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Gesundheit Digital Digitale Therapie und Behandlungsprogramme

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  • Inhalt

  • Auf einen Blick
  • Einleitung
  • Telemedizin
  • Digitale Behandlungsprogramme
  • Vor- und Nachteile
  • Datenschutz
  • Quellen

Die Behandlung von Erkrankungen hat sich durch die Digitalisierung verändert. Digitale Behandlungsprogramme ergänzen über die Arztpraxis hinaus Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Krankheiten. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus? Und wie können digitale Anwendungen sicher eingesetzt werden?

Auf einen Blick

  • Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ermöglicht zunehmend digitale Behandlungsformen, zum Beispiel im Rahmen von Telemedizin.
  • Digitale Behandlungsprogramme, sogenannte „digital therapeutics“, können herkömmliche Behandlungsmethoden ergänzen.
  • Sie sind örtlich und zeitlich flexibel einsetzbar und ermöglichen eine individuelle Behandlung.
  • Als digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden die Kosten für solche digitalen Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Digitale Behandlungsprogramme unterliegen als Medizinprodukte einer strengen Regulierung.
Ein im Rollstuhl sitzender Senior trägt eine Virtual-Reality-Brille und hebt einen Arm. Er wird dabei von einem Therapeuten angeleitet, der neben dem Rollstuhl kniet. Ein im Rollstuhl sitzender Senior trägt eine Virtual-Reality-Brille und hebt einen Arm. Er wird dabei von einem Therapeuten angeleitet, der neben dem Rollstuhl kniet.

Wie verändert die Digitalisierung die Therapie von Erkrankungen?

Digitale Technologien verändern viele Bereiche des alltäglichen Lebens. Auch die Behandlung von Erkrankungen wird zunehmend digital unterstützt. Zum einen passiert das durch die Digitalisierung von Versorgungsstrukturen, zum Beispiel im Rahmen von Telemedizin. Zum anderen werden herkömmliche Behandlungsformen zunehmend durch digitale Methoden ergänzt.

Sogenannte „digital therapeutics“ sind Medizinprodukte, die auf einer Software beruhen. Sie dienen der Behandlung, aber auch der Vorbeugung oder Nachsorge von Erkrankungen. Digitale Behandlungsprogramme werden bereits in vielen Bereichen eingesetzt, vor allem bei psychischen Erkrankungen oder bei Erkrankungen des Bewegungsapparats. Die Qualität und die Funktionen solcher Anwendungen können sich aber erheblich unterscheiden. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Behandlungsprogramme, die in einem Verfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingehend geprüft wurden.

Viele digitale Behandlungsprogramme funktionieren über eine App auf Smartphone oder Tablet. Auch Virtual-Reality (VR-) Brillen können eingesetzt werden, etwa um Therapieziele spielerisch zu erreichen und die Motivation von Patientinnen und Patienten zu steigern. Eine wichtige Rolle dabei spielt zunehmend auch künstliche Intelligenz (KI).

Insgesamt können digitale Technologien dazu beitragen, dass die Behandlung von Erkrankungen leichter zugänglich, gezielter eingesetzt und besser begleitet wird. Durch digitale Unterstützung können Behandlungsabläufe besser koordiniert und die Kommunikation zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten verbessert werden.

Wie unterstützen digitale Technologien die Behandlung aus der Ferne?

Die Behandlung einer Erkrankung setzt nicht mehr zwingend den Besuch einer Praxis voraus. Im Rahmen von Telemedizin können Erkrankungen zum Teil auch aus der Ferne festgestellt oder behandelt werden. Die Telemedizin umfasst Leistungen im Gesundheitswesen, die über einen räumlichen und teils auch zeitlichen Abstand hinweg erbracht werden.

