Gesund leben Schwangerschaftsvorsorge: Untersuchungen und Beratung
Während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt haben Frauen Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen und Beratung. Dadurch kann man Risiken und mögliche Komplikationen früh genug erkennen und gegebenenfalls behandeln.
Auf einen Blick
- Jede Schwangere hat Anspruch auf regelmäßige medizinische Untersuchungen und Beratungen.
- Die Schwangerschaftsvorsorge dient dazu, die Gesundheit der Schwangeren und die Entwicklung des Kindes zu beobachten.
- Einen Großteil der Untersuchungen können sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Hebammen durchführen.
- Neben weiteren Untersuchungen umfasst die Schwangerschaftsvorsorge drei Basis-Ultraschalluntersuchungen: Diese werden von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt durchgeführt.
- Die Kosten für die Schwangerschaftsvorsorge übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch die privaten Krankenversicherungen.
Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
Was ist die Schwangerschaftsvorsorge?
Unter Schwangerschaftsvorsorge versteht man Beratungen und regelmäßige Untersuchungen während der Schwangerschaft. Die Untersuchungen sind wichtig, um die Entwicklung der Schwangerschaft zu beobachten. Bei den Untersuchungen kontrolliert eine Ärztin, ein Arzt oder eine Hebamme regelmäßig die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes. So können Risiken und Auffälligkeiten frühzeitig erkannt werden. Auch Beratungsgespräche gehören dazu, unter anderem zur Ernährung, zur Mundgesundheit und zu Impfungen. Zunächst sind die Vorsorgetermine monatlich vorgesehen, ab der 32. Schwangerschaftswoche finden sie 14-tägig statt. Die gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten dafür.
Welche Untersuchungen beinhaltet die Schwangerschaftsvorsorge?
Die Schwangerschaft ist eine besondere Lebensphase. Es ist eine Zeit der ständigen Veränderung: Das Ungeborene entwickelt sich und wächst und auch der Körper der Schwangeren verändert sich.
Bei den Vorsorgeuntersuchungen beobachtet man die Veränderungen und Entwicklungen genau, um auf gesundheitliche Probleme oder Risiken bei Mutter und Kind rechtzeitig reagieren zu können. Die Ergebnisse der Untersuchungen stehen dann im Mutterpass.
Werdende Eltern erfahren, was die Untersuchungen ergeben haben und wie die Schwangerschaft verläuft. Sie werden zudem zu wichtigen Aspekten in der Schwangerschaft beraten, beispielsweise zu Ernährung und Mundgesundheit. Zusätzlich bekommen sie Informationen über Zusatzuntersuchungen und gegebenenfalls Behandlungsmöglichkeiten. Bei Bedarf erhalten sie Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind.
Zu den Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge für gesetzlich Versicherte gehören unter anderem:
- Beratung der Schwangeren
- Untersuchung der Schwangeren, zum Beispiel Blutdruckmessung
- Untersuchung des Urins und Blutuntersuchungen, unter anderem auf Schwangerschaftsdiabetes
- Überwachung von Risikoschwangerschaften
- Ultraschalluntersuchungen
- Abtasten der Gebärmutter über die Bauchwand, Kontrolle der Lage des Kindes und Überwachung der kindlichen Herztöne
- Untersuchungen auf Infektionen: HIV, Hepatitis B, Syphilis und Chlamydien
- Bestimmung des Rhesusfaktors: Bei rhesus-negativen Müttern wird aus mütterlichem Blut ein Blutgruppenmerkmal, der Rhesusfaktor D, des ungeborenen Kindes bestimmt.
Eine Untersuchung und Beratung der Mutter einige Wochen nach der Geburt gehört ebenfalls zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Ergänzende Untersuchungen
Spezielle Untersuchungen wie der Toxoplasmose-Test und bestimmte Tests der Pränataldiagnostik gehören nicht zu den gesetzlich festgelegten Vorsorgeleistungen.
Pränataldiagnostik ist der medizinische Fachbegriff für vorgeburtliche Untersuchungen. Meist nutzt man den Begriff für zusätzliche Tests neben den regulären Vorsorgeuntersuchungen, die Fehlbildungen oder genetische Veränderungen wie Trisomie 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind aufdecken sollen. Grundsätzlich sind alle vorgeburtlichen Untersuchungen freiwillig. Manche dieser zusätzlichen Untersuchungen umfassen einen Eingriff mit Entnahme von Fruchtwasser (Fruchtwasserpunktion) oder Gewebe von der Plazenta (Chorionzottenbiopsie).
Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, bei besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten übernehmen Krankenkassen die Kosten für bestimmte zusätzliche Untersuchungen. Andernfalls zählen diese Untersuchungen zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Als solche dürfen sie nur durchgeführt werden, wenn die Schwangere einwilligt und über möglichen Nutzen und Schaden aufgeklärt wurde. Außerdem müssen IGeL-Leistungen selbst bezahlt werden.
Weitere Informationen zur Pränataldiagnostik finden Sie auf dem Portal familienplanung.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).
