Schwangerschaftsvorsorge: Untersuchungen und Beratung
Während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt haben Frauen Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen und Beratung. Dadurch kann man Risiken und mögliche Komplikationen früh genug erkennen und behandeln.
Auf einen Blick
- Jede Schwangere hat Anspruch auf regelmäßige medizinische Untersuchungen.
- Die Schwangerschaftsvorsorge dient dazu, die Gesundheit der Schwangeren und die Entwicklung des Kindes zu kontrollieren.
- Einen Großteil der Untersuchungen können sowohl Ärzte und Ärztinnen als auch Hebammen durchführen.
- Vorgesehen sind drei Basis-Ultraschalluntersuchungen: Diese werden von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt durchgeführt.
- Die Kosten für die Schwangerschaftsvorsorge übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch die privaten Krankenversicherungen.
Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
Was ist die Schwangerschaftsvorsorge?
Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil jeder Schwangerschaft. Bei den Untersuchungen kontrolliert eine Ärztin, ein Arzt oder eine Hebamme regelmäßig die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes. So können Risiken und Auffälligkeiten frühzeitig erkannt werden. Auch Beratungsgespräche gehören dazu, unter anderem zur Ernährung, zur Mundgesundheit und zur Grippeimpfung. Zunächst sind die Vorsorgetermine monatlich vorgesehen, ab der 32. Schwangerschaftswoche finden sie 14-tägig statt. Die gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten dafür.
Welche Untersuchungen beinhaltet die Schwangerschaftsvorsorge?
Jede Schwangerschaft ist ein außergewöhnliches Ereignis. Es ist eine Zeit der ständigen Veränderung: Das Ungeborene entwickelt sich und wächst, der Körper der Schwangeren verändert sich.
Bei den Vorsorgeuntersuchungen beobachtet man die Veränderungen und Entwicklungen genau, um auf gesundheitliche Probleme oder Risiken bei Mutter und Kind rechtzeitig reagieren zu können. Die Ergebnisse der Untersuchungen stehen dann im Mutterpass.
Die werdenden Eltern erfahren, was die Untersuchungen ergeben haben und wie die Schwangerschaft verläuft. Sie werden zudem zu wichtigen Aspekten der Schwangerschaft beraten, beispielsweise der Ernährung und Mundgesundheit. Zusätzlich bekommen sie Informationen über Zusatzuntersuchungen und Behandlungsmöglichkeiten. Bei Bedarf erhalten sie Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind.
Zu den Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge für gesetzlich Versicherte gehören:
- Beratung der Schwangeren
- Untersuchung der Schwangeren, zum Beispiel Blutdruckmessung und Blutuntersuchungen auf Schwangerschaftsdiabetes
- Überwachung von Risikoschwangerschaften
- Ultraschalldiagnostik
- Untersuchungen auf Infektionen: HIV, Hepatitis B, Syphilis und Chlamydien
- Bestimmung des Rhesusfaktors: Bei rhesus-negativen Müttern wird der Rhesusfaktor D des Ungeborenen bestimmt (Bluttest).
Wichtig zu wissen: Bekommen Frauen mit einem negativen Rhesusfaktor D ein Kind mit einem positiven Rhesusfaktor D, ist eine Anti-D-Prophylaxe notwendig.
Eine Untersuchung und Beratung der jungen Mutter nach der Geburt – in der Wochenbettzeit – gehört ebenfalls zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Darüber hinausgehende Untersuchungen
Spezielle Untersuchungen wie der Toxoplasmose-Test und bestimmte Tests der Pränataldiagnostik, mit denen sich beispielsweise Chromosomen-Abweichungen wie Trisomie 21 feststellen lassen, gehören nicht zu den gesetzlich festgelegten Vorsorgeleistungen. Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, bei besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten übernehmen Krankenkassen jedoch die Kosten.
Andernfalls zählen diese Untersuchungen zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Als solche dürfen sie nur durchgeführt werden, wenn die Schwangere einwilligt und über möglichen Nutzen und Schaden aufgeklärt wurde. Außerdem müssen IGeL-Leistungen selbst bezahlt werden.
Welche Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge finden wann statt?
Zu Beginn der Schwangerschaft finden die Termine in der Regel alle vier Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche dann 14-tägig. Meist wird beim ersten Vorsorgetermin der Mutterpass ausgestellt, in dem später auch alle weiteren Untersuchungsergebnisse stehen.