Sprechstunde aus der Ferne

Digitale Medien ermöglichen unter anderem Videosprechstunden für Menschen, die weniger mobil sind oder im ländlichen Raum leben. Auch die Verordnung beispielsweise von Medikamenten kann digital durch das E-Rezept erfolgen. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kann im Rahmen einer Videosprechstunde für maximal 7 Tage ausgestellt werden, wenn man dem Arzt oder der Ärztin bereits persönlich bekannt ist.

Wichtig zu wissen: Ob eine Videosprechstunde medizinisch sinnvoll ist, entscheiden Ärztinnen und Ärzte immer im Einzelfall. Bei Bedarf sollte auch eine Weiterbehandlung vor Ort in der Praxis ermöglicht werden.

Auch regelmäßig notwendige Hausbesuche können digital unterstützt werden. Eine Möglichkeit sind Tele-Hausbesuche. Eine speziell geschulte medizinische Fachkraft übernimmt dann anstatt einer Ärztin oder eines Arztes den Hausbesuch. Bei Bedarf kann sie die Ärztin oder den Arzt per Video zuschalten.

Überwachung von Krankheitsverläufen

Um die richtige Diagnose zu stellen und den Verlauf einer Krankheit zu überwachen, müssen Gesundheitsdaten ausgewertet und von geschultem Personal beurteilt werden. Einzelne Messungen beispielsweise in der Arztpraxis reichen dazu oft nicht aus. Messwerte, die im Alltag regelmäßig und in gewissen Abständen erfasst werden, sind in der Regel aussagekräftiger.

Telemonitoring ermöglicht es, Gesundheitsdaten aus der Ferne zu erfassen und auszuwerten. Vor allem bei chronischen Erkrankungen wie Bluthochdruck, Asthma oder Typ-2-Diabetes kann das sehr hilfreich sein. Werden die Daten elektronisch gemessen und digital weitergeleitet, kann die Behandlung bei Bedarf schnell angepasst werden.

Wie können digitale Behandlungsprogramme die Therapie von Erkrankungen begleiten?

Digitale Behandlungsprogramme, sogenannte „digital therapeutics“, nutzen digitale Technologien, um Erkrankungen zu behandeln oder ihnen vorzubeugen. Sie richten sich in der Regel direkt an Patientinnen und Patienten und können als eigenständige Therapie oder als Ergänzung zu herkömmlichen Behandlungsmethoden eingesetzt werden. Daher sind digitale Behandlungsprogramme Medizinprodukte.

In Deutschland werden zwei Arten von digitalen Behandlungsprogrammen unterschieden:

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden in einem Verfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingehend geprüft. Die Kosten für DiGA werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Anwendungen, die nicht im DiGA-Verzeichnis gelistet sind, müssen qualitativ nicht schlechter sein. Sie sind ebenfalls zertifizierte Medizinprodukte, haben allerdings das entsprechende Verfahren des BfArM nicht durchlaufen. In der Regel werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Wichtig zu wissen: Nicht alle Gesundheits-Apps sind digitale Behandlungsprogramme. Es gibt auch eine Vielzahl sogenannter Lifestyle-Apps, die zur allgemeinen Gesundheitsförderung eingesetzt werden können. Solche Apps sind in der Regel nicht unabhängig geprüft. Wenn eine App jedoch in die Behandlung von Erkrankungen eingreift, gilt sie als digitales Behandlungsprogramm und damit als Medizinprodukt. Medizinprodukte erkennen Sie am CE-Kennzeichen.

Wie wirksam digitale Behandlungsprogramme sind, hängt von der einzelnen Anwendung ab. Bei vielen Anwendungen kommt es ebenfalls darauf an, wie man sie verwendet. Doch insbesondere im Bereich psychischer Erkrankungen werden digitale Anwendungen bereits erfolgreich eingesetzt. Für die meisten in Deutschland verfügbaren digitalen Behandlungsprogramme im Rahmen einer Depression ist die Wirksamkeit auch wissenschaftlich nachgewiesen. Wenn Sie den Einsatz einer digitalen Anwendung erwägen, besprechen Sie das am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Regulierung

Als Medizinprodukte müssen digitale Behandlungsprogramme rechtliche Vorgaben der Europäischen Union erfüllen, um auf den europäischen Markt gebracht zu werden. Welche Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt sein müssen, hängt vor allem vom Risiko ab, das mit der Verwendung des Produkts einhergehen kann.