Wann finden die einzelnen Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge statt?
Zu Beginn der Schwangerschaft finden die Termine in der Regel alle vier Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche dann 14-tägig. Meist wird beim ersten Vorsorgetermin der Mutterpass ausgestellt. Im Mutterpass werden alle wichtigen Informationen zur Gesundheit der Mutter und des Kindes sowie zum Verlauf der Schwangerschaft und Geburt eingetragen. Alle Untersuchungsergebnisse der Schwangerschaftsvorsorge stehen ebenfalls im Mutterpass.
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden der Blutdruck und das Gewicht der Schwangeren notiert sowie der Urin untersucht. Bei den Ultraschalluntersuchungen kontrolliert die Ärztin oder der Arzt die Lage des Kindes und misst die Herztöne. Zudem wird die Gebärmutter ertastet. In regelmäßigen Abständen kommt eine Blutentnahme bei der Mutter hinzu, um Mangelerscheinungen oder Erkrankungen zu erkennen. Schließlich überprüft die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme, ob Impfungen notwendig sind, zum Beispiel gegen Keuchhusten, Röteln oder Grippe.
Weitere Informationen zu Impfungen in der Schwangerschaft finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Dort finden Sie auch Hinweise zur Corona-Schutzimpfung in der Schwangerschaft.
Im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat sind sogenannte Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
1. Ultraschalluntersuchung (9. bis 12. Schwangerschaftswoche)
Dieser erste Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen und zu überprüfen, ob sich der Embryo beziehungsweise der Fötus in der Gebärmutter eingenistet hat. Die Schwangerschaftswoche und der Geburtstermin lassen sich jetzt leichter bestimmen als zu einem späteren Zeitpunkt. Die Körperform und das schlagende Herz geben einen ersten Anhaltspunkt, ob die Schwangerschaft intakt ist und wie weit sie fortgeschritten ist. Auch eine Mehrlingsschwangerschaft lässt sich hier bereits meistens feststellen.
Interessant zu wissen: In den ersten Schwangerschaftswochen spricht man von einem Embryo, nach der 10. Woche von einem Fötus.
2. Ultraschalluntersuchung (19. bis 22. Schwangerschaftswoche)
Hier können Schwangere zwischen einem regulären Basis-Ultraschall und einem erweiterten Basis-Ultraschall wählen. Beide werden von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Beim Basis-Ultraschall wird die altersgerechte Entwicklung des Kindes untersucht – die Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen sowie die Fruchtwassermenge und die Lage des Mutterkuchens (Plazenta). Bei Auffälligkeiten können weitere Untersuchungen nötig sein.
Bei der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung überprüft der Arzt oder die Ärztin zusätzlich, ob Bauchwand und Wirbelsäule geschlossen sowie Magen und Harnblase sichtbar sind. Kopf, Hirnkammern und Kleinhirn sowie das Größenverhältnis von Brustkorb und Herz werden genauer vermessen. Für die Durchführung der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung sind nicht alle Frauenärztinnen und Frauenärzte qualifiziert. Eventuell ist eine Überweisung an eine dafür qualifizierte Fachkraft nötig.
3. Ultraschalluntersuchung (29. bis 32. Schwangerschaftswoche)
Hier wird ein weiteres Mal untersucht, wie die Entwicklung des Ungeborenen verläuft. Auch die Lages des Kindes und des Mutterkuchens sowie die Fruchtwassermenge werden überprüft. Diese Untersuchungen sind unter anderem wichtig für die Planung der Geburt. Bei Auffälligkeiten kann die Ärztin oder der Arzt weitere Untersuchungen veranlassen.
Unter bestimmten Umständen gilt eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft, beispielsweise wenn die Mutter über 35 Jahre alt ist, bestimmte Vorerkrankungen hat oder Mehrlinge erwartet. Bei einer Risikoschwangerschaft besteht ein besonderer Überwachungsbedarf. Dann sind meist häufigere oder spezifische Untersuchungen nötig, um Komplikationen rechtzeitig zu erkennen.
Wichtig zu wissen: Bei Risikoschwangerschaften oder anderen Auffälligkeiten erfolgen meist zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und häufigere Kontrollen.
Warum ist die Bestimmung des Rhesusfaktors wichtig?
Ab der 11. Schwangerschaftswoche (SSW) kann man den Rhesusfaktor D des Ungeborenen im Blut der werdenden Mutter bestimmen. Der Rhesusfaktor D ist ein bestimmtes Blutgruppenmerkmal. Die Untersuchung des Rhesusfaktors ist wichtig, wenn die Mutter dieses Blutgruppenmerkmal nicht hat und somit rhesus-negativ ist, aber ein rhesus-positives Kind erwartet. Dann kann das Abwehrsystem der Mutter Anti-D-Antikörper bilden. Das kann zu Komplikationen bei späteren Schwangerschaften führen. Das soll mit der Anti-D-Prophylaxe verhindert werden. Dabei werden der Mutter zwischen der 27. und 29. SSW und nach der Geburt Anti-D-Immunoglobulin gespritzt. Um festzustellen, ob die Anti-D-Prophylaxe nötig ist, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- die vorgeburtliche Untersuchung des Erbguts des Kindes mit einer Blutprobe der Mutter ab der 11. SSW
- ein Suchtest auf Anti-D-Antikörper im Blut der Mutter ab der 23. SSW
- Untersuchung des kindlichen Blutes aus der Nabelschnur nach der Geburt
Wichtig zu wissen: Bekommen Frauen mit einem negativen Rhesusfaktor D ein Kind mit einem positiven Rhesusfaktor D, ist eine Anti-D-Prophylaxe notwendig.