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden der Blutdruck und das Gewicht der Schwangeren notiert sowie der Urin untersucht. Bei den Ultraschalluntersuchungen kontrolliert die Ärztin oder der Arzt die Lage des Kindes und misst die Herztöne. Zudem wird die Gebärmutter ertastet. In regelmäßigen Abständen kommt eine Blutentnahme bei der Mutter hinzu, um Mangelerscheinungen oder Erkrankungen zu erkennen. Schließlich überprüft die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme, ob Impfungen notwendig sind, zum Beispiel gegen Röteln oder Influenza. Ab der 11. Schwangerschaftswoche (SSW) kann man den Rhesusfaktor D des Ungeborenen im Blut der werdenden Mutter bestimmen. Das ist vor allem bei rhesus-negativen Frauen wichtig. Erwarten diese ein rhesus-positives Kind, kann das mütterliche Blut Abwehrstoffe (Anti-D-Antikörper) bilden. Ab der 23. SSW wird deshalb bei allen Schwangeren ein Antikörper-Suchtest auf Anti-D-Antikörper durchgeführt. Rhesus-negative Schwangere ohne Anti-D-Antikörper bekommen zwischen der 27. und 29. SSW Anti-D-Immunoglobulin gespritzt, um mögliche Komplikation zu vermeiden.
Im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat sind Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
1. Ultraschalluntersuchung (9. bis 12. Schwangerschaftswoche)
Dieser erste Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen und zu überprüfen, ob sich der Embryo beziehungsweise der Fötus in der Gebärmutter eingenistet hat. Die Schwangerschaftswoche und der Geburtstermin lassen sich jetzt leichter bestimmen als zu einem späteren Zeitpunkt. Die Körperform und das schlagende Herz geben einen ersten Anhaltspunkt, ob die Schwangerschaft intakt ist und wie weit sie fortgeschritten ist. Auch eine Mehrlingsschwangerschaft lässt sich hier bereits meistens feststellen.
Interessant zu wissen: In den ersten Schwangerschaftswochen spricht man von einem Embryo, nach der 10. Woche von einem Fötus.
2. Ultraschalluntersuchung (19. bis 22. Schwangerschaftswoche)
Hier können Schwangere zwischen einem Basis-Ultraschall und einem erweiterten Basis-Ultraschall wählen. Beim Basis-Ultraschall wird die altersgerechte Entwicklung des Kindes untersucht – die Größe von Kopf, Bauch und Unterschenkelknochen sowie die Fruchtwassermenge und die Lage des Mutterkuchens (Plazenta). Bei Auffälligkeiten können weitere Untersuchungen nötig sein.
Bei der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung überprüft der Arzt oder die Ärztin zusätzlich, ob Bauchwand und Wirbelsäule geschlossen sowie Magen und Harnblase sichtbar sind. Kopf, Hirnkammern und Kleinhirn sowie das Größenverhältnis von Brustkorb und Herz werden genauer vermessen. Für die Durchführung der Basis-Ultraschalluntersuchungen sind nicht alle Frauenärztinnen und Frauenärzte qualifiziert. Eventuell ist eine Überweisung an eine dafür qualifizierte Fachkraft nötig.
3. Ultraschalluntersuchung (29. bis 32. Schwangerschaftswoche)
Hier wird ein weiteres Mal untersucht, wie die Entwicklung des Ungeborenen verläuft. Auch die Lages des Kindes und des Mutterkuchens sowie die Fruchtwassermenge werden überprüft. Diese Untersuchungen sind unter anderem wichtig für die Planung der Geburt. Bei Auffälligkeiten kann die Ärztin oder der Arzt weitere Untersuchungen veranlassen.
Wichtig zu wissen: Bei Risiken oder Auffälligkeiten können weitere Ultraschalltermine nötig werden. Bei Risikoschwangerschaften kommen meist zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und generell eine engmaschigere Betreuung hinzu.
Nach der Geburt stehen zwei weitere Untersuchungstermine an. Innerhalb der ersten Woche ist eine Blutuntersuchung wichtig, um den Hämoglobinwert der Mutter zu bestimmen und einen eventuellen „Eisenmangel“ festzustellen. Sechs bis acht Wochen nach der Entbindung erfolgt eine allgemeine und eine gynäkologische Untersuchung. Dabei wird der Blutdruck gemessen und der Urin auf Eiweiß, Zucker und Infektionen hin überprüft. Außerdem erhält die junge Mutter eine Beratung zu Fragen rund um das Neugeborene.
