Krebsfrüherkennung: Welche Untersuchungen gibt es?
Mit der Krebsfrüherkennung kann eine Krebserkrankung oder eine Vorstufe von Krebs frühzeitig erkannt werden, noch bevor sie Beschwerden auslöst. Damit erhöhen sich die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung und somit die Heilungs- und Überlebenschancen. Welche Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt? Und was können sie leisten?
Auf einen Blick
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen dienen dazu, Frühformen von Krebs und eventuell Krebsvorstufen zu entdecken, bevor sie Beschwerden verursachen.
- Die Teilnahme an der Krebsfrüherkennung ist freiwillig – denn jede Früherkennung kann nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile mit sich bringen.
- Die Kosten für gesetzlich geregelte Untersuchungen übernehmen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen.
- Aktuell werden die Kosten für die Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs, Prostatakrebs, Gebärmutterhalskrebs und Hautkrebs von den Kassen übernommen.
- Es gibt auch weitere Untersuchungen, die zur Krebsfrüherkennung angeboten werden: diese gehören zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Meist ist unklar, ob sie tatsächlich einen Nutzen für die Patientinnen und Patienten haben.
Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
Was ist Krebsfrüherkennung?
Die Krebsfrüherkennung dient dazu, Krebs in einem Stadium festzustellen, in dem er noch keine Beschwerden – wie beispielsweise Schmerzen, Blutung oder tastbare Knoten – verursacht. Untersuchungen zur Früherkennung zielen also darauf ab, einen bisher unbemerkten bösartigen Tumor zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu entdecken. Damit kann eine Krebserkrankung früher und oft auch erfolgreicher behandelt werden. Hierdurch können sich die Aussichten auf eine Heilung erhöhen. Außerdem sind unter Umständen weniger eingreifende Therapien möglich.
Von Krebsvorsorge spricht man, wenn Untersuchungen dazu dienen, Vorstufen einer Krebserkrankung zu erkennen – etwa erste Gewebeveränderungen. Solche Untersuchungen sind bislang nur bei wenigen Krebsarten möglich, zum Beispiel bei Darmkrebs oder Gebärmutterhalskrebs. So kann die Entfernung von gutartigen Darmpolypen bei einer Darmspiegelung helfen, die Entstehung von bösartigem Darmkrebs zu verhindern.
In Deutschland wurden bereits ab dem Jahr 1971 für alle gesetzlich Krankenversicherten verschiedene Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krebserkrankungen eingeführt. Die angebotenen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen wurden seither auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt.
So gibt es seit 2009 ein bundesweites Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden alle zwei Jahre zur Mammographie eingeladen, einer Röntgenuntersuchung der Brust. Seit Juli 2024 können auch Frauen bis 75 Jahren an einem Mammographie-Screening teilnehmen. Sie müssen sich allerdings vorerst selber anmelden.
Auch zur Früherkennung von Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs laden die gesetzlichen Krankenkassen die Menschen inzwischen in regelmäßigen Abständen persönlich und schriftlich ein. Zusammen mit den Einladungen werden die Versicherten gleichzeitig umfassend und ausgewogen über den Nutzen und die Risiken der jeweiligen Untersuchung informiert. Die Einladungen dienen der individuellen Information der Versicherten. Man kann die Untersuchung aber auch ohne vorherige Einladung in Anspruch nehmen, sobald man das entsprechende Alter erreicht hat.
Was ist Krebs?
Im folgenden Video erfahren Sie, wann Mediziner von einer Krebserkrankung sprechen und wie Krebs entsteht.
Dieses und weitere Videos gibt es auch auf YouTube
Jetzt ansehenEs gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.
Welche Untersuchungen gibt es im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung?