Je nach Art der Anwendung können digitale Behandlungsprogramme sowohl mit einem geringen als auch mit einem erhöhten Risiko für Patientinnen und Patienten einhergehen. Ein Beispiel: Eine App soll den Umgang mit Endometriose unterstützen. Dafür werden beispielsweise Beschwerden, Lebensgewohnheiten und Behandlungen erfasst. Außerdem wird Wissen über die Erkrankung vermittelt. Eine solche App geht mit einem geringen Risiko für Patientinnen einher.

Eine andere App soll Patientinnen und Patienten mit Diabetes dabei helfen, die Kohlenhydratmenge in ihrem Essen abzuschätzen. Das ist insbesondere wichtig für Betroffene, die Insulin spritzen. Denn anhand der Kohlenhydratmenge wird die Insulindosis berechnet, die für eine Mahlzeit benötigt wird. Treten dabei technische oder inhaltliche Fehler auf, wird unter Umständen eine falsche Insulindosis empfohlen. Es kann zum Beispiel zu einer gefährlichen Unterzuckerung kommen. Eine solche App ist daher mit einem deutlich höheren Risiko für Patientinnen und Patienten verbunden. 

Gut zu wissen: Mit der Zertifizierung als Medizinprodukt wird vor allem die Sicherheit eines digitalen Behandlungsprogramms gewährleistet. Damit allein kann man allerdings noch nicht beurteilen, ob eine Anwendung auch medizinisch wirksam ist. Für Apps aus dem DiGA-Verzeichnis muss dagegen auch ein gesundheitlicher Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen werden.

Insgesamt werden Überprüfung und Regulierung digitaler Behandlungsprogramme unter anderem dadurch erschwert, dass es bislang keine international gültige Definition gibt. Denn ob eine Anwendung ein Medizinprodukt ist oder nicht, wird nicht zwingend von ihren Funktionen bestimmt, sondern in erster Linie von ihrem Zweck.

Welche Vorteile und welche Nachteile hat die digitale Therapie?

Die digitale Behandlung von Erkrankungen bietet vielfältige Chancen:

  • Digitale Technologien ermöglichen einen breiteren Zugang zu medizinischer Behandlung.
  • Sie können dazu beitragen, Behandlungsabläufe besser zu koordinieren und die Kommunikation zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten zu verbessern.
  • Digitale Therapie kann örtlich und zeitlich flexibel eingesetzt werden.
  • Informationen sind schnell und in verschiedenen Sprachen verfügbar.
  • Patientinnen und Patienten können sich selbst aktiv für ihre Gesundheit einsetzen. Das steigert die Selbstwirksamkeit.
  • Gesundheitsdaten können regelmäßig erfasst und dokumentiert werden. So können Krankheitsverläufe realistisch beurteilt werden.
  • Im Gegensatz zu herkömmlichen Behandlungsmethoden wie beispielsweise Medikamenten ist die Entwicklung von digitalen Behandlungsprogrammen oft schneller und kostengünstiger.
Digitale Therapieangebote bieten verschiedene Vorteile, unter anderem: einen flexiblen Zugang zu Behandlungsangeboten, Verbesserung der Kommunikation zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten, Verfügbarkeit der Anwendungen in verschiedenen Sprachen, Steigerung von Selbstwirksamkeit und Motivation im Bereich Gesundheit, Dokumentation von Gesundheitsdaten sowie die Möglichkeit schneller Anpassungen.