Die Hebammenhilfe für die Wochenbettbetreuung beginnt unmittelbar nach der Geburt beziehungsweise nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür. Die Hebamme besucht die Mutter dann in der Regel zu Hause, untersucht und wiegt das Kind regelmäßig. Sie befragt und berät die Mutter bezüglich Beschwerden und unterstützt bei Fragen rund um das Stillen, Wickeln, Schlafen und vieles mehr. Bis zum 10. Tag nach der Geburt kann man die Hebammenhilfe mindestens einmal täglich in Anspruch nehmen. Anschließend kommt die Hebamme bis zur 12. Woche nach der Geburt noch bis zu 16-mal zu den jungen Eltern nach Hause. Wenn es Probleme gibt, zum Beispiel beim Stillen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für weitere Besuche.
Wer führt die Untersuchungen durch?
Jede Schwangerschaft ist ein außergewöhnliches Ereignis, das nicht umsonst gerne als „Wunder“ bezeichnet wird. Es ist eine Zeit der ständigen Veränderung: Das Ungeborene entwickelt sich und wächst, der Körper der Frau verändert sich.
Bei den Vorsorgeuntersuchungen beobachtet man die Veränderungen und Entwicklungen genau, um auf gesundheitliche Probleme oder Risiken bei Mutter und Kind rechtzeitig reagieren zu können. Die Ergebnisse der Untersuchungen stehen dann im Mutterpass. Auch die werdenden Eltern erfahren, was die Untersuchungen ergeben haben und wie die Schwangerschaft verläuft. Sie werden auch zu Zusatzuntersuchungen und Behandlungsmöglichkeiten beraten. Die vorgesehenen Maßnahmen gehören zu den klassischen Vorsorgeleistungen; die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
In der Schwangerschaft ist es besonders wichtig, eine Ärztin oder einen Arzt zu haben, bei der oder dem man sich wohl und gut beraten fühlt. Auch Hebammen können viele Untersuchungen während der Schwangerschaft übernehmen, wenn die Ärztin oder der Arzt dies angeordnet oder einen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher keine Bedenken bestehen. Ausgenommen sind die ärztlichen Ultraschalluntersuchungen und mögliche weitere Spezialuntersuchungen, beispielsweise erforderliche Urinuntersuchungen auf Bakterien. Bei Risikoschwangerschaften sind alle Untersuchungen von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt durchzuführen.
Hebammen können sich mitunter etwas mehr Zeit nehmen, um Fragen zu beantworten oder auf Sorgen einzugehen. Sie können bei der Wahl des Geburtsortes helfen und insgesamt wertvolle Unterstützung leisten. Zudem ist es gut, die Hebamme frühzeitig kennenzulernen, die vielleicht später auch die Betreuung nach der Geburt übernehmen kann.
Um eine Hebamme zu finden, ist die Hebammensuche des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) eine unkomplizierte Möglichkeit. Hier sind alle Hebammen gelistet, die Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen.
Wo findet man Informationen zum Thema COVID-19 während der Schwangerschaft?
Viele werdende Eltern fragen sich, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Schwangerschaft und die Geburt hat. Auch die Frage, ob Schwangere sich gegen COVID-19 impfen lassen sollten, beschäftigt viele. Diese und weitere Fragen beantwortet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Websites www.infektionsschutz.de und www.familienplanung.de.
Wo kann man alle wichtigen Regelungen nachlesen?
Die von den Krankenkassen übernommenen Leistungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seinen „Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“ (Mutterschafts-Richtlinien) festgelegt. Die Mutterschafts-Richtlinien können Sie auf der Website des G-BA einsehen und herunterladen.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. familienplanung.de. Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Aufgerufen am 18.03.2022.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. familienplanung.de. Vorsorgeuntersuchungen: Sicherheit für Mutter und Kind. Aufgerufen am 18.03.2022.
- Deutscher Hebammenverband. Hebammenhilfe – Was steht Ihnen zu? Aufgerufen am 18.03.2022.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. In Kraft getreten am 01.01.2022.
- IGeL-Monitor. Ultraschall in der Schwangerschaft (ergänzende Untersuchungen). Aufgerufen am 17.03.2022.
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft. Aufgerufen am 17.03.2022. - Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Mutterschaftsvorsorge. Aufgerufen am 17.03.2022.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Schwangere haben seit heute Anspruch auf Bluttest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors. Aufgerufen am 17.03.2022.
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