Aktuell übernehmen die Krankenkassen die Kosten für folgende Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung und Krebsvorsorge:
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
- jährliche Untersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane ab 20 Jahren
- jährlicher Abstrich am Gebärmutterhals für Frauen von 20 bis 34 Jahren
- Abstrich vom Gebärmutterhals und Test auf Humane Papillomviren (HPV) für Frauen ab 35 Jahren, alle drei Jahre, sofern die Untersuchung keine Hinweise auf Zellveränderungen und/oder eine HPV-Infektion gibt
Früherkennung von Brustkrebs
- jährliches Abtasten der Brust und Anleitung zur Selbstuntersuchung: für Frauen ab 30 Jahren
- Mammographie beider Brüste: für Frauen von 50 bis 69 Jahren, seit Juli 2024 bis 75 Jahren, alle zwei Jahre
Früherkennung von Hautkrebs
- Ganzkörperuntersuchung der Haut: für Frauen und Männer ab 35 Jahren, alle zwei Jahre zur Früherkennung von schwarzem und weißem Hautkrebs
Früherkennung von Prostatakrebs
- jährliches Abtasten der Prostata: bei Männern ab 45 Jahren
Früherkennung von Darmkrebs
- jährliche Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut mit einem immunologischen Stuhltest: für Frauen und Männer zwischen 50 und 54 Jahren
- erste Darmspiegelung: bei Frauen ab 55 Jahren und bei Männern ab 50 Jahren. Ist diese unauffällig, so kann sie nach zehn Jahren wiederholt werden. Werden Veränderungen wie etwa Darmpolypen gefunden, so verkürzt sich die Zeit bis zur nächsten Untersuchung
- wenn keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wird: Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl mit einem immunologischen Stuhltest bei Frauen und Männern ab 55 nur noch alle zwei Jahre
Wie die angebotenen Tests im Hinblick auf ihren Nutzen und ihre Risiken zu bewerten sind, hängt von der Krebsart und der Untersuchungsmethode ab.
Wie ist die Früherkennung und Vorsorge von Krebs geregelt?
Welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieses Beschlussgremium unseres Gesundheitssystems legt auch fest, wer in welchem Alter und in welchen zeitlichen Abständen Anspruch auf diese Untersuchungen hat.
Die Kosten für gesetzlich geregelte Untersuchungen übernehmen sowohl die gesetzlichen als auch in aller Regel die privaten Krankenkassen. Die Versicherten können frei entscheiden, ob sie die Untersuchungen in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Die Teilnahme ist also freiwillig.
Es gibt auch Untersuchungen und Tests, die in Arztpraxen zur Krebsfrüherkennung angeboten werden, aber nicht Teil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms sind. Die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Man muss sie daher selbst bezahlen, wenn man diese Untersuchungen in Anspruch nimmt. Sie werden auch als individuelle Gesundheitsleistungen, kurz "IGeL", bezeichnet. Beispiele sind die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke sowie der Prostata oder die Bestimmung mancher Werte aus dem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten im Labor. Häufig handelt es sich bei individuellen Gesundheitsleistungen um medizinische Maßnahmen, für deren Nutzen keine ausreichenden Belege vorliegen oder welche noch keiner Nutzenbewertung unterzogen wurden.
Welche Vor- und Nachteile kann eine Teilnahme haben?
Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme an Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung ist freiwillig. Man steht nicht unter Zeitdruck, sondern kann sich in Ruhe über die Vor- und Nachteile der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen informieren.
Vorteile der Krebsfrüherkennung
Durch die Teilnahme an Untersuchungen zur Früherkennung kann eine Krebserkrankung im besten Fall verhindert oder in einem sehr frühen Stadium entdeckt werden. Ein frühzeitiger Behandlungsbeginn erhöht die Aussicht auf Heilung: Die Sterblichkeit sinkt. Außerdem können Patientinnen und Patienten in einem frühen Tumorstadium oft mit Therapien behandelt werden, die weniger Nebenwirkungen haben. Wie groß die Vorteile einer Früherkennungsuntersuchung tatsächlich sind, hängt jedoch von der untersuchten Krebsart ab. So ist zum Beispiel der Nutzen von bestimmten Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs wissenschaftlich belegt und unter Fachleuten weitgehend anerkannt. Dies ist ein Grund, warum zu diesen Untersuchungen persönliche Einladungen und Informationen an die anspruchsberechtigten Personen verschickt werden.
