

Eine der Leistungen für Pflege-WGs ist der Wohngruppenzuschlag, der pauschal mit 214 Euro pro Monat bemessen ist. Pflegebedürftige, die in Pflege-WGs leben, können den Wohngruppenzuschlag zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung – wie dem Pflegegeld oder den ambulanten Pflegesachleistungen – beantragen. Auch Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 erhalten den Wohngruppenzuschlag, wenn sie in einer Pflege-WG leben – unabhängig davon, ob sie andere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Der Wohngruppenzuschlag wird nur gezahlt, wenn unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die pflegebedürftige Person muss mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Bewohnerinnen und Bewohnern in einer Wohnung leben.
  • Insgesamt müssen mindestens drei Bewohnerinnen oder Bewohner der Pflege-WG pflegebedürftig sein.
  • Die Bewohnerinnen oder Bewohner der Pflege-WG müssen eine sogenannte Präsenzkraft beauftragen, die bei der Organisation, Verwaltung, Betreuung und Förderung des Gemeinschaftslebens hilft – unabhängig von der pflegerischen Versorgung.
  • Der Umfang der Versorgung darf nicht der einer vollstationären Pflege entsprechen.

Der Wohngruppenzuschlag soll dazu dienen, die Präsenzkraft zu finanzieren.

Der Wohngruppenzuschlag für eine Pflege-WG wird nur gezahlt, wenn unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt sind: 2 bis 11 Mitbewohner, mindestens 3 pflegebedürftige Bewohner, eine Präsenzkraft.

Zuschuss bei Umbaumaßnahmen

Damit die Pflege eines Menschen in einer Wohnung möglich ist, müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb können Pflegebedürftige aller Pflegegrade einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für notwendige bauliche Veränderungen ihrer Wohnung beantragen. Die baulichen Veränderungen müssen dazu dienen, die pflegerische Situation der pflegebedürftigen Person erheblich zu verbessern oder ihre selbständige Lebensführung zu fördern.

In einer Pflege-WG können bis zu vier pflegebedürftige WG-Mitglieder den vollen Zuschuss erhalten, insgesamt sind also bis zu 16.000 Euro möglich. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird der Gesamtbetrag von 16.000 Euro anteilig auf die Bewohnerinnen und Bewohner aufgeteilt.  

Gründungszuschuss

Wenn Pflegebedürftige sich dazu entscheiden, eine selbstorganisierte Pflege-WG zu gründen, dann können sie bei der Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Wohngruppe im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes von mindestens drei pflegebedürftigen Personen gegründet wird. Förderfähig ist nur die Umgestaltung bestehenden Wohnraums. Gefördert werden können alle Maßnahmen, die auf die dauerhafte Verbesserung einer altersgerechten oder barrierearmen Wohnsituation zielen, zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche und Türverbreiterungen.

Die Anschubfinanzierung beträgt bis zu 2.500 Euro pro Person und steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu. Je Pflege-WG ist diese Förderung allerdings auf insgesamt höchstens 10.000 Euro begrenzt. Beantragen mehr als vier pflegebedürftige Bewohner die Anschubfinanzierung, wird der Gesamtbetrag anteilig auf sie aufgeteilt. 

Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn den Gründungsmitgliedern tatsächlich Umbaukosten entstanden sind. Der Förderbetrag wird daher in der Regel erst ausgezahlt, nachdem man die entstandenen Kosten durch Belege nachgewiesen hat.

Wichtig zu wissen: Die WG-Mitglieder müssen die Anschubfinanzierung innerhalb eines Jahres beantragen. Die Frist hierfür beginnt, sobald die Voraussetzungen für die Anschubfinanzierung erfüllt sind. Die genauen Bestimmungen und Verfahrensweisen zur Anschubfinanzierung können bei den Pflegekassen erfragt werden.

Was tun, wenn das Einkommen nicht reicht?

Wer über kein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, kann in bestimmten Fällen über das Sozialamt Unterstützung erhalten. Geringverdienende Menschen können außerdem Wohngeld beantragen. 

Weitere Informationen zum Wohngeld sind auf der Website der Verbraucherzentrale aufgeführt.

Ausführliche Informationen zu finanziellen Hilfsangeboten des Sozialamts finden Sie auch im Artikel „Hilfe zur Pflege“.

Wie finde ich einen geeigneten WG-Platz?

In vielen Kommunen gibt es bereits bestehende Pflege-Wohngemeinschaften, die Plätze für neue Bewohnerinnen und Bewohner anbieten. Informationen dazu stellt beispielsweise das jeweilige Bürgeramt zur Verfügung. Oft haben auch die Sozialämter und Heimaufsichten einen Überblick über aktuelle Angebote.

Für Menschen mit Demenz gibt es spezialisierte Pflege-WGs. Hier können die örtlichen Alzheimergesellschaften oder Pflegestützpunkte bei der Vermittlung weiterhelfen.
Wer selbst eine Pflege-WG gründen möchte, sollte sich zunächst über mögliche Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner Gedanken machen. Um diese zu finden, kann beispielsweise ein Aushang in einem Seniorentreff oder eine Kleinanzeige sinnvoll sein. Auch Pflegestützpunkte und ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste, die bereits Pflege-WGs betreuen, können von möglichen Interessentinnen oder Interessenten wissen.

Wo finde ich weitere Informationen zu Pflege-WGs?

Gesetzlich krankenversicherte Personen können sich bei Ihrer Pflegekasse zum Thema Pflege-Wohngemeinschaften beraten lassen.

Für privat krankenversicherte Personen ist die Compass Private Pflegeberatung GmbH zuständig. 
Telefon: 0800 101 88 00

Außerdem bieten regionale Pflegestützpunkte sowie Beratungsstellen von Kommunen und Wohlfahrts- und Sozialverbänden Beratungen an. Es ist ratsam, sich vorab über die Qualität der Beratung zu informieren.

Über die Datenbank des  Zentrums für Qualität und Pflege (ZQP) ist es möglich, nach örtlichen Beratungsstellen zu suchen.

Weiterführende Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Kosten und Unterstützungsmöglichkeiten von Pflege-WGs finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

Wer eine Pflege-WG gründen möchte, sollte sich zunächst über mögliche Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner Gedanken machen. Um diese zu finden, kann beispielsweise ein Aushang in einem Seniorentreff oder eine Kleinanzeige sinnvoll sein. Auch Pflegestützpunkte und ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste, die bereits Pflege-WGs betreuen, können von möglichen Interessentinnen oder Interessenten wissen.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (VZ RLP)

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