Es gibt jedoch auch einige Herausforderungen, die den Einsatz digitaler Therapie erschweren:

  • Um digitale Anwendungen korrekt zu verwenden, ist unter Umständen eine gewisse Gesundheitskompetenz notwendig.
  • Insbesondere für ältere Menschen können Barrieren entstehen, beispielsweise wenn sie wenig geübt im Umgang mit digitalen Technologien sind.
  • Wenn persönlicher Kontakt fehlt, werden Empfehlungen möglicherweise weniger gut umgesetzt oder Behandlungen schneller abgebrochen.
  • Vor allem in Krisensituationen kann es durch die Anonymität schwieriger sein, angemessen zu handeln oder Hilfe zu bekommen.
  • Auch potenziell falsche oder irreführende Informationen können digital sehr schnell verbreitet werden.
  • Digitale Therapieprogramme sind aktuell noch nicht so etabliert wie andere Behandlungsmethoden. Daher müssen Betroffene die Anwendungen unter Umständen selbst bezahlen. Die Kosten für ausgewählte Apps (DiGA) werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Trotz strenger Datenschutzbestimmungen ist eine digitale Verarbeitung von Gesundheitsdaten grundsätzlich mit einem Restrisiko verbunden. Denn keine noch so umfangreiche Prüfung kann eine hundertprozentige Datensicherheit gewährleisten.
     

Wie werden persönliche Daten im Rahmen einer digitalen Therapie geschützt?

Im Rahmen digitaler Therapie entstehen viele Gesundheitsdaten, die zwischen verschiedenen Stellen elektronisch übermittelt werden. Innerhalb der Europäischen Union wird der Umgang mit solchen persönlichen Daten in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Diese wird in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt.

Anbieter von Videosprechstunden und anderen telemedizinischen Diensten müssen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Inhalte der Videosprechstunde nach dem Stand der Technik und Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen werden. Der Anbieter muss zudem dafür sorgen, dass die Inhalte nicht eingesehen und nicht gespeichert werden können. Diese Angebote laufen jedoch über eine gewöhnliche Internetverbindung und nicht über das sichere Netz der Telematikinfrastruktur.

Tipps für den Umgang mit persönlichen Daten bei der Nutzung von Videosprechstunden erhalten Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. 

Auch bei der Nutzung von digitalen Behandlungsprogrammen entstehen zahlreiche Daten, die persönliche Informationen über die eigene Gesundheit enthalten. Apps aus dem DiGA-Verzeichnis werden hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit ausgiebig geprüft. Um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden, dürfen die Anwendungen beispielsweise personenbezogene Daten nicht für Werbezwecke verwenden. Apps außerhalb des DiGA-Verzeichnisses werden hinsichtlich des Datenschutzes in der Regel nicht unabhängig geprüft. 

Wichtig zu wissen: Wenn man ein digitales Behandlungsprogramm über einen App-Store herunterlädt, werden Daten darüber an den Betreiber des App-Stores übermittelt. Lädt man beispielsweise eine App zum Umgang mit einer Depression herunter, kann der App-Store-Betreiber darauf schließen, dass man psychisch krank ist. Diese Information kann anschließend dafür verwendet werden, dass man gezielter Werbung erhält.

  • Bundesärztekammer (BÄK). Telemedizin/Fernbehandlung. Aufgerufen am 12.03.2026.
  • Bundesministerium für Gesundheit. Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Stand: 09.04.2025.
  • European Data Protection Supervisor. Digital Therapeutics (DTx). Aufgerufen am 12.02.2026.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Digital und Nah. Positionen und Anforderungen zur Digitalisierung der ambulanten Versorgung. Stand: 05/2025.
  • Rassi-Cruz, M., Valente, F. & Caniza M.V. Digital therapeutics and the need for regulation: how to develop products that are innovative, patient-centric and safe. Diabetol Metab Syndr 14, 48 (2022).
  • Wang, C., Lee, C. & Shin, H. Digital therapeutics from bench to bedside. npj Digit. Med. 6, 38 (2023).

Stand: 26.08.2026

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