Nachteile der Krebsfrüherkennung
Neben den erwähnten Vorteilen können Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung auch mit Nachteilen und Belastungen verbunden sein.
- Eine frühe Diagnose erhöht zwar die Heilungschancen, bietet aber keine Garantie für eine Heilung.
- Ein Krebs kann sich so rasch entwickeln, dass er zwischen zwei Untersuchungsterminen plötzlich Beschwerden macht.
- Die Untersuchung selbst kann Risiken mit sich bringen, etwa Komplikationen bei der Darmspiegelung.
Und: Keine Methode ist hundertprozentig zuverlässig. So kann es vorkommen, dass irrtümlich Gesunde als krank und Kranke als gesund diagnostiziert werden:
- Es ist nicht selten, dass sich ein auffälliges Testergebnis als falscher Alarm („falsch-positiver“ Befund) herausstellt. Solche falsch-positiven Befunde ziehen belastende und unnötige Abklärungsuntersuchungen nach sich, zum Beispiel die Entnahme einer Gewebeprobe (Biopsie).
- Wird ein Tumor durch einen Test nicht entdeckt, bezeichnet man dies als einen „falsch-negativen“ Testbefund. Der Betroffene wiegt sich in trügerischer Sicherheit.
Überdiagnose und Übertherapie – was ist damit gemeint?
Durch Früherkennungsuntersuchungen können auch langsam wachsende Tumoren entdeckt werden. Sie machen keine Beschwerden und beeinträchtigen in der Regel Lebenserwartung und Lebensqualität der Betroffenen nicht. Die Entdeckung eines solchen Tumors durch eine Früherkennungsuntersuchung bezeichnet man als Überdiagnose. Seine Behandlung – mit allen damit verbundenen Komplikationen und Risiken – gilt als Übertherapie. Leider lässt sich mit den derzeit verfügbaren Untersuchungsmethoden im Regelfall nicht zuverlässig vorhersagen, ob ein Tumor bei einer Patientin oder einem Patienten langsam oder aggressiv wachsen wird.
Wichtig zu wissen: Wegen dieser möglichen Nachteile ist es wichtig, dass man sich gut informiert, bevor man eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung in Anspruch nimmt. Neutrale, wissenschaftlich abgesicherte und gut verständliche Informationen können bei der Entscheidung für oder gegen eine Krebsfrüherkennungsmaßnahme helfen. Die Teilnahme an der Krebsfrüherkennung ist grundsätzlich freiwillig.
Wo finde ich weitere Informationen?
Wenn Sie wissen möchten, auf welche Untersuchungen zur Krebsvorsorge und -früherkennung Sie Anspruch haben, können Sie sich zum Beispiel an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden.
Darüber hinaus gibt es Internetseiten, die umfassende Informationen zu diesen Themen bieten. Dazu zählen unter anderem:
IQWiG: Gesundheitsinformationen zur Früherkennung
Bundesgesundheitsministerium: Krebsfrüherkennung für Männer und Frauen
Krebsinformationsdienst: Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung
Stiftung Deutsche Krebshilfe: Krebsfrüherkennung
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ): Früherkennung
Kooperationsgemeinschaft Mammographie: Informationen rund um das Mammographie-Screening-Programm
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.: IGeL-Monitor
Wenn Sie individuelle Informationen benötigen, können Sie sich auch persönlich an die Ärztinnen und Ärzte des Krebsinformationsdienstes wenden: unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 - 420 30 40 oder per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Früherkennung von Krebserkrankungen. Aufgerufen am 03.07.2024.
In Zusammenarbeit mit dem Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Stand: