Pflege-WGs: Leben in ambulant betreuten Wohngruppen

Pflege-WGs bieten eine Möglichkeit, auch im Alter selbstbestimmt zu leben. Deshalb werden solche ambulanten Wohngruppen besonders gefördert. Welche Leistungen gibt es? Wie werden Neugründungen und Umbaumaßnahmen unterstützt?

Auf einen Blick

  • Pflege-WGs sollen dazu beitragen, Menschen pflegerisch gut zu versorgen, ohne dass sie auf Privatsphäre und Eigenständigkeit verzichten müssen.
  • Die Pflegeversicherung fördert Pflege-Wohngemeinschaften.
  • Durch den Wohngruppenzuschlag wird der Einsatz zusätzlicher Präsenzkräfte in der WG gefördert.
  • Wer Pflege-WGs gründet, kann Anschubfinanzierungen beantragen.
Fünf Seniorinnen sitzen zum Frühstück an einem Esstisch in einer Pflege-WG.

Pflege WGs: Selbstbestimmt leben, sich gemeinsam helfen

Eine Chance, auch im Alter möglichst lange selbstbestimmt zu leben, bieten neue Wohnformen. Dazu gehören beispielsweise Mehrgenerationenhäuser oder das betreute Wohnen. Immer öfter leben Pflegebedürftige aber auch in Wohngemeinschaften zusammen.

In Pflege-WGs können Pflegebedürftige zusammenwohnen und gemeinsam Unterstützung erhalten – ohne dabei auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Wie in anderen Wohngemeinschaften haben auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-WGs in der Regel ihr eigenes Zimmer. Oft stehen darüber hinaus Räume zur Verfügung, die für gemeinsame Aktivitäten genutzt werden.

Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen, die in ambulant betreuten Wohngruppen (Pflege-WGs) leben möchten, mit eigens hierfür bereitgestellten Maßnahmen.

Was ist der Wohngruppenzuschlag?

Eine der Fördermaßnahmen für Pflege-WGs ist der Wohngruppenzuschlag, der pauschal mit 214 Euro pro Monat bemessen ist. Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, können den Wohngruppenzuschlag zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung – wie dem Pflegegeld oder der ambulanten Pflegesachleistungen – beantragen. Auch Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 erhalten den Wohngruppenzuschlag, wenn sie in einer Pflege-WG leben – unabhängig davon, ob sie andere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Der Wohngruppenzuschlag für eine Pflege-WG wird nur gezahlt, wenn unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt sind: 2 bis 11 Mitbewohner, mindestens 3 pflegebedürftige Bewohner, eine Präsenzkraft.

Der Wohngruppenzuschlag wird nur gezahlt, wenn unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die oder der Pflegebedürftige muss mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Bewohnerinnen und Bewohnern in einer Wohnung leben.
  • Insgesamt müssen mindestens drei Bewohnerinnen oder Bewohner der Pflege-WG pflegebedürftig sein.
  • Die Bewohnerinnen oder Bewohner der Pflege-WG müssen eine sogenannte Präsenzkraft beauftragen, die bei der Organisation, Verwaltung, Betreuung und Förderung des Gemeinschaftslebens hilft – unabhängig von der pflegerischen Versorgung.
  • Der Wohngruppenzuschlag wird eingesetzt, um diese Präsenzkraft zu finanzieren.

Pflege-Wohngemeinschaften gründen: Wie wird das gefördert?

Pflegebedürftige, die einen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag haben, können bei der Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe eine Anschubfinanzierung erhalten. Damit soll die gemeinsame Wohnung altersgerecht oder barrierearm gestaltet werden können. Diese Anschubfinanzierung wird zusätzlich zu den Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt.

Die Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500 Euro können alle Pflegebedürftigen beantragen, die sich an der Gründung einer Pflege-WG beteiligen. Je Pflege-Wohngemeinschaft ist diese Förderung auf insgesamt höchstens 10.000 Euro begrenzt. Beantragen mehr als vier pflegebedürftige Bewohner die Anschubfinanzierung, wird der Gesamtbetrag anteilig auf sie aufgeteilt. Diese Anschubfinanzierung steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu.

Wichtig zu wissen: Die einjährige Antragsfrist beginnt, sobald die Voraussetzungen für die Anschubfinanzierung erfüllt sind. Die WG­-Mitglieder müssen ihre Anträge innerhalb dieses Jahres stellen. Die genauen Bestimmungen und Verfahrensweisen zur Anschubfinanzierung können bei den Pflegekassen erfragt werden.

Pflege-WG: Wie finde ich Mitbewohnerinnen und Mitbewohner?

In Pflege-WGs können Pflegebedürftige zusammenwohnen und gemeinsam Unterstützung erhalten – ohne dabei auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.

Wer eine Pflege-WG gründen möchte, sollte sich zunächst über mögliche Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner Gedanken machen. Um diese zu finden, kann beispielsweise ein Aushang in einem Seniorentreff oder eine Kleinanzeige sinnvoll sein. Auch Pflegestützpunkte und ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste, die bereits Pflege-WGs betreuen, können von möglichen Interessentinnen oder Interessenten wissen.

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