In dieser Information des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) finden Sie weitere Informationen zur Bestimmung des Rhesusfaktors.
Welche Vorsorge- und Unterstützungsangebote gibt es nach der Geburt?
Nach der Geburt stehen regulär zwei weitere Untersuchungstermine an. Innerhalb der ersten Woche wird der rote Blutfarbstoff (Hämoglobin) bestimmt, um eine mögliche Blutarmut der Mutter frühzeitig zu erkennen. Sechs bis acht Wochen nach der Entbindung erfolgt eine allgemeine und eine gynäkologische Untersuchung. Dabei wird der Blutdruck gemessen und der Urin auf Eiweiß, Zucker und Infektionen hin überprüft. Außerdem erhält die Mutter eine Beratung, beispielsweise bei Fragen zur Verhütung.
Die Hebammenhilfe für die Wochenbettbetreuung beginnt unmittelbar nach der Geburt beziehungsweise nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür. Die Hebamme besucht die Mutter dann in der Regel zu Hause, untersucht und wiegt das Kind regelmäßig. Sie untersucht die Mutter, befragt und berät sie bezüglich Beschwerden und unterstützt bei Fragen rund um das Stillen, Wickeln, Schlafen und vieles mehr. Bis zum 10. Tag nach der Geburt kann man die Hebammenhilfe mindestens einmal täglich in Anspruch nehmen. Anschließend kommt die Hebamme bis zur 12. Woche nach der Geburt noch bis zu 16-mal zu den jungen Eltern nach Hause. Wenn es Probleme gibt, zum Beispiel beim Stillen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für weitere Besuche.
In unserem Artikel „Unterstützung für Familien nach der Geburt“ finden Sie weitere Angebote für junge Familien.
Wer führt die Untersuchungen durch?
Eine Schwangerschaft ist eine besondere Zeit. In der Schwangerschaft ist es daher besonders wichtig, eine Ärztin oder einen Arzt zu haben, bei der oder dem man sich wohl und gut beraten fühlt. Auch Hebammen können die meisten Untersuchungen während der Schwangerschaft durchführen. Ausgenommen sind die ärztlichen Ultraschalluntersuchungen.
Auch bestimmte Untersuchungen wie spezielle vorgeburtliche Diagnostik dürfen nur von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden. Deshalb kann es in manchen Situationen sinnvoll sein, ergänzend auch ärztliche Untersuchungen in Anspruch zu nehmen – selbst dann, wenn die regelmäßige Vorsorge überwiegend durch eine Hebamme erfolgt. Das gilt insbesondere bei gesundheitlichen Auffälligkeiten oder erhöhten Risiken.
Hebammen können sich mitunter etwas mehr Zeit nehmen, um Fragen zu beantworten oder auf Sorgen einzugehen. Zusätzlich zu Vorsorgeuntersuchungen können sie bei der Wahl des Geburtsortes helfen und insgesamt wertvolle Unterstützung leisten. Zudem ist es gut, die Hebamme frühzeitig kennenzulernen, die vielleicht später auch die Betreuung nach der Geburt übernehmen kann.
Um eine Hebamme zu finden, ist die Hebammensuche des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) eine unkomplizierte Möglichkeit. Hier sind alle Hebammen gelistet, die Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen.
Wo kann man alle wichtigen Regelungen nachlesen?
Die von den Krankenkassen übernommenen Leistungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seinen „Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“ (Mutterschafts-Richtlinie) festgelegt. Die Mutterschafts-Richtlinien können Sie auf der Website des G-BA einsehen und herunterladen.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. familienplanung.de. Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Aufgerufen am 15.12.2025. Link: Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. familienplanung.de. Vorsorgeuntersuchungen: Sicherheit für Mutter und Kind. Aufgerufen am 15.12.2025.
- Deutscher Hebammenverband. Hebammenhilfe – Schwangerschaftsvorsorge. Aufgerufen am 15.12.2025.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt. In Kraft getreten am 19.12.2023.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Bestimmung des Rhesusfaktors für Frauen in der Schwangerschaft. Stand: August 2020.
- IGeL-Monitor. Ultraschall in der Schwangerschaft (ergänzende Untersuchungen). Aufgerufen am 15.12.2025.
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft. Aufgerufen am 15.12.2025.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Familienplanung – Mutterschaftsvorsorge. Aufgerufen am 15.12.2025.
Geprüft durch den Deutschen Hebammenverband e.V.
